Getönte Rückleuchten

  • Alle andersfarbigen nachgespritzten Rückleuchtenschalen haben die gleiche E Nummer wie die originalen.Ausgenommen die von INpro. Somit sind sie nicht zulässig denn Die andersfarbigen Leuchten haben eine andere E Nummer diese sind vorgeschrieben.


    Grüße Manu

    Es werden viel mehr Menschen von Kokosnüssen gefressen als von Haien erschlagen

  • Richtige Probleme kann´s geben, wenn euch einer hinten reinfährt, und sagt, er hätte euer Bremslicht/Licht/Blinklicht nicht gesehen. Wenn dann festgestellt wird, das die Teile nicht zugelassen waren, bekommt ihr ne Teilschuld (wenn nicht sogar die volle Schuld), die allgemeine Betriebserlaubnis eures Autos erlischt, somit ist eine ev. vorhandene Kasko frei von der Leistung... wem´s das wert ist... immer ran mit den nicht zugelassenen Teilen, dann aber im Schadensfall nicht jammern. ;)

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke: