Unfall - was gibt´s von der Versicherung ?

  • Hat jemand Erfahrung mit dem SuperGAU: Unfall ?


    Speziell würde mich die Abrechnung der Versicherung interessieren, wie die den Schaden dann berechnen, bzw. der Gutachter.


    Wie wird mit dem Umstand umgegangen, dass es keine offizielle "Sachsenring-Werkstatt" gibt, die den Schaden repariert ?


    Ist dann jeder Unfall, gleich ein wirtschaftlicher Totalschaden ?

  • 1)Schadensfeststellung NUR durch eigenen Gutachter bei Fremdverschulden . Der berechnet den Reparaturschaden gemäß E-Teile und Arbeitszeit.


    2) Preise werden im Allgemeinen bei älteren Modellen durch den Durchschnittspreis einer freien Meisterwerkstatt vor Ort berechnet (Im Fall neuerer KFZ oder hochpreisiger Exoten o.ä. kann --je nach Gericht und Rspr. vor Ort-- Anspruch auf Fachwerkstatt bestehen.


    3) Kommt auf den Wiederbeschaffungswer/Zeitwert bei Unfall an.
    Rat:
    Als Geschädigter ,der schuldlos in den Unfall verwickelt wurde IMMER Anwalt nehmen. MUß die Vers. des Verursachers zahlen genau wie SV und Co.


    Komplettes Zitat des direkt darüberstehenden Beitrags gelöscht - mal wieder... :augendreh:

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
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  • Moin


    erstmal will ich nicht hoffen jemals in diese Lage zu kommen. :)


    Es ist schon mal gut wenn man ein recht neues Wertgutachten hat, am besten mit einem Wiederherstellungswert. Wenn nicht wird es wohl recht schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Bei den Stundenlohnen in der off. Werkstatt.


    Es ist für Versicherungen meißt nur ein alter Trabi


    mfg Motte

  • Mir ist vor 2 Jahren auf mein Wintertrabi einer hinten drauf gefahren, hat nachher selbst die Polizei gerufen, seine volle Schuld zugegeben. In einer Fachwerkstatt die sich gut mit Trabis auskennen wurde ein neues Heckblech eingeschweist, neue Stoßstange + Lackierung usw... Die Werkstattkosten von 750 Euro wurden bezahlt. Ich hatte also keine Probleme.


    Ich hatte auch Angst das die gegnerische Versicherung sagt das ein Trabi (angeblich) nix Wert sei und ich keine Reparatur oder nur paar Euros bekomme, aber hat alles anstandslos geklappt. Da wird es wie in vielen Dingen überall erhebliche Unterschiede geben.

  • Wichtig ist hier über die Wiederherstellungskosten an sein Geld zu kommen. Da es sich beim Trabant um einen Klassiker handelt und das kann der gegnerischen Seite ggf. richtig teuer kommen. Bei einem Wintertrtabi und einem schlechten Allgemeinzustand sollte man aber dankbar sein, wenn die bis 1500 € Rep.kosten mitgehen ...

  • Du darfst dir deinen Gutachter selbst aussuchen! Also am besten mal ein bisschen gucken wer Erfahrungen mit Klassikern hat und dementsprechend wählen!

  • Es gibt immernoch freie Gutachterwahl. Anwalt muß nicht immer sein. Ein Anwalt wird aber immer sagen das man sich sofort einen nehmen muß ;)
    Muß man nicht. Ich hatte jüngst erst wieder einen unverschuldeten Schaden am A6. Ging alles seinen Gang. Erst zum eigenen Gutachter, dann gesagt ich will fiktiv abrechnen, es wurde minimal gekürzt bei den Arbeitsstundenansätzen, weil man ein günstigeres Vergleichsangebot hatte, aber das war unwesentlich und zu akzeptieren. Ansonsten war nach gut 8 Wochen alles erledigt. Ich hab 2700€ bekommen (Rep.-Fall) und hab letztendlich ein Tag Arbeit gehabt und einen Kotflügel (lackiert gebraucht) für 120€ ersetzt.


    Ein paar Grundsätze sind, wenn die Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswert liegen, so ist es ein Reparaturfall und die Versicherung zahlt. Wenn man sich das Geld auszahlen läßt, also fiktiv abrechnet, dann nur ohne Mehrwertsteuer, denn die gibts nur wenn sie auch angefallen ist.
    In bestimmten Fällen kann man auch bei Reparaturen über 100% des Wiederbeschaffungswertes gehen. (130% Regel).
    Wenn die Rep.-Kosten drüber liegen, tritt der wirtschaftliche Totalschaden ein. Dann gibts den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes (sollte also niedrig angesetzt sein).


    Es kommt auch immer auf die jeweilige Gesellschaft an. Hier gibts erhebliche Unterschiede bei der Dauer der Schadensabwicklung. Die meißten Versicherungen sind sehr träge und ziehen das Verfahren in die Länge. Wenns einem zu lang dauert, dann ist der Gang zum Anwalt sicher richtig.
    Extrem lang braucht beispielsweise die HUK. Das zog sich mal vier Monate hin. Dagegen verdamt schnell ist die Züricher, nach nur zwei Wochen war alles gegessen und der Schaden bezahlt.
    Wer es wirklich streßfrei haben will, sollte sich wirklich gleich einen Anwalt nehmen, gerade wenn man aufs Fahrzeug angewiesen ist. Der kann auch sofort sagen was man kann und darf (Ersatzwagen etc.).

  • @ TV P50: Ich kann mit meinem Konzern auch nicht meckern. Nachdem ich 2012 (anfangs) den feindlichen Kontakt mit den LKW Teilen hatte und sich der Schaden erst ein einhalb Jahre später zeigte (nachweislich). Dieser wurde binnen 1 Woche übernommen (samt Folgeschaden) ohne Höherstufung - dem SF Retter sei dank - und ich lag knapp unter der "Entsorgungsgrenze. Der LVM ist bis jetzt (habe alles dort) die beste Versicherung die ich je hatte.

  • Als unschuldig Geschädigter würde ich immer zu einem Anwalt gehen. Die Versicherungen (jedenfalls sehr viele) versuchen den Laien über den Nuckel zu schieben. Deshalb hat der Geschädigte einen grundsätzl. Anspruch auf Ersatz der RA-Kosten durch die Gegner-Versicherung.
    Bei solchen Kleinbeträgen lohnt es auch nur für den Mandanten einen Anwalt zu mandatieren. Ein Anwalt verdient (ernsthaft) kaum was bei Streitwerten unterhalb von 5000 €. Und drüber gehts bei Trabant-Unfällen wohl eher selten.

    Gruß Guido
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  • Also quasi ABM für die Anwälte? Nur weil man damit keine eigenen Kosten hat muss man ja nun nicht alles was einem zusteht auch nutzen. aber irgendwie müssen ja die Versicherungsbeiträge steigen.... :thumbdown:

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • @ hotwheelz: Ich sehe es auch so: Was einem zusteht sollte man nutzen. Bsp.: bei meinen kleinen Unfall musste ich damals den Rover für eine Woche abgeben - ich nahm mir keinen Leihwagen sondern ließ mich auszahlen - für was hat man 'ne MZ oder den Trabant ...

  • Nix ABM für RA's....


    Versicherungen "unterschlagen" zB gern mal allg. Aufwendungsersatz, KFZ-Ummeldekosten bei Totalschaden und Sonstiges.
    Meist unterm Strich nur Peanuts ,aber mancher ist drauf angewiesen.

    Gruß Guido
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  • Wer noch keine Unfallerfahrungen in dem Sinne hatte sollte schon zum Anwalt gehen. Ist genauso wie Guido es geschrieben hat, Versicherungen zahlen nur das was man ihnen Abverlangt, Sie zahlen keines Falls freiwillig was Sie zahlen könnten müßten ;) .



    Ich hab damals bei der ersten Abwicklung auch nen Anwalt eingeschaltet usw. Daraus hab ich dann persönlich viel gelernt oder mit genommen. Danach hab ich mich dann immer selber drum gekümmert bzw. auch Bekannten bei der Abwicklung geholfen. Lief bis jetzt immer Problemlos, egal bei welcher Versicherung der Schädiger war, klar gibt es hier und da mal Zeitliche Unterschiede je nach geselschaft aber das ist halt so.


    Wo ich einen Anwalt einschalten würde währe bei Personenschaden, weil ich da selbst noch keine Erfahrungen mit habe und das wohl nicht ganz so einfach wie ein Sachschaden ab zu wickeln ist.

  • Man kann aber auch mit Erfahrung viel falsch machen. Das merkt man aber erst hinterdrein.
    Im allgemeinen besohle ich meine Schuhe auch nicht selbst, oder gips mir den Arm ein..das überlaß ich den Profis. Mit Anwälten ist es genauso.. :thumbup:

    Gruß Guido
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  • Guten Abend zusammen,


    kann die Meinung von euch leider gar net teilen. Da ich aktiv im Schadensmanagement arbeite, hatte wir bisher die Probleme die Ihr hattet noch nicht. Uns war es bis jetzt egal welches Auto unserer VN hatte oder der Anspruchsteller.
    Wir setzen uns mit dem VN zusammen, fragen ihn welche Werkstatt er möchte und schlagen Ihm ein Gutachter vor. Er kann natürlich auch seinen eigenen vorschlagen, selbst das wäre kein Problem.
    Problematisch ist es wenn er schon bei ner Vertragswerkstatt ist, oder das Auto da schon steht. Dann ist es so dass die Werkstatt meistens ihren eigenen haben will. Vertragspartner etc.
    Bei Oldtimer hier ein kleiner Tipp: Bitte wertgutachten aller paar Jahre aktualisieren lassen. Die meisten Gutachter akzeptieren bis zu 6 Jahre Differenz.
    Dann zahlen wir auch gerne für den Schaden. Nen Anwalt wird dann eh nicht gebraucht.
    Sucht euch immer jemanden den Ihr auf die Finger klopfen könnt, also nen Ansprechpartner bei der Versicherung. Dann sollte da nix schief gehen.
    Letzter Tipp:
    Jetzt ist ja wieder KFZ Wechselzeit: Finger weg von Aachen Münchner, DEVK oder HUK. Wenn die einen Schaden, dauert die Abwicklung ewig.

  • Vieles kann, nix muss. Wenn ich mir das so täglich anschaue, dann ist die HUK komischerweise fast immer die schnellste wenn es um eine Rep.-kostenübernahme geht. Da haben die teilweise gerade 10 Min. vorher den Kostenvoranschlag per Mail bekommen.
    Seit wann kann sich denn eigentlich ein VN im Kaskoschadensfall nen eigenen Gutachter suchen? Da wird doch im Normalfall nur mit eigenen Gutachtern (oder DEKRA etc) oder KVAs gearbeitet.

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  • derEilenburger:


    ich habe zumindest bei der DEVK bis jetzt nichts zu meckern. Hatte vor 2 Jahren mit meinem Golf einen Wildschaden (zwei Rehe erwischt) und dies gegen Gutachten abgerechnet, das Fzg. stand schon bei uns in der Werkstatt. Klar hat die Versicherung einen Gutachter geschickt und noch nichtmal eine Woche später hatte ich das Geld auf dem Konto.

  • @hotwheelz
    Bei VK oder TK hat Deine Versicherung erst mal die Gutachterwahl. Bei Unfall durch Fremdverschulden (Haftpflichtschaden) IMMER der Geschädigte.
    Sonst könnt man gleich den Bock zum Gärtner machen.

    Gruß Guido
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  • Guido: Hab ich was anderes geschrieben? Es ging mir nur um die Geschichte die der Eilenburger geschrieben hat, da kam das so raus als obs anders wäre im Kaskofall. ;)

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