Mopedkennzeichen zu DDR-Zeiten

  • Was Du bei der ganzen Eigenverantwortlichkeit nur immer vergißt:


    Daß die entstehenden Kosten die Allgemeinheit dann wieder gemeinsam schultern darf. Zum Beispiel, wenn einer ohne Helm oder ohne Gurt nach dem Crash wieder zusammengeflickt wird und das aufgrund der viel schwereren Verletzungen auch deutlich mehr kostet. Und zwar einem System, in das alle einzahlen müssen - gerechterweise.


    Warum soll denn bitteschön die vermeintliche "Freiheit" des Einzelnen immer zu Lasten des Gemeinwesens gehen? Das sehe ich nicht ein, das verstehe ich nicht und das will ich auch nicht.


    Aber wir beide haben ja schon beim Sandern gemerkt, daß wir politisch wohl doch aus zu unterschiedlichen Ställen kommen um den Karren gemeinsam wirklich in die selbe Richtung ziehen zu wollen/können... :grinser:
    Naja - Ost- und Westsozialisation plus schätzungsweise 35 (?) Jahre Unterschied im Lebensalter...da ist das normal. :zwinkerer:

  • Naja - Ost- und Westsozialisation plus schätzungsweise 35 (?) Jahre Unterschied im Lebensalter...da ist das normal. :zwinkerer:

    Wobei Deine Bemerkung "normal" fast zwingend eine weitere Diskussion über das Thema "Was ist normal" nach sich zieht. ;)
    Ich finds aber gut,dass es unterschiedl. Meinungen gibt..


    No discuss..no fun....


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    Wg Altersunterschied:
    Ich werd bald 59.. minus 35 wären dann bei Dir 24
    Haut das so hin in etwa ?? :thumbup:


    Ich dachte (lt Forum),Du wärst 33.
    Dann hast Du mich stramm vor der 70 angesiedelt.
    Sah ich an dem Sander-Tag echt sooo Sch.. aus ?
    ;( ;) ^^

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

    2 Mal editiert, zuletzt von guidolenz123 ()

  • Nee - dann müssen wir 10 Jahre abziehen und es sind nur noch 25...ich lag daneben oder habe mich von irgendeinem anderen Thread verleiten lassen, in dem Dich jemand älter gemacht hat. :lach:


    Da bin ich aber nun froh.. [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/15352965pj.gif]

    Gruß Guido
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  • Ich denke, hier sind zum Thema Tüv - Pflicht für Mopeds oder nicht sehr gute Meinungen gesagt worden. Aber das beste Fahrzeug zählt nichts, wenn der Benutzer das Gehirn im Banktresor liegen hat.
    Hatte heute früh ein Erlebnis der "dritten Art", als mir im Kreisverkehr ein jugendlicher Falschfahrer mit einem schwarzen Audi oder Passat im Tiefflug entgegen schwebte und darauf hin meine ES nach dem geglückten Ausweichen im Dreck lag. Der wollte scheinbar nur paar Autos überholen, denn der war mit brüllendem Auspuff weg.. Nach paar Sekunden (oder Minuten?) hab ich die gute 150 aufgehoben und hatte Glück. Blinker ab, Fußraste krumm und das Scheinwerfergehäuse zerdrückt. Ich selber keinen Kratzer.
    Übrigens, die anderen Autofahrer werden den Abflug nicht mal mitbekommen haben, weil bei dem Kreisverkehr ein Hügel in der Mitte ist.

  • "Aber das beste Fahrzeug zählt nichts, wenn der Benutzer das Gehirn im Banktresor liegen hat."
    Kann ich nicht besser ausdrücken.

  • So, mein kleines Eisenschweinchen (ES 150) lebt wieder und ist bis auf einen Haftgrundfleck am Scheinwerfer wieder gesund. Falls das jemanden interessiert.
    Noch mal zum Thema Kennzeichen. Im gegensatz tzur DDR gab es in der CSSR und in Polen eine kennzeichenpflicht. Die älteren werden sich sicher noch daran erinnern, daß die Jawa 05 und die Indianerfahrräder (Mustang) ein kleines Kennzeichen mit oben abgeschrägten Ecken hatten.

  • das wollte ich auch schon schreiben @Matjes... nur konnte ich "kleines Kennzeichen" von jürgen nicht richtig definieren...fürn Sperber wars ja eigentlich schon groß :) (Kuchenblech)

    Die Frösi... war das nicht ne Kinder- bzw Jugendzeitschift in der DDR mit lustigen Bastelbögen drin?? :top:
    Anklam 2016: 3.Platz in der Kategorie "Trabant Original Baujahr 79-84"
    und 4. Platz "Trabant 1.1 original"
    stirnfett.de

  • Wo das Thema Sperber aufkommt... (ich hab auch einen)... habe ich gleich mal etwas gegoogelt und bei Wikipedia folgendes dazu gefunden:


    "Einstufung: Leichtkraftrad


    Die korrekte Anmeldung des Sperbers ist heutzutage oft mit Unklarheiten und Irrtümern verbunden. Er ist verkehrsrechtlich als Leichtkraftrad bis 50 cm3 eingestuft, da er mit 75 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit angegeben ist. Da dies oft nicht beachtet wird und alle anderen technischen Daten auf ein Kleinkraftrad hinweisen, wird er meist als solches behandelt. Das führt selbst bei Behörden oft zu Verwirrungen, sodass der Sperber nicht selten inkorrekterweise als Kleinkraftrad oder Kraftrad (Motorrad) eingestuft wird.
    Hinzu kommt noch folgende Problematik: Damit ein Zweirad als Leichtkraftrad eingestuft wird, muss es eigentlich über mehr als 50 cm3 verfügen. Dafür gibt es aber diese Sonderregelung: „Bis zum 31.12.1983 in den Verkehr gekommene Zweiräder mit nicht mehr als 50 cm3 und unbegrenzter Höchstgeschwindigkeit gelten ebenfalls als Leichtkrafträder“ (§ 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO). Wegen genau dieser Festlegung ist der Simson Sperber ein Leichtkraftrad (sonst wäre er im Sinne der StVZO sogar als Motorrad zu betrachten).


    Um einen Sperber ordnungsgemäß zu fahren, muss also Folgendes beachtet werden: Man benötigt einen Führerschein der Klasse A1 oder höher (Klasse M reicht nicht!). Der Sperber benötigt ein amtliches Kennzeichen und muss alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung (HU). Weiterhin muss während der Fahrt die „Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)“ als Nachweis über die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens mitgeführt werden. Die Ausstellung einer „Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)“ ist bei Leichtkrafträdern wie dem Sperber nicht notwendig (siehe § 4 FZV). Fahrzeugbriefe wurden für den Sperber nur zu DDR-Zeiten benötigt. Stattdessen reicht heute ein Abdruck der ABE oder eine Datenbestätigung, welche ersatzweise vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt werden kann.


    Einige Sperberfahrer benutzen einfach ein „kleines“ Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Dabei erlischt der vermeintliche Versicherungsschutz, weil der Sperber tatsächlich kein Kleinkraftrad ist. Man wäre so ohne Versicherungsschutz unterwegs, mit allen rechtlichen Konsequenzen."


    Oha..ich bin damals mit Versicherungskennzeichen umhergefahren...2 Jahre lang..einmal sogar von der Rennleitung angehalten worden (war alles i.O.)..und denn les ich das hier.... ?(

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  • Ich denke ,dass die meisten, soweit sie überhaupt je einen Sperber oder Habicht gesehen haben, schon die beiden Fahrzeuge nicht unterscheiden können.
    Ich möcht nicht wissen wieviel Sperber als Habicht laufen, oder wieviel Habichte die Sperbermotoren drin haben..
    Hier der Habicht meines Jüngsten (von uns selbst vor Ewigkeiten restauriert).


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    Gruß Guido
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  • Sperber und Habicht lassen sich auch von Laien ganz leicht unterscheiden, da der Habicht den gebläsegekühlten Motor analog zur Schwalbe KR 51/1 (4-Gang) verbaut hat. Der Sperber jedoch besitzt einen fahrtwindgekühlten 4-Gang Motor, bei dem der Zylinder frei steht.
    Außerdem ist die Ansaugluftführung anders beim Sperber. Er besitzt einen Ansaugluft-Beruhigungskasten unter der Sitzbank, sowie den Luftfilterkasten direkt unter dem Tank.

  • Aber welcher Laie weiß das noch ?

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  • Tanköffnung ist beim Sperber außerdem noch größer (Trabanttankdeckel)
    .... aber was ist, wenn mal was passiert..und der Sperber 'nur' wie n Moped versichert ist...???

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  • Gibts die Regelung für den Sperber auch irgendwo in aktuell?
    Die StVZO gilt ja nicht mehr. In § 50 FZV gibts zwar eine Übergangsregelung mit Verweis auf § 18 StVZO, aber der ehem. § 72 StVZO ist da mit keinem Wort erwähnt.
    Sprich, gilt die in § 72 StVZO erwähnte Regelung betreffs 31.12.1983 noch, obwohl in der FZV nur der § 18, nicht aber der § 72 erwähnt werden?


    (nicht, daß ich einen Sperber hätte, aber das interessiert mich jetzt mal ;)

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Sowas läuft ,wenn nicht explizit im Gesetz erwähnt, unter dem Rechtskonstrukt (Rechtsprechung), Bestandsgarantie, das besagt,dass Rechte die bestanden nicht weggenommen werden dürfen. Wird leider trotz Rechtsstaat nicht immer stringent eingehalten (siehe Feinstaubzonen).

    Gruß Guido
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  • @Pitti/Frösi : So ganz richtig ist das nicht, die KR51/1 hat einen 3-Gang-Gebläsemotor verbaut. Desweiteren besaßen frühe Habichte auch den großen Tankdeckel :)
    Desweiteren hat der Sperberrahmen eine Hülse ( Zuleitung Filter => Gaser) im Rahmen eingeschweißt (bei Vergaser), der Habicht hat dies nicht und eben dort den Luftfilterkasten.