Roller geklaut Rechnung von der Polizei bekommen

  • Hallo
    Ich habe Wut im Bauch :meckerkop:
    Am 14.11.2012 hat man Mir Meinen Aprilia Gulliver Roller geklaut und am 18.11.2012 hat die Polizei ihn wiedergefunden.
    Roller war aufgebrochen alle Verkleidungen defekt Lenker krumm und Windschild ab.Anstatt Mich zu informieren hat man erst mal den Abschleppdienst geholt ,obwohl ich keine 500m vom Auffundort entfernt wohne ,und zur Kripo gebracht,Mich hat man dann am 20.11.2012 informiert und ich habe den Roller dann abgeholt.Der Roller ist Schrott und hatte vor dem Diebstahl noch einen Wert von ca 300 €uro.Ein paar Tage später wurden die Täter gefunden ich stellte Strafanzeige aber diese wurde eingestellt da der Haupttäter schon für schwerere Delikte verknackt wurde.Also Roller Schrott und kein Geld vom Täter als ob das nicht schon reicht bekomme ich heute fast 5 Monate später eine Rechnung von der Polizei über sage und schreibe 363 Euro für den Aufwand den sie betrieben hat!!!!!!Es gibt keine genaue Aufstellung der kosten aber der Abschlepper hat 180€ berechnet.(habe ich telefonisch in Erfahrung gebracht)Das schreiben hat einen Tonfall als wäre ich ein Schwerstverbrecher Hallo ich bin der Geschädigte,ich habe eine Zahlfrist von 7 Tagen und es wird gleich mit Mehrkosten gedroht falls ich Widerspruch einlege.
    Was mache ich nun das Geld habe ich nicht übrig und eine Rechtschutzversicherung auch nicht.

  • Hattest Du eine Teilkasko? ggf muß diese --je nach Versicherungsbedingungen diese Abschleppkosten als Diebstahlsschaden übernehmen.


    Ansonsten (ich bin jetzt so gar nicht Verwaltungsrechtler) scheint mir das Vorgehen der Polizei im Grundsatz rechtmäßig (wenn auch nicht sehr bürgernah im Bezug darauf,dass Du hättest kurzfristig informiert,das Teil selbst "in Sicherheit " gebracht.).


    Ob die Höhe!! der Forderung gerechtfertigt ist ,ist eine andere Frage. Hierzu könntest Du ein im Verwaltungsrecht versierten Anwalt ggf mit Beratungshilfe zu Rate ziehen. FRISTEN BEACHTEN--GGF EILEN !!!


    Letztendl. hast Du einen rechtl. durchsetzbaren Anspruch gegen den Dieb. Real verschleuderst Du bei solch bildungsfernem Gesindel aber gutes Geld,obschon Du natürl. mit Prozeßkostenhilfe (falls Du bedürftig bist) diese Last auf Vater Staat abwälzen kannst. Unterm Strich wirds aber nix für Dich bringen. Die "Lösung mit den Russen" ;) würde ich auch nicht ins nähere Kalkül ziehen..dann hast Du zum Schluß den Ärger.

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
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  • Hallo meinem Schwiegervater haben sie auch 2010 OKT seine Suzuki 600 aus Garage gestohlen Motorrad wurde 2011 in Weißenfels ca 300m neben Polizeirevier in einem Graben wieder gefunden da der Dieb dort hinein gefahren ist . Kette runter mehr nicht . Polizei war dann bei SV zu Hause und hat informiert das Motorad wieder da ist . Fahrzeug wurde vom ADAC sicher gestellt und ihm dann für 110€ Abschleppkosten zurück gegeben . Da kam nichts von der Polizei an Rechnung . Würde ich an deiner stelle noch mal abklären ob es so rechtens ist.Weil sie müssen dich alut Gesetzt binnen 1ner std informieren das du Zeit hast das Moped selber abzuholen bevor sie einen Abschlepper bestellen so wurde uns das in Weißenfels erklärt. Un d die 110 waren noch mit Nachtschichtzuschlag.

  • @ Erich lebt


    Wär schön ,wenns so wäre. Das mit der Stunde mag/kann nur eine interne Dienstanweisung sein..rechtl. bindend ist das soo (zieml. sicher) nicht.


    Falls es regional BINDEND sooo sein sollte,würde mich das wundern---Öffentl.-rechtl. Regelungen sind allerdings regional verschieden. Passt aber so überhaupt nicht ins öffentl. rechtl. Konzept.

    Gruß Guido
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  • Was auch toll ist im schreiben steht, sie waren nicht erreichbar ,aber ich war nachweislich zu Hause.
    Eine Teilkasko habe ich nicht nur Haftpflicht.
    Das ich den Täter nicht Verklage ist Mir klar der hat eh nichts ,aber eigentlich müsste die Rechnung er bekommen.


    MfG Maik

  • Shit happens. X(

    Gruß Guido
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  • Was würde passieren wenn man einfach nicht bezahlt und die Mahnungen zum hintern abwischen benutzt? Ich kann dir leider auch nicht weiterhelfen.
    Steht dann irgendwann die Polizei vor der Tür und knastet dich ein, während sich der Tätet das nächste Moped krallt?


    Man müsste mich vermutlich ins Krankenhaus wegen Herzinfarkt und Nervenzusammenbruch einliefern wenn ich so ne Rechnung bekommen würde.

    Biete feines Glasperlstrahlen. Zylinderköpfe, Riemenscheiben, Vergaser, Schrauben etc.
    Bei Interesse bitte PN.

  • Nicht bezahlen ist das Schlimmste was man machen kann und verursacht am Ende ganz sicher nur Mehrkosten.


    Geh einfach zur Dienststelle hin und bitte um ein (auf)klärendes Gespräch. Dabei ergeben sich quasi nur zwei Möglichkeiten. Sie revidieren ihre Entscheidung zu deinen Gunsten mit einer Verringerung der Forderung, oder die Forderung wird vollumfänglich aufrecht erhalten und du mußt sie bezahlen.


    Klar kannst du die Kosten beim Verursacher geltend machhen, aber wie schon gesagt wurde, wirst du dabei kaum Aussicht auf erfolg haben (leider).

  • Da gibts sogar wesentl. krassere Fälle. Szenario:


    Du hast ein Seegrundstück. Irgendein Idiot stellt sein Auto mit defektem Motor/Getriebe darauf ab ohne auch nur die geringste Erlaubnis dazu zu haben. Das Teil suppt Öl ins Gelände und dieses Öl gerät ins Wasser. Das Gelände und das Gewässer werden verunreinigt und später gesäubert. Die Kosten trägt (erstmal) der sog. Zustandsstörer. das ist der Grundeigentümer. wie und ob der seine Kohle vom wirkl. Verursacher bekommt ,interessiert Vater Staat rein rechtl. nicht die Bohne. Krass ????? Nö, hats tatsächl. schon so gegeben.

    Gruß Guido
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  • Deluxe
    es geht schon anders!!!!!
    Die Beamten hatten sich ja schon festgelegt das der Roller Schrott ist und keine 200€ Wert ist ,also hätte man Ihn auch stehen lassen da auf dem Gelände sowieso ein Pförtner ist.Es gibt auch Regeln zur Kostenvermeidung (Verhältnissmäßigkeit) für Beamte.Mich Ärgert aber am meisten der Wortlaut des Schreibens und die kurze Zahlungsfrist denn für Mich ist das fast ein halber Monatslohn.Ich eine es auch so dasauf der Rechnung steht wofürman zahlt.


    MfG Maik

  • Die Kosten trägt (erstmal) der sog. Zustandsstörer.


    Genau das ist das schlimme in Deutschland.


    Mir wurde vor 4 Jahren mein Golf geklaut. Taucht der in Irgend einem Teich auf einmal auf, muss ich als Eigentümer, Geschädigter und Beklauter dafür zahlen. :doof:

  • Mir wurde vor 4 Jahren mein Golf geklaut. Taucht der in Irgend einem Teich auf einmal auf, muss ich als Eigentümer, Geschädigter und Beklauter dafür zahlen.

    Wenn Du Teilkasko hattest,bist Du von Deiner Vers. entschädigt worden. Das Eigentum am Golf ging dann auf die Vers. über. Die sind dann auch Zustandstörer. Du hast dann mit der Kiste nix mehr am Hut.


    Gruß Guido
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  • @ ptmaik: Stehen lassen dürfen sie Ihn nicht. Vom Roller geht für die Umwelt eine Gefahr aus. Von daher haben die Beamten richtig gehandelt. Leider ist hier kein Öl oder sonstige Betriebsmittel ausgelaufen, denn sonst hätte alle Kosten deine Haftpflicht blechen müssen. Wenn du eine Rechtschutz hast, solltest du dir einen Titel holen und so über Jahrzente versuchen samt zinsen an dein Geld zu kommen.


    @ guido: Das ist kein Gesindel. Ich arbeit berufl. mit diesen Jungs ... die haben meist eine Vergangenheit die ich keinem wünsche. Von daher etwas Verständnis ... ggf. Titel erwirken ... wenn auch oft sinnlos.

  • TS Martin


    Ich bin nun auch vom Metier.


    Die Typen ,die sinnfrei kaputtschlagen oder völlig unintelligent einfach nur agieren ,wie es ihnen in den Sinn kommt,kann ich nicht von ihrer eigenen Verantwortung freisprechen. Ich kenne viele ,die trotz übelster Kindheit pp dennoch gerade daher kommen. Wer abrutscht beruft sich gern auf die vermeindliche Schuld anderer...ist für mich aber kompletter Unfug. Auch ich ,mache hin-und-wieder als Strafverteidiger,einen auf "schlechte Kindheit" in dem festen Glauben aus Erfahrung ,dass das Mumpitz ist. Gewaltverbrecher und Dumpfbacken ,die nix kennen außer Spontan-Handeln ohne Nachdenken und anderen damit Höllen-Schwierigkeiten machen ,braucht kein Mensch--und diese Typen sind zudem ihres Glückes eigener Schmied. Mir fehlt hier völlig das Verständnis.


    Und zB ptmaik kann schon gar nix für die und muß es ausbaden. Das kann doch nicht sein,diese Typen auch noch in Schutz nehmen zu müssen.Das ist für mich mißverstandenes Gutmenschentum. Ich will Dich nicht persönl. damit treffen und Dein Job prägt auch. Aber ich kenne solche Typen auch--zur Genüge..Du hilfst ihnen voll aus der Klemme und hinterrücks beklauen die Dich...ne Danke

    Gruß Guido
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  • Meine Kollegen und seit letztes Jahr auch ich versuchen diese "Jugendlichen" zu resozialisieren. Die meisten arbeiten mit uns zusammen. Viele Jugendämter helfen, die Gerichte sowieso ... (leider) bleibt so viel Schaden bei den Geschädigten hängen. Die meisten bereuen es und unsere Erfolgsquote ist sehr gut


    Evtl. kannst du dich mal beim Innenministerium über das Vorgehen der Beamten beschweren. Mit Glück ... hat bei uns auch schon geklappt ... muss der Beamte privat haften, weil er grob fahrlässig seine Vorschriften missachtete. Da würde ich ansetzen bei den Beamten ...

  • N'abend! Möglichst sofort schriftlich als Einschreiben an die Polizeibehörde Widerspruch! Begründung wird nachreicht, und dafür beraten lassen. Fragen nach Kostenaufstellung, wann genau Benachrichtigung des Geschädigten, warum Abschlepper beauftragt, existiert Kostenminimierungsgebot, usw. Im Polizeirevier bla bla ist eben erst der zweite Schritt. In Deutschland werden Behörden geschult, Bürger hinzuhalten und sie möglichst totzuprozessieren. Nachzulesen im VDGN!


    Gruß!

  • @ guido: Das ist kein Gesindel. Ich arbeit berufl. mit diesen Jungs ... die haben meist eine Vergangenheit die ich keinem wünsche. Von daher etwas Verständnis ... ggf. Titel erwirken ... wenn auch oft sinnlos.


    Verständnis??? Äußerst schwierig...eher fast unmöglich als "normaldenkender" Mensch ein Verständnis dafür aufzubringen. Etwas Mitleid ja sicher, aber auch nicht mehr. Solche Taten sind auch mit einer schweren Kindheit nicht zu rechtfertigen.
    Respekt habe ich aber vor den Menschen, die solchen Kindern helfen wieder in die richtige Bahn zu kommen!
    Dennoch bleiben solche sinnlosen Aktionen inakzeptabel.


    Und einen Titel erwirken? Ein Titel, den man selber finanzieren muß, sollte auch einen Streitwert haben, der die Anstrengung eines Verfahrens rechtfertigen würde.