Kindersitzerhöhung im Trabant

  • Morgen, ich habe mal eine eher vekehrsrechtliche Frage an euch.


    Und zwar wird ab sofort regelmäßig mein 8jähriger Bruder im 601 mitfahren. Leider sind hinten noch keine beckengurte montiert und daher ließ ich ihn gestern nur vorn sitzen. Eine sitzerhöhung hatte ich bereits besorgt. Das sah jedoch so dämlich aus, dass ich sie im kofferrau ließ, da er auch ohne super im tranisitz saß und mit dem uralt statikgurt keine probleme hatte.
    Ist es zulässig ihn so zu befördern? An sich geht es bei der sitzerhöhung ja nur um die lage der gurte und da passt alles. Was sind eure erfahrungen?


    Grüße Tony

  • Moin Tony,
    lt. Gesetz ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder bis 1,5m Körpergröße die Verwendung eines geeigneten Sitzes auf Sitzen mit Gurten vorgeschrieben. Das gilt halt auch für die vorderen Sitze im Trabant. Hinten wäre es aus rechtlicher Sicht egal, da ja keine Gurte vorhanden sind.
    Also egal ob es blöd ausschaut oder nicht, vorgeschrieben ist es. ;)

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • das ist ja murks. Es geht mir aich weniger um die estetik als darum, dass es keinen sinn macht. Denn sind wir mal ehrlich, die trabantsitze passen eher auf ein bobbycar. Aber gut, ich werde sehen, wie es sich ergibt.

  • Meiner ist fast 10 Jahre alt und glaube auch 1,50 (istn recht großer) , aber auch als er noch etwas kleiner war, hab ich ihn ohne Sitzerhöhung sitzen lassen, solange der Gurt nicht über den Halsbereich anliegt, wird keiner `was sagen, solange er bei klarem Verstand ist und sich über die Proportionen der Trabantsitze im klaren ist..... ;)

  • Also meine Nichte ist jetz 9, und ist jetzt auch 1,49m, wo meiner Meinung nach ein Sitz überflüssig ist. Der 1cm.... Außerdem hab ich auch die Alten Gurte ohne Rolle drin, die unter dem Heckseitenfenster angebracht sind. Meine Freundin macht auch immer ne Welle, wenn das Kind keinen Sitz hat, aber ich seh es locker. Erstmal muss man wegen 1-2cm kein Aufstand machen, und außerdem ist der Sitz ja dafür, daß der Gurt nicht am Hals schneidet, was bei den Alten Gurten, die ich drin hab nicht der Fall ist, da sie den Hals nichtmal ansatzweise berühren. Der Gurt liegt lediglich über der Schulter. Das Kind ist also gesichert, und alles ist gut. ;) Also mit anderen Worten: Wäre sie erst 1,40m wäre praktisch alles im Grünen Bereich. Bei Rollengurten, sieht die Sache anders aus, da gilt das Prinzip eines "normalen" Autos.

  • Ich meine es ist recht einfach, es wurde ja auch nach dem rechtlichen Status gefragt. Das Gesetz ist klar, hotweehlz hat den §21 der Stvo zitiert, der die Regelung bestimmt. Klar muß sein, dass man hier irgendwo eine Grenze ziehen muß und Werte definieren wurden. Jedem wird dabei bewußt sein, dass diese Regel kaum die baulichen Gegebenheiten von rund 125 Jahren Automobilbau berücksichtigen können.


    Was nun tun? Für die Exekutive ist es nun eher einfach. Sie wird bei einer Kontrolle das Gesetz zur Anwendung bringen. Hier kann man nun versuchen sich zu argumentieren, wenn das Kind unter 1,50 oder unter 12 oder beides ist. Das würde aber, so unlogisch das sein mag, nichts daran ändern, dass das Kontrollorgan dennoch eine Sanktion verhängen kann. Wobei man dann ja auch wieder die Option hat, im Nachgang dagegen ein Verfahren anzustrengen und den Beweis zu erbringen, dass eine Abweichung von der Regel im Gesetz, im Trabant durchaus möglich ist.
    Was bleibt also zu tun? Wenn man von der Regel abweichen will, so bedarf es hierzulande einer Ausnahmegenehmigung. Diese würde sicher eine Abnahme bei einem Sachverständigen erfordern und dann die Erteilung der Genehmigung auf dem Amt (ich nehme an bei der Zulassung).
    Ähnlich gibt es das ja auch bei anderen Abweicheungen, wie man sie z.B. an nicht europärisierten amerikanischen Modell im Bereich Beleuchtung.


    Wie man nun in Zukunft verfährt, bleibt jedem selbst überlassen. Weicht man (ohne Sondergenehmigung)vom Gesetz ab, so kann man ewig Glück haben, oder an der nächsten Ecke wird man rausgezogen und darf zahlen.

  • Mag im regelmäßigen Gebrauch trotz Verzicht auf geeignete Sitzmöbel und -kissen für die Nachkommenschaft alles gut gehen ... die Sorge vor dem Havariefall sollte eigentlich vor Fragen der Ästhetik stehen.

    "Geradeaus ist frei! ... Nein, das andere 'Geradeaus'!!!"

  • wie bereits erwähnt geht es nicht um die ästehtik sondern darum, dass man einem ohnehin zu kleinen sitz durch die auflage nochmal verkleineiert. Der gleiche unsinn, wie ein 300cc motor i trabant. Denn auch ohne auflage passen meine uraltgurte super.

  • Das wird auch unbestritten bleiben, ändert aber nichts an den Fakten ;)