Beim Mitführen eines Löschers besteht Prüfpflicht, die mit Prüfplakette dokumentiert wird. Also wenn der Löscher keine Plakette besitzt, dann ist der abgelaufen. Ein sehr aufmerksamer Gesetzeshüter könnte schon ´draufkommen, aber ich denke die gucken erstmal nach anderen Geschichten. Besitz ist nicht verboten, aber die Benutzung. Könnte man die Frage stellen wozu so´n Teil mitgeführt wird? Weil´s original verbaut war? Nunja, streng genommen stellt sich die Frage nicht. Muss jeder mit sich selber ausmachen.
Nehmen wir mal an, ein Halon-Löscher wäre leer
Denke nicht, Löscher an sich sind ja Druckbehälter und da hat alles irgendwo seine Grenze.