Probleme beim TÜV

  • Hallo Gemeinde :winker:


    Gestern war ich beim Prüfer des Vertrauens nur den hab ich nicht angetroffen, dafür einen total Pappen Unkundigen :verwirrter:
    Kurz zu dem guten Stück. Es ist ein Cabrio Umbau von Kersten & Reiche Bj. 89 und ehemals die Standard Ausführung.
    Habe ihn vor 2 Jahren gekauft mit diversen Umbauten unter anderem Raid Lenkrad (eingetragen),
    Sturzkorrektur (eingetragen) und Arbet LM Felgen I 15 7J x 15H2 (nicht eingetragen) - das ist mir auch erst jetzt aufgefallen :doh:
    Nun ja natürlich hat er die Felgen samt Bereifung beanstandet weil ich keine ABE hab und es nicht eingetragen ist.
    Habe ihn aber so gekauft und da hatte er seit 2 Tagen neuen TÜV bekommen.
    Das andre was er bemängelt hat ist die fehlende Rückfahrleuchte, mit der Begründung sie sei ab 87 Pflicht gewesen.
    auch auf meinen Einwand das es sich um die Standard Ausführung handelt, und er deswegen keine Rückfahrleuchte und die Nebelleuchte von Hause aus hat, hat er nicht akzeptiert.
    Könnt ihr mir in den 2 Punkten weiterhelfen ??? Was tun um trotzdem die Plakette zu bekommen. :?: :?: :?:
    Die Felgen müssen aber in jedem Fall beim TÜV vor 2 Jahren mit abgenommen worden sein .. gleiche Lackierung z. B. wie die Pappe.
    Verkäufer denkt ich hätte alle Dokumente bekommen ...ist aber in dem Fall nicht so.



  • RFL: Einigungsvertrag. Das ist totaler Blödsinn, daß der ne Rückfahrleuchte braucht. Ich bleibe mal wieder dabei. Den Brotprüfer wechseln.
    Bei den Felgen wird`s schwieriger. Die sind ja auch mit Adapter verbaut. Ich vermute, die wirst du nicht ohne etwas Geld eingetragen bekommen. Da du kein Gutachten dafür hast, würde ich die Dinger abbauen, falls sich keiner findet, der dir die Felgen plus Adapterplatten eintragen will. Ist auch gut gegen Augenkrebs ;)

    Einmal editiert, zuletzt von heckman ()

  • Ja den Prüfer wechseln klar .... nur jedesmal wollen die natürlich neue Scheine sehen ...und ne Drucke :dollar: hab ich nich im Keller.
    Da werd ich ihm mal mit dem Einigungsvertrag versuchen zu überzeugen (issn "bodenständiger" sturer Ostfriese), wegen der Rückfahrleuchte.
    Die Frage ist muss er sich da schlau machen was erlaubt ist oder muss ich es ihm beweisen???
    Das Felgen Problem wird sich klären :whistling:
    @Heckmann - bisher hat ich keine andren Felgen ...is halt nicht mehr original der Gute ...
    @Proffessor - habe wohl eine ABE für diese Felgen nur als die gedruckt wurde dachte keiner daran auch den Trabbi zu berücksichtigen.


    Ich bau sie einfach ab ...

  • Oki danke :top: werd ich mal sehen was er dazu sagt.
    Und gibt es irgend einen Schriebs wo das mit den RFS drinnsteht?

  • ja gut ich kann das wohl interpretieren, aber ich denke dabei an etwas wo explizit steht das die Standard Variante keine RFS serienmäßig hatte aber die de Luxe sehr wohl. ....gibt es sowas irgendwo??

  • Wie hier schonmal irgendwo beschrieben, wurde zwischen Standarts und deLuxes zulassungstechnisch nicht unterschieden. Daher spielt es auch keine Rolle was der Trabant mal war oder ist. Die Räder würde ich beim Prüfer eintragen lassen. Kostet Geld, aber nur einmal und dann hast du Ruhe.

  • Das leuchtet mir ein....aber wie mach ich es dem Prüfer klar das der RFS nicht verpflichtet war? *kopfkratz*


  • Zitat


    (43) Fahrzeuge, die unter Beachtung der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über Bau, Betrieb und Ausrüstung bis 31. Dezember 1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten weiterhin als vorschriftsmäßig, wenn sie

    Zitat



      1. spätestens bis zur nächsten vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (§ 29) den Bestimmungen des § 35 a [Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme ] Abs. 7 bis 9 (soweit geeignete Verankerungen vorhanden sind), §§ 35 g [Feuerlöscher in Kraftomnibussen] , 35 h [Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen], 36 Abs. 2 a [Bereifung und Laufflächen] Satz 2 und 3, § 41 Abs., 14 [Bremsen und Unterlegkeile] sowie §§ 53 a [Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler] und 54 b [Windsichere Handlampe (für Kraftomnibusse)] entsprechen,




      Wenn ich das richtig raus lese, hätte das Fzg. bis zur ersten Hauptuntersuchung nach Bundesdeuschengesetzt umgerüstet werden müßen. Oder? ?(

  • Scheint mir irgendwie auch so das er hätte umgerüstet werden müssen ...wenn ich der Prüfer wäre würde ich es ebenso interpretieren.

  • Wo steht denn was von RFS??
    es geht in dem zitierten Absatz doch nur um Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler.....also...

    Die Frösi... war das nicht ne Kinder- bzw Jugendzeitschift in der DDR mit lustigen Bastelbögen drin?? :top:
    Anklam 2016: 3.Platz in der Kategorie "Trabant Original Baujahr 79-84"
    und 4. Platz "Trabant 1.1 original"
    stirnfett.de

  • Die Problematik entsteht immer dann, wenn ahnungslose Prüfer und zumindest ahnungsarme Fahrzeugbesitzer zusammentreffen.


    Wenn wenigstens einer von beiden weiß, wie der Hase läuft und wo's notfalls schwarz auf weiß zu finden ist, ist das schon die halbe MIete. Solange sich die Fahrzeugbesitzer aber verunsichern lassen weil sie selbst nicht durchsehen, ist es kein Wunder daß die Prüforganisationen Umsatz wittern.


    Bei der HU meines 66ers kam es zu einem netten Gespräch zwischen interessiertem aber ahnungslosen Jung-Ingenieur und technisch nicht ausgebildetem, dafür aber quellensicheren Fahrzeughalter, der die evtl. notwendigen Belege für diverse, schon vorher absehbare Knackpunkte sicherheitshalber gleich an Bord hatte.
    Gebraucht wurde das alles am Ende nicht, weil der interessierte Prüfer dem offenkundig tief genug in der Materie steckenden Fahrzeughalter zugehört hat... ;)


    Das Fahrzeug braucht weder Rückfahrleuchte noch Nebelschlußlicht, weil beides für den P601 in der DDR keine Pflicht war. Beim 1.1er hingegen schon...


    Mit nicht eingetragenen Felgen anzutreten ist wieder eine andere Sache - da wird man um Eintragung nicht herumkommen, denn da hat der Prüfer nunmal Recht. Oder man baut einfach Felgen drauf, die das Problem nicht haben. Originalfelgen z.B. - die (Privatmeinung) zu dem Auto auch viel besser passen, als die viel zu dick auftragenden Aluräder.


    P.S.:
    Die ganzen Komplett-Zitate direkt darüberstehender Beiträge habe ich gelöscht - bitte Regeln einhalten. Danke. :)