hintere Stoßstange abbauen

  • Ich muss demnächst mit meinem Schatz zum TÜV, was werden die wohl sagen, wenn ich da ohne hintere Stoßstange vorfahre. Ich möchte diese nämlich gern aus gewichts- und aerodynamischen gründen demontieren. Ist das überhaupt erlaubt?

  • also soweit ich weiss müssten die Dir dann nur ein wenig kohle aus der Tasche ziehen für die Eintragung, da du ja die Fahrzeuglänge durch die Demontage änderst!!! allerdings weis ich nicht obs da für den Trabi gesonderte Bestimmungen gibt...


    M2tG Trabs
    :grinser::grinser::grinser:

  • was für ne sicherheit?
    ich dachte die wäre nur deshalb dran um die kosten bei kleineren remplern gring zu halten..weil ne stoßstange kostet ja weniger als nen komplett neuer kotflügen (wenn der schaden bspw. vorn an der ecke ist..) und ohne hintere stoßstange fahren ja auch einige rum...wollt ich übrigens auch machen :grinser:


    also, falls da jemand 100%ig ahnung hat, ich warte auch auf ne antwort :)

  • also, wenn du die stoßstange aus gewichts- und aerodynamischen gründen abbauen willst dann pass auf, das du beim fahren nicht abhebst :augendreh:

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

    Einmal editiert, zuletzt von Anne ()

  • Ich frag mich nur, ob die hintere Stoßstange aerodynamisch so viel ausmacht. Pass dann aber bloß auf, dass Dir bei der besseren Beschleunigung nicht die Luft wegbleibt - Dein leichterer Trabi wird abgehen wie 'ne Rakete! :lach:

  • wenn du zum tüv willst würde ich sie an deiner stelle lieber montieren, da wir vor kurzer zeit mit zwei autos durch den tüv gerasselt sind, weil nebelschlußleuchte und rückfahrscheinwerfer gefehlt haben, die ja bekanntermaßen auf der stoßstange montiert werden.desweiteren könntest du bei einer polizeikontrolle die bei schlechtem wetter, also mit miesgelaunten polizisten steigt, verwarnt werden, ich glaube mit der begründung das die stoßstange nicht nur deinem, sondern auch dem schutz anderer verkehrsteilnehmer dient.... oder so ähnlich.


    mfg sandro

    :thumbup: Vielen Dank allen Besuchern für unser mehr als gelungenes 7. Ostfahrzeug-, Young- & Oldtimertreffen in Altmittweida :thumbup:

  • Ja, ja, ja, ihr seid ja alle so witzig! Ich weiß selber, das man aerodynamisch nix davon merkt, da der Trabi wohl kaum über 200 km/h läuft, ab da die Aerodynamik immer wichtiger wird.

  • Zitat

    Original von Sandro TTA
    ...da wir vor kurzer zeit mit zwei autos durch den tüv gerasselt sind, weil nebelschlußleuchte und rückfahrscheinwerfer gefehlt haben, die ja bekanntermaßen auf der stoßstange montiert werden...


    muss aber nicht..werde die nebelschlußleuchte und den rückfahrscheinwerfer am rückblech montieren...denke mal da wirds dann kein so großes problem...

  • in jedem Fall sollte in den Fahrzeugpapieren etwas von "darf ohne hintere Stoßstange gefahren werden" stehen - dafür kassiert dein TÜVer den Obolus für ne Eintragung, und gut - wenn er´s dir überhaupt einträgt... mit Aerodynamik machst dich beim TÜV nur lächerlich... :winker:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • achso, da ist noch das Problem der Stoßstangenaufhängung - ich glaube, wenn du sie abbaust, mußt du noch 2 Löcher in der Rückwand verschließen, sonst gibt´s nen nassen Kofferraum :zwinkerer:

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  • asche auf den der löcher in stehwände bohrt.sowas macht man doch nicht.sei froh wenn du nen trabi mit unversehrter stehwand hast. wenn, dann macht man sowas ans bodenblech. aber der schutzfaktor, der bezüglich der anderen verkehrsteilnehmer, wäre ohne stoßstange immer noch außer acht gelassen.

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  • Normal darfst du sie abbauen ohne das die bolliemannzei und der tuffi was sagen. weil du deine kennzeichenbeleuchtung im oberen teil hast. Bei der vorderen weiss ich das du sie nicht abbauen darfst da wird der tuffi böhse. und der spruch mit der NSL und dem Rückfahrstrahler ist Humbuck weils doch nicht "orginal" dran war. :top:

  • jo..na vorne bleibt dran, is ja klar...dumm is nur, wegen mir können die nebelschlußleuchte und der rückfahrscheinwerfer ab bleiben, aber mein paps besteht darauf :meckerkop:


    naja..wenn ich ihn nich überreden kann, gibts da auch kleinere zugelassene die man unten anbringt? weil wenn will ich nich solche riesen klopper dran haben ;)

  • Zitat

    Original von Stahlente
    dumm is nur, wegen mir können die nebelschlußleuchte und der rückfahrscheinwerfer ab bleiben, aber mein paps besteht darauf :meckerkop:


    Die kannst du doch wiederum am Heckblech befestigen...oder was spricht dagegen? Ich hab auch schon einen gesehen, der die Nebelschlußleuchte im Heckblech "versenkt" hat...sieht gut aus :top:

  • Stahlente So wie auf dem Foto wirkt es zu globig.Silvio hat sie nur noch dran,weil er sie vorm choppen schon dort hatte.Es gibt im Handel noch kleinere,die wunderbar von unten ans Bodenblech passen.Sieht gut aus und fällt kaum auf.

  • So, ich weiß jetzt definitiv, dass es erlaubt ist ohne Stoßstange zufahren! Es muss aber in den Fahrzeugpapieren die Gesamtlänge des Fahrzeugs geändert werden. Also beim TÜV so'n Schreiben holen und fertig!

  • Zitat

    Original von Hoppel
    Stahlente So wie auf dem Foto wirkt es zu globig.Silvio hat sie nur noch dran,weil er sie vorm choppen schon dort hatte.Es gibt im Handel noch kleinere,die wunderbar von unten ans Bodenblech passen.Sieht gut aus und fällt kaum auf.


    ahso..naja dann...haste zufällig mal nen bild von den kleineren? ;)