Nebelschlussleuchtenkontrollleuchte jetzt Pflicht?

  • Mir hat heute der TÜV ins Knie getreten, weil angeblich zu jeder Nebelschlussleuchte eine Nebelschlusslichtkontrolleuchte (in gelb) vorhanden sein muss.


    Gelbe Schalter für den Trabant habe ich schon gesehen - aber gibts die auch mit Beleuchtung? Bzw. welche möglichst originalgetreuen Lösungen gibt es sonst noch für das Problem?


    Alternativ überlege ich schon, für den Zweittermin beim TÜV einfach die Nebelschlussleuchte abzuschrauben :)

  • Kommt auf dein Baujahr an (bzw. das des Trabis). Kontrollleuchte ist m. E. in der Tat Plficht (und sogar sinnvoll, damit nicht noch mehr Deppen mit dem hellstrahlenden Ding durch leichten Nieselregen fahren. Mir wäre es am liebsten, das Höchsttempo würde beim Einschalten auf 50 abgeregelt).
    Wenn du eine NSL hast, muss auch die Kontrollleuchte sein. Ob dein Trabant eine NSL braucht oder nicht, liegt am Baujahr.

  • Soweit ich weiß braucht kein 601er NSL und RFS.
    Sind die Kippschalter nicht eigentlich serienmäßig beleuchtet?
    Ich zumindest hab die.

  • @Massel...wenn die NSL ab Werk dran war (Sonderwunsch) muss sie auch ran....
    selbst die 'alten' Schalter (klein, gelb, rund, ähnlich Warnblinkschalter) haben eine kontrolleuchte drin.
    Die späteren Kippschalter sind ebenfalls beleuchtet (kleine eckige Fassung von hinten eingeschoben)


    Trabossi... weiß ja nicht was für einen Schalter du drin hast, aber eine Möglichkeit wäre einen originalen Schalter einzubauen, oder ne Kontrolleuchte parallel zu schalten (und das Armaturenbrett zu zerbohren :( )

    Die Frösi... war das nicht ne Kinder- bzw Jugendzeitschift in der DDR mit lustigen Bastelbögen drin?? :top:
    Anklam 2016: 3.Platz in der Kategorie "Trabant Original Baujahr 79-84"
    und 4. Platz "Trabant 1.1 original"
    stirnfett.de

  • Bei meinem 89er war serienmäßig ein grüner Kippschalter mit Kontrollleuchte verbaut. Ich habe aber auch schon schwarze Kippschalter gesehen.

  • die grünen sind aber für die NSW..
    schwarz meist für B1000 und/oder Wartburg (mit externer Kontrolleuchte neben der MFA)

    Die Frösi... war das nicht ne Kinder- bzw Jugendzeitschift in der DDR mit lustigen Bastelbögen drin?? :top:
    Anklam 2016: 3.Platz in der Kategorie "Trabant Original Baujahr 79-84"
    und 4. Platz "Trabant 1.1 original"
    stirnfett.de

    Einmal editiert, zuletzt von Frösi ()

  • @Massel...wenn die NSL ab Werk dran war (Sonderwunsch) muss sie auch ran....

    Kann ich mir nicht vorstellen. Wer sollte denn das nachvollziehen können, wo mal eine dran war und wo nicht?
    Schließlich gab es doch auch Sonderwünsche mit beinahe Standardausstattung. Und wer vom TÜV weiß schon:
    Aha- deluxe- da war sie ab Werk dran, also muss sie auch jetzt da sein. Glaub ich nicht.
    Das Thema wurde ja aber auch schon breitgetreten wie sonstwas, wenns auch nicht an die Ölfrage rankommt :thumbup:

  • Dann wollen wir mal etwas Licht in dieses scheinbar ziemlich tiefe Dunkel bringen... ;)


    1. Beim P601 war die NSL NUR beim S de luxe serienmäßig.
    2. Aufgrund der damals geltenden Bestimmungen und aufgrund des Einigungsvertrages (Bestandsschutzregeln) ist beim P601 die NSL keine Pflicht - es wird auch nicht nach Ausstattungsvariante unterschieden. Kann auch gar nicht, denn die ist in den Schlüsselnummern gar nicht einzeln untergliedert.
    3. Sowohl die runden gelben Druckschalter als auch die gelben Wippenschalter haben integrierte Kontrolleuchten.
    4. Es gab im Trabant ab Werk NIE unbeleuchtete Wippenschalter! Die schwarzen Wippenschalter ohne Beleuchtung gab es nie serienmäßig. Einzige Ausnahme: der rote Warnblink-Wippenschalter. Dort war azfgrund der 8 Anschlußklemmen kein Platz für eine integrierte Kontrolleuchte, sodaß man eine externe Kontrollampe verwendet hat. Aber die grünen (NSW) und gelben (NSL und Heckscheibenheizung) Wippenschalter waren beim Trabant immer beleuchtet.
    5. Beim Sonderwunsch gab es keine Zusatzleuchten - die gab es vom Werk nur bei der Luxusausführung. Alles andere ist später nachgerüstet. Das Sonderwunsch-Elektropaket umfaßte Wischwaschanlage und HSH, aber keine Zusatzleuchten.

  • Pflicht für erstmals zugelassene Fahrzeuge ab 1.1.91
    Schalter muss nicht gelb sein jedoch die Kontrolleuchte. :doing:

  • Zitat

    Schalter muss nicht gelb sein jedoch die Kontrolleuchte.

    So meinte ich das auch, war schon spät ;)



    Dann werde ich mir für meinen Schubschalter (momentan für Nebelscheinwerfer) eine gelbe Kappe besorgen und dann den grünen Schalter für die Nebler verwenden.


    Danke :)

  • Zitat

    Pflicht für erstmals zugelassene Fahrzeuge ab 1.1.91


    Gilt für die NSL. Denke aber das NSL schon immer nur im Verbindung mit der Kontrolle zulässig waren... Bedeutet: Sobald NSL verbaut ist, hat die bei der HU zu funktionieren. Und das incl. Kontrolle. Vor EZ 1.1.91 wäre natürlich demontieren eine Alternative, von der Originalität mal abgesehen...


    Denn es geht ja hierdrum:


    Zitat

    Nebelschlussleuchtenkontrollleuchte jetzt Pflicht


    Und das heißt: Nein, schon immer Pflicht bei eingebauter NSL.

    Wenn ich einen See seh, brauch ich kein Meer mehr. :winker:

  • Und das heißt: Nein, schon immer Pflicht bei eingebauter NSL.


    Dann hat der TÜV aber schon dreimal bei mir und mindestens genau so oft beim Vorbesitzer gepennt, diese Kontrolleuchte gab es in diesem Auto nämlich noch nie...

  • Da ist aber wirklich so ein kleines Birnchen drin. Die sitzt in so einem Federchen. Wird ja eh erst "fest", wenn der Knopf aufgesetzt ist.

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Soll da im Sockel eine Feder sein oder wo meinst du? Ich habe da keine Feder gesehen, die die Birne irgendwie halten könnte. Die sitzt bei mir total locker. Selbst wenn der Knopf drauf ist, ist sie so wackelig, dass man einen Wackelkontakt hätte.


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • nein die feder wird auf die glühlampe aufgesetzt und drückt sie nach unten wenn du die gelbe kapppe aufgesetzt hast ;)