Schleppen ohne Kennzeichen

  • Hey Leute,
    ich habe schon diverse Google-Themen durch und manche meinen ja, die anderen nein.


    Darf ich einen PKW (Trabant) vom Verkäufer, mit meinem PKW, 10km zu meinem Grundstück mit Seil schleppen, ohne dass der Trabant ein Kennzeichen hat?
    Der zu schleppende Trabant würde dann als Anhänger gelten, soweit bin ich schon. Ich habe lediglich Führerscheinklasse B bis 750kg Anhängelast, da passt der Trabant mit seinen 630kg also noch in den Rahmen. Somit wäre es schon mal kein Fahren ohne Führerschein. Der Fahrer im zu schleppenden Fahrzeug hat ebenfalls die Führerscheinklasse B.


    Ich habe was von Schleppen bis 50km zum nächsten Standort/Werkstatt/Käufer ohne Kennzeichen und BE gelesen. Andere sagen, es sei nicht erlaubt. Was ist nun richtig?


    Gruß
    Matti

  • legal funktionier das leider nicht da man nicht mehr schleppen, sondern nur noch abschleppen darf !


    schleppen: unangemeldete fahrzeuge ohne tüff, versicherung usw


    abschleppen: liegengebliebenes, versichertes, angemeldetes fahrzeug !


    auch muss heute der geschleppte in JEDEM FALL einen führerschein klasse b besitzen !


    das mit dem anhänger kannst du knicken ! da anhänger mitlaufende anhängsel sind, die nicht gelenkt werden du brauchst also eine schleppachse, für unter die vorderräder !


    allerdings muss die schleppachse, welche als anhänger gilt auch angemeldet sein, einzige möglicht keit das zu umgehen, nummernschild aus pappe von zugfahrzeug machen UND !!! 25 KM/h schild, dan darfst du damit aber auch nur 25 KM/h fahren !


    fragt sich nur wo du eine schleppachse herbekommst ....

  • Okay danke, das sind schon mal sehr nützliche Informationen.
    Eine Schleppachse zu besorgen wäre wohl zu umständlich. Die Rennerei zur Versicherung zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens will ich auch nicht haben, dass sind dann auch wieder unnötige Kosten für ein Fahrzeug, welches nicht aus eigener Kraft fahren kann. Abschleppen müsste ich also ohnehin. Zur Not muss ich einen Trailer mieten, den darf ich dann allerdings nicht mehr selber fahren (da Gesamtmasse über 750kg), daraus folgt ein neues Problem.



    Zitat

    §33 Schleppen von Fahrzeugen


    (1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.


    Wie sieht es mit dieser Ausnahmeregelung aus? Bekommt man die einfach oder nur in Spezialfällen?


    Gruß
    Matti

  • Ich würde Trailern und fertig. Hier bekommt man zumindest nen Trailer für 15,- den Tag. Dann suchst dir noch nen Fahrer und gut. Ich würde da nichts ausprobieren wollen, was hinterher noch deutlich teurer wird....
    PS: ich beneide die Jüngeren unter euch nicht um die shit neue Füherescheinregelung....

  • Ein Trailer wird wohl das günstigste und schnellse Verfahren sein....für 10 Km reicht ja eine Stunde Leihe....vielei sogar ne Halbe :)

  • Gut das ich das hier so lese...
    habe wegen trabant und anderem ziemlich viel stress mit meiner Mutter, fazit war, dass mein trabant vom Hof musste... ging jett aber nicht so schnell. Da mein Vater mich unterstützt haben wir den woanders hingebracht. Da wir aber keinen Trailer oder sowas haben hab wir ne abschleppstange gekauft ich in den Trabi und weg...


    Zum Glück gab das nichts auf die Pfoten

  • Das Problem mit dem Abschleppen ohne TÜV und Zulassung hatte ich schon mal zusammen mit dem Herrn Wünsch.
    Wir wollten damals "nur mal schnell zum TÜV" mit meinem Pannamagrünen als Zugfahrzeug und dem Kübel von oben genanter Person, welcher ja zum TÜV wollte.
    Abschleppseil ran, (faren und bremsen ging ja damals beim Herrn Wünsch) los get's.
    Soweit der Plan.
    Endergebniss: Bei mir: "Fahren ohne Fahrerlaubniss" (weil der Kübel in diesem Falle als zweiachsanhänger galte); da braucht mann halt Führerscheinklasse BE (hatte ich natürlich nicht) :cursing: .
    Beim Herrn Wünsch: Versicherungsbetrug (weil das KFZ ja ohne gültige versicherung und ohne Kennzeichen im öffentlichem Verkehrsraum bewegt wurde) :meckerkop: .


    Daraus folgte: Für uns beide jeh 40 soziale Arbeitsstunden :dududu: .


    Tja, mann sollte sich einfach nicht erwischen lassen :doh: .

    Neapel sehen und sterben-Tour 2012
    Ich war dabei!


    50 Jahre Trabant 601
    Die Jubiläumstour 2014
    Ich war auch dabei!
    :raser:

  • .... und welche Versicherung bezahlt da im Ernstfall? Die Rechnung möchte ich nicht bekommen...


    Ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen ist auch nicht zugelassen, darf aber im Stassenverkehr bewegt werden. Ein Fahrzeug ohne Papiere und Kennzeichen ist für den öffentlichen Straßneverkehr überhaupt nicht zugelassen. Selbst für die Fahrt zum TÜV, zur Zulassungsstelle, habe ich amtliche Fahrzeugpapiere, eine vorläufige Deckungszusage der Versicherung, und nur zu diesen Zwecken ist es auch erlaubt. Nicht zur Überführung irgendeiner Leiche....

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • hier mal ne (fast) eigene erfahrung: der pappeLE hat das letztes jahr fabriziert, hat bei der rennleitung ganz schön paar tacken abgedrückt, und dann wurde das verfahren eingestellt......


    (und ich hatte die aktion vorher mit befürwortet/angestemmt)..... :thumbdown:

    ICH WEISS NICH WO DER TREND HINGEHT, ICH GEH MAL IN DIE GARAGE!!!
    ECKEN, KANTEN - TRABANT.

    heiligtümer:
    ´77er kombi :rolleyes:
    ´84er kombi
    ´54er mz rt125 re (renneigenbau)
    ´88er yamaha srx6

  • Also ich hab vor kurzer Zeit auch 2 abgemeldete Tabis mit Stange geschleppt. Mein Kumpel (Polizist) sagte mir, das sei elaubt.

  • Zur Beseitigung einer Gefahrensituation ist fast alles erlaubt!
    Auch das Abschleppen eines abgemeldeten Fahrzeugs mit Schlepphelfer ohne Führerschein!!!
    Jetzt muss man nur noch eine passende Gefahrensituation definieren!
    Umweltschutz wäre denkbar...?!

  • Zum Verknacken und abkassieren von Leuten, die meinen, es besser zu wissen oder auf Polizisten hören aber auch......


    Vollgutachten: Trailer oder Kurzzeitkennzeichen
    HU: direkter Weg.
    Wiederzulassung mit den entwerteten Schilder und Deckungszusage


    Leiche: Trailer (es sei denn man hält KZK für billiger.....)


    Die FZV hat dort einiges neu geregelt - und manch glücklicher hat "nur" Sozialstunden bekommen - bei anderen sinds Punkte satt und Knete....

  • ja, war ne "leiche"...... punkte gabs glaube nich, muss noch mal fragen......

    ICH WEISS NICH WO DER TREND HINGEHT, ICH GEH MAL IN DIE GARAGE!!!
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  • Mut zum Risiko, wer viel fragt kriegt viele Antworten :P


    Soweit ich weiß, darf man auch zur "Verschrottung" abschleppen ;)

    Blond jelockte Kellnerin zerrt ma in ihre Kneipe rin
    Eene Molle, een Korn und dann wieda von vorn
    :2Kumpels: