Käufer meldet erworbenes Kfz. nicht um...

  • Könnte kotzen, Hab meine alte BMW-Schleuse noch kurz vorm Exitus an einen nicht gerade wohlhabenden Zeitgenossen verkauft (und noch preislich bissl was gutgemacht), den paradoxerweise auch 14l Verbrauch nicht groß gestört haben. Nun hat ein Anruf beim Finanzamt die Erkenntnis gebracht, dass der BMW immer noch auf mich läuft, trotz Kaufvertrag und darin enthaltener Verpflichtung zur Abmeldung von seiten des Käufers. Der Versicherung hab ichs gemeldet, da bin ich rückwirkend zum Verkaufsdatum raus. Die Zulassungsstelle allerdings hat ihn erstmal angeschrieben, von denen aus hat er noch 2 Wochen Zeit bis zum Ummelden :zornig: Ich war nicht so gnädig und habe ihm bis Dienstag Zeit gegeben. Wenn die Karre dann immer noch auf meien Namen läuft, gibts ein massives Problem.

  • Wichtig ist, dass du unmittelbar nach dem Vekauf der Zulassungsstelle, dem Versicherer und ggf. dem Finanzamt bescheid gibst/ gegeben hast, dass du das Auto verkauft hast.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • Genau.
    Dazu gibt es bei uns sogar ein Formular namens "Veräußerungsanzeige", das man ausfüllt, auch vom Käufer unterschreiben läßt und dann umgehend an die Zulassungsstelle übermittelt.


    Ich habe das entweder noch im Beisein des Käufers an die Behörde gefaxt oder unmittelbar, d.h. wenige Minuten nach dem Verkauf. Mit dem Faxbeleg hat man dann sofort den Nachweis, daß die Zulassungsstelle in Kenntnis gesetzt wurde und wenn der Käufer gleich auf dem Heimweg einen Unfall baut, ist man auf der sicheren Seite.

  • Wenn er aber mit deinen Nummernschildern nach Hause fährt und nen Unfall baut leistet erstmal die eigene Versicherung. Auch das gibt bis zur Klärung viel Ärger, Kaufvertrag hin oder her.

  • Ich hatte auch mal den Fehler begangen und habe ein altes Auto noch angemeldet nach Polen verkauft. Der Käufer hat das Fahrzeug auch nicht abgemeldet. Einfach abmelden bei der Zulassungsstelle geht da nicht ohne Papiere. Und die Versicherung beendet den Vertrag normalerweise auch erst mit einer Bescheinigung der Zulassungsstelle. Ich hatte einige Telefonate mit Versicherung und Behörde. Die Lösung war dann, dass es in so einem Fall ein spezielles Kündigungsrecht bei der Versicherung gibt. An den Begriff kann ich mich nicht mehr genau erinnern. Ich glaube es hieß Erwerberkündigung. Du kannst dann die Versicherung, ich glaube bis 2 Wochen nach Verkauf, selber kündigen. Am besten mal mit der Versicherung reden. Danach bekommt die Zulassungsstelle automatisch Bescheid, dass für das Auto kein Versicherungsschutz vorliegt und legt das Auto dann von sich aus still. Ziel erreicht. Der ganze Ärger war mir aber eine Lehre.

  • Böse wäre, sich die KZ zurückzuholen. Dass die Zulassungsstelle ihn anschreibt, ist legitim. Im Prinzip hast du schon alles erledigt. Evtl. würde ich noch dem Finanzamt eine Kopie des Kaufvertrages zukommen zu lassen. Im Allgemeinen bekommst du alle Kosten (Steuer etc.) auf das Kaufdatum zurückgerechnet.

  • Steuer leider nicht, erst ab Abmeldung von seiten des Käufers bzw. Zwangsstillegung. So die Info von der Zulassungsstelle.

  • @ Kampdackel2006: Mit Zugang der Erkenntnis des Verkaufs endet die Haftpflichtprämie und die KfZ Steuer.

  • So war es ja auch gemeint, beim Kauf der Fahrzeuge unterschreibe Ich dem Verkäufer eine Veräußerungsanzeige, bei manchen Kaufverträgen ist es automatisch dabei. Und wenn Ich einen angemeldeten Wagen verkaufe wird das vom Käufer erledigt.
    Meist gebe ich 3 Tage Zeit zum Ummelden, schließlich ist es bei mir auch so.

  • Wenn im KV eine Frist zur Ummeldung stand ( ... ist innerhalb x Tagen umzumelden ...) hat das FA diese Frist zu akzeptieren. Allerdings haben die dann den Aufwand, die Differenz einzutreiben, sollte das Fahrzeug nicht wieder angemeldet werden. Da macht man es sich leichter, indem man den bisherigen Besitzer belastet. Der kann sich das Geld ja vom Käufer zurückholen, was der natürlich aufwandsbedingt kaum machen wird.

  • Hmmm die haben mir das anders erklärt. Aber bei 147 Euro Steuern im Jahr kommts auf 3 Wochen nicht an, das kann ich mir gerade noch so leisten. Mich ärgert eher das asoziale Verhalten und die Gleichgültigkeit des Käufers. Na mal schauen ob das Teil am Dienstag abgemeldet ist. Wenn nicht, nen Spachtel zum Plaketten abkratzen hab ich auch... aber dann hat er ja erst Recht Probleme, den BMW abzumelden, oder?

  • Einfach abkratzen ist leider nicht.


    Ist der Wagen in deiner Region geblieben? Kennst du im Bereich des Käufers einen gut befreundeten Polizisten? Wenn ja - die können wegen gravierender techn. Mängel am KfZ das Fahrzeug zwangsweise stilllegen.

  • Wenn Du weißt, wo das Teil normal parkt, kannst Du das der Zulass-Stelle "stecken".
    Da geht die Zwangsabmeldung wenigstens zügig.

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

  • @ Kampdackel2006: Mit Zugang der Erkenntnis des Verkaufs endet die Haftpflichtprämie und die KfZ Steuer.


    Aber als Zugang beim Versicherer reicht nur ein Kaufvertrag als Nachweis nicht aus, die Haftpflicht läuft trotzdem weiter.

  • @ bakerman: Nein. Di kündigen oder lassen den Vertrag auf den Käufer übergehen. So kommen zum Teil solche Sachen zu Tage bei Unfällen das eben kein vers.schutz bestand.

  • Und solange wie der neue Käufer noch nicht abgemeldet hat zahlt bei einem Unfall die letzte Haftpflicht.


    Wo die sich das dann wiederholen ist ein anderes Thema.

  • Wenn die Nachhaftung des Versicherers endet, beginnt der Bereich der Verkehrsopferhilfe.


    Und ganz ehrlich: Bei mir gibts Autos nur abgemeldet...... Warum? Siehe oben..... Veräußerungsanzeige hin oder her - aber bei der Arschlochdichte.....

  • @ bakerman: Eben nicht. Hatte dazu mit meinem Versicherungsvertreter ein langes Gespräch. Mit Veräußerung geht der Vertrag sofort auf den Erwerber über. Zahlt dieser nicht oder meldet eben nicht um, handelt es sich um Fahren ohne Versicherungsschutz - leider ist das so.


    Daher melde ich meine Autos auch ab. Ausnahme sind Anhänger wie Qek gewesen, da es da eben Peanuts sind. Auch Steuer usw. ...

  • Da hat Martin recht. Mossi: ich hatte mit dem Verkauf angemeldeter KFZ bis dato nur gute Erfahrungen gemacht. Der Käufer war froh, dass er keine Hudeleien mit der Überführug hat und die Autos wurden auch immer zuverlässig innerhalb einer Woche umgemeldet. Gut, hier hätte ichs wissen müssen: der Käufer kettenrauchender Glatzkopf, die Alte maulfaul und kaugummikatschend, das Kind mittels Smartphone ruhiggestellt und dann ohne Kindersitz vonden rauchenden Eltern hinten in den vergammelten 5er verfrachtet.