hallo,
ich hätte eine allgemeine Frage zum Thema 2% Regel bei der Felgeneintragung.
Situation bei mir:
vorn: VW Scheibenbremse mit LK Adappter
hinten: Spiralfedern als Gewindefahrwerk
Felgen: Wartburgfelge 4,5x13 ET45 (ja ich weiß, ist die falsche, damals wusste ich das noch nicht und seit dem nicht wieder geändert, weil es irgendwie funktioniert hat, und nie wer prüfte)
Wunsch: neue Felgen in 5,5x13 ET30
Grenzwerte Hinterachse:
Fangen wir mit der HA an, hier ergeben sich schneller und klarer die Grenzwerte.
Gesetzliche Vorgabe, maximal 2% Spurverbreiterung heißt beim Trabant maximal 25,1mm und somit 12,55mm je Rad vergrößern oder verkleinern
Um auf einen LK von 4x100 bzw. etwas anderes als 4x160 zu kommmen, verbreitere ich über die gängigen Verfahren meine Spur entweder um 20mm (1.1er Trommel) oder um 40mm (VW Bremse inkl. Adapter)
Nehmen wir die 1.1er Trommel, bleiben mir also pro Rad 2,5mm die die ET von der Standard ET nach unten abweichen darf. Sprich mindest ET ist 33.
Der nächste Begrenzende Faktor ist der Freigang nach innen zum Federbein. Trotz Gewindefahrwerk (mit schmaler Feder), haben meine Reifen und Felgen schon Kontakt mit dem FW gehabt. Somit ist das Maß, was die Wartburgfelge von der Anschraubfläche bis nach Innen hat die absolute Grenze.
Lässt man den Hump weg, baut eine Wartburgfelge nach innen ca. 102,15mm auf (Breite x 25,4mm / 2 + ET) kombiniert man das mit der Spurverbreiterung durch die Bremstrommel komme ich auf einen absoluten Grenzwert von 112,15mm nach innen, mit ein wenig Sicherheit 110mm.
Jetzt habe ich mal gängige Felgen größen durchgerechnet:
5,0 x 13 ET33 -> 96,50mm -> passt
5,5 x 13 ET33 -> 102,85mm -> passt
6,0 x 13 ET33 -> 109,20mm -> passt ganz knapp
6,5 x 13 ET33 -> 115,55mm -> passt nicht mehr
5,0 x 13 maximal ET46 -> 109,50mm
5,5 x 13 maximal ET40 -> 109,85mm
Sprich ich hätte an der Hinterachse nur die Möglichkeit eine 5er (ET33-46), 5,5er (ET33-40) oder 6er mit ET33 zu fahren.
Probieren wir diese nun an der VA:
Hier ergeben die 2% Grenzwert eine Spuränderung von maximal 24,22mm.
Die Scheibenbremse ist an der Vorderachse 20mm schmaler als die orig. Trommel.
Grenzwert nach innen dürfte hier die orig. Trommel mit Wartburgfelge sein, da dies nicht mehr zulässig ist, und innen anstoßen kann. (somit sei hier der Verbau von min. 10mm Spurplatten angenommen, um wieder auf den AUsgangswert der Trabantachse zu kommen)
Nun bleiben noch 12,11mm, die ein Rad weiter nach außen wandern darf, um von diesen Punkt noch rund 100mm Freigang nach Innen zu haben. (durch welche Maßnahmen auch immer)
Nimmt man dazu die ET Untergrenze der HA von 33, bleiben noch 10mm für eine Spurplatte. (insgesamt dann 20mm Platte) Somit gelten die selben Grenzwerte wie an der HA und die Auswahl bleibt bestehen. (man könnte irgendwie noch einen Mischverbau machen, aber das ist auch nicht die schönste Wahl)
Nun nach dem langen Text meine Frage.
Wie habt ihr das gelöst bei euren Fahrzeugen? Haben die Prüfer die Spurbreitenänderung nicht geprüft, oder stell ich mir unter der "Prüfung, dass das Fahrzeug für die geänderte Krafteinleitung durch die Spurveränderung" aufwendiger vor, als sie eigentlich ist?
Mein Wunsch wären halt 5,5x13 ET30, die aber leider an beiden Achsen 2,5 bzw. 3mmm pro Rad zu breit sind.