Unterschied Nebelscheinwerfer / Fernscheinwerfer ?

  • Moin!


    Wie das Thema schon andeutet: Gibt es einen Unterschied zwischen Nebel- und Fernscheinwerfern?

  • ja, Nebelscheinwerfer sind für Nebel (beleuchten das Ganze "von unten" und sorgen für wenig Eigenblendung) und Fernscheinwerfer sind für die Ferne ;)

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • Super, vielen Dank!


    Ich habe an meinem Alltags- Universal Nebelscheinwerfer verbaut und möchte diese auch nicht missen. Gerade weil ich sehr viel Landstraße fahre und mir die gute seitliche Ausleuchtung schon oftmals beim Erkennen von Rehen geholfen hat.
    Weitere Fragen: Hat jemand mal ein Bild vom Lichtkegel der Fernscheinwerfer? Wie effektiv sind diese? Und außerdem: Darf ich Fern- und Nebelscheinwerfer kombiniert bei mir anbauen?

  • Ein Bild vom Lichtkegel vom Fern-SW habe ich nicht zur Hand, effektiv sind sie allemal. Dürfen natürlich nur mit dem Aufblendlicht zusammen geschaltet sein. Effektiver wird es, wenn man alle Steuscheiben und Reflektoren sauber hält, das macht ne Menge aus. ;) Was meinst du mit kombiniert anbauen? Nebel und Fernis zusammen? Klar, warum nicht...

  • Aha, nur zusammen mit Aufblendlicht zu betreiben, ja? Merkt man denn da noch einen Unterschied? Ich meine, ist die Lichtausbeute noch merklich besser als wenn ich nur das Abblendlicht eingeschaltet habe?

    Einmal editiert, zuletzt von IFA_Alex ()

  • Jub man darf natürlich kombinieren. Aber bitte schön einen Satz von jedem. Mehr sind glaube ich nicht erlaubt.


    Und was mir noch zum Thema einfällt. NSW müssen einen bestimmten Leuchtwinkel einhalten und daher eingestellt werden. Das entfällt bei FSW aber.


    Aber ich frage mich gerade beim schreiben, ob das nur für neue Leuchteinrichtungen gilt??? ?(

  • Mir ist noch etwas eingefallen: Warum hat man das Licht eigentlich so entworfen, dass das Abblendlicht beim Einschalten des Aufblendlichtes abgeschaltet wird? Ist das noch eine Idee aus 6V- Zeiten, die bei Serieneinführung der 12V- Anlage nicht geändert wurde? Beim Wartburg ist das ja noch schlechter: Wenn ich da aufblende und gleichzeitig die Nebler anhabe, dann werden die Nebler abgeschaltet, da das Relais beidseitig + bekommt und damit kein Potenzial mehr hat. Warum hat man das beim Trabant anders gelöst?


    Fragen über Fragen... ^^

  • Ich vermute ganz einfach, weil dann die Lampen schneller durchbrennen wenn beide Glühfäden mit über 50 Watt im Glaskegel arbeiten.
    Bei allen anderen Autos ist bei Lichthupe beides an.

  • Weshalb man auch wohl auf H1/H7 umgestellt hat. Allerdings hatte ich am Trabant jahrelang die Schaltung so gehabt, dass ich zum Abblendlicht das Fernlicht zugeschaltet habe und es hat den Lampen und Leitungen scheinbar nix ausgemacht. :)


    Die DDR-Fernfunzeln bündeln das Licht halt auf einen kleinen, ovalen, eben für die Ferne gedachten Lichtstrahl und die NSW auf einen schmalen, breiten Streifen, u.A. für bessere Seitenausleuchtung. Obwohl die eigentlich AUF der Stoßstange m.E. noch zu hoch sitzen, eigentlich gehören sie drunter...,.,.


    Aktuelle NSW streuen im Grunde fast wie das Abblendlicht mit etwas mehr Seitenausleuchtung, daher werden die so gern von den Herstellern als Kurvenlicht für Arme mißbraucht......."Ein schöner Brauch", den keiner braucht und hoffentlich bald wieder in der Versenkung verschwindet.

  • Und bei manchen Herstellern schon angeht, sobald man den Blinker anmacht. :tocktock:


    NSW: B-Kennung auf dem Streuglas


    FSW: HR-Kennung

    Wenn ich einen See seh, brauch ich kein Meer mehr. :winker:

  • Alsoooo:


    Montieren darf man die natürlich kombiniert, aber nicht betreiben. Dh sie müssen so geschaltet sein, das die NSW nur in Kombination mit dem Abblendlicht und die FSW nur mit dem Fernlicht funktionieren. Andere Kombinationen (NSW mit Standlicht, NSW und FSW usw) sind nicht zulässig.
    Für die NSW muß auch noch ne extra Kontrolleuchte angebracht sein, sie durfen nur bei Sichtweiten unter x Meter (müsste jetzt googeln, könnt ihr aber auch selbst) eingeschaltet werden.


    Die FSW haben ja schon ne Kontrollleuchte (die blaue halt), darf nur eingeschaltet werden wenn man keinen anderen Verkehrsteilnehmer blendet.


    Kleiner zulässiger Tipp für Leute, die viel Licht haben wollen:


    Das Leuchtbild der originalen H4 Einsätze ist nicht so exakt abgegrenzt wie bei neueren Laternen (bei Abblendlicht). Baut man nu diese besonders weißen (extra white, ultra white - wie sie alle heißen) Birnen ein, wirds recht hell. Allerdings blendet man damit leicht den Gegenverkehr (vergleichbar mit etwas zu hoch eingestellten Scheinwerfern), aber die Ausleuchtung von Straßenrand und Verkehrsschildern is super ;)

  • Andere Kombinationen (NSW mit Standlicht, NSW und FSW usw) sind nicht zulässig.


    Widerspruch:
    Die Kombination NSW mit Standlicht ist ausdrücklich erlaubt und ggf. sogar gewünscht, wenn durch das hochliegende Abblendlicht der Nebelwand-Effekt so verstärkt wird, daß man nach vorn eigentlich außer Weiß nichts mehr sieht. Ganz besonders nachts vor dunklem Hintergrund tritt dieser Effekt gern auf. Dann sollte man aud Standlicht zurückschalten und die NSW dazuschalten, um quasi unter der Nebelwand hindurch zu leuchten. Fast immer liegt der Nebel nämlich nicht direkt auf dem Boden, sondern so 20-50cm darüber.


    So sind die NSW übrigens auch ab Werk geklemmt - beim S de luxe. ;)

  • Beim Prelude BA4 folgende Serienschaltung: Ohne irgendein Licht eingeschaltet zu haben, gingen bei Betätigung des Schalters für die NSW diese und die Standlichter an.

    Wenn ich einen See seh, brauch ich kein Meer mehr. :winker:

  • Jep, wenn der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, dürfen die NSW sowohl mit Stand- als auch mit Fernlicht zusammen eingeschaltet werden (§52 StVZO). Eine Kontrollleuchte ist für die NSW nicht vorgeschrieben, lediglich für die NSL (§53d StVZO). Für die Benutzung der NSW ist keine Sichtweitenbegrenzung (im Gegensatz zur 50m-Begrenzung für die NSL) vorgeschrieben, die Benutzung ist allgemein bei einer "erheblichen" Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel, auch ausdrücklich in der Verbindung NSW+Standlicht, gestattet (§17 StVO). Die NSL darf nur bei Nebel benutzt werden.


    Schöne Grüße


    Micha