hallo, ich habe ein Problem... und zwar habe ich einen Überrollbügel der mal selbst gebaut wurde...den wollte ich eintragen lassen, aber bei meinem Gutachter des Vertrauens hat man mir berichtet das ich den nich eingetragen bekomme...
Könnt ihr mir da weiter helfen...
MFG Frank
Überollbügel eintragen
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wenn man nirgendwo anstößt, hauptsächlich im Kopfbereich platz ist, ist Eintragung kein Problem.
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Die Verarbeitung sollte allerdings auch stimmen.
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bei uns geht das nicht so einfach mit dem eintragen.
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ja der prüfer hat mir alles am auto eingetragen aber er sagt es gibt kein herstellernachweis und nich ma nen materialnachweis deswegen trägt der nichts ein
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Prüfer wechseln!
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Problem is wir ham hier nich so sag ich ma tolerante oder umbaubegeiseterte Prüfer...
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den wirst du so nicht eingetragen bekommen... es sei denn du besorgst dir nen Gutachten von jemandem der nen Gaykauften Käfig hat.. schlägst die Nummer ein und gehst dann zu deinem Prüfer
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die Nummer kann der Prüfer selbst einschlagen, nach §19 kann man sowas natürlich nicht eintragen, da macht man eine §21, jedoch dürfen das nicht alle Prüfer
wie Fg601 schon schreibt, Prüfer wechseln. Das ist kein Sicherheit relevantes Teil, wenn man nicht mit dem Kopf anstößt und er das fahren nicht beeinträchtigt, muss er den eintragen.
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Der muss gar nix, schon gar nicht ohne irgendein Papierchen .
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mit dem Moment, wo es ein Käfig ist, ist er auch Sicherheitsrelevant. Sonst bräuchte er ja nicht eingetragen werden.
Und irgend einen Nachweis, daß der Käfig bestimmten Anforderungen entspricht, muss halt erbracht werden.
In diesem Fall besteht nur die Möglichkeit, daß ein für Umbauten ausgebildeter und somit zugelassener Prüfer der DEKRA in deinem Wohnortfall, diesen Käfig für brauchbar befindet und nummert. Gegebenenfalls fordert er Material- oder Schweißgutachten.
Es kann durchaus auf eine Sondergenehmigung nach §70 herauslaufen. Das entscheidet der Prüfingenieur. -
ein für Umbauten ausgebildeter und somit zugelassener Prüfer der DEKRA [...] Prüfingenieur.
Uiuiui, soviel Halbwissen... Spezielle Firmeninterne Ausbildung für Umbauten gibt es nicht, bestenfalls - da gebe ich dir Recht - eine 1-wöchige Weiterbildung.
Einen Prüfer oder Prüfingenieur wird aber auch die nicht interessieren, eben solche dürfen nämlich maximal Abnahmen mit Teilegutachten nach §19.3 StVZO durchführen.
Und selbst wenn eine solche Weiterbildung absolviert wurde darf der gute Herr danach nicht mehr oder weniger als vorher.Was du meinst ist ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) oder ggf. (wenn das Fahrzeug nicht erstmals in Verkehr gebracht wird) einer mit sogenannter Teilbefugnis (aaSmT)
Dem Rest stimme ich aber dieses Thema betreffend zu, der Prüfingenieur oder Sachverständige MUSS garnichts. Es steht ihm stets frei das Gutachten aus verschiedensten Gründen negativ abzuschliessen wenn er dies für richtig hält. Äusserst hilfreich sind bei der Abnahme natürlich diverse Arten von Gutachten jedoch bei jenen Mitarbeitern die nichtmehr so viel Wert auf einen sicheren Job legen nicht zwingend erforderlich. Die meisten sind natürlich nicht bereit ihren Job für die nicht nachgewiesene Tauglichkeit irgendwelcher Bauteile zu riskieren. Die wenigen restlichen gilt es zu finden wenn man sowas eingetragen haben möchte.
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Zitat
Uiuiui, soviel
Halbwissen... Spezielle Firmeninterne Ausbildung für Umbauten gibt es
nicht, bestenfalls - da gebe ich dir Recht - eine 1-wöchige
Weiterbildung.Einen Prüfer oder Prüfingenieur wird aber auch die nicht interessieren,
eben solche dürfen nämlich maximal Abnahmen mit Teilegutachten nach
§19.3 StVZO durchführen.Und selbst wenn eine solche Weiterbildung absolviert wurde darf der gute Herr danach nicht mehr oder weniger als vorher.
Was du meinst ist ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) oder
ggf. (wenn das Fahrzeug nicht erstmals in Verkehr gebracht wird) einer
mit sogenannter Teilbefugnis (aaSmT)Dem Rest stimme ich aber dieses Thema betreffend zu, der Prüfingenieur
oder Sachverständige MUSS garnichts. Es steht ihm stets frei das
Gutachten aus verschiedensten Gründen negativ abzuschliessen wenn er
dies für richtig hält. Äusserst hilfreich sind bei der Abnahme natürlich
diverse Arten von Gutachten jedoch bei jenen Mitarbeitern die nichtmehr
so viel Wert auf einen sicheren Job legen nicht zwingend erforderlich.
Die meisten sind natürlich nicht bereit ihren Job für die nicht
nachgewiesene Tauglichkeit irgendwelcher Bauteile zu riskieren. Die
wenigen restlichen gilt es zu finden wenn man sowas eingetragen haben
möchte.Wahnsinn, wenn man im Wort Mama 4 Buchstaben tauscht, erhält man Bier!!!!
ich würde es ohne einen Nachweis bzw. wenn ich nicht wüsste wer es gebaut hat eintragen!!! Wozu? was habe ich davon meinen Job und die Gesundheit der Fahrer/Beifahrer zu riskieren?
Zitatdie Nummer kann der Prüfer selbst einschlagen, nach §19 kann man sowas
natürlich nicht eintragen, da macht man eine §21, jedoch dürfen das
nicht alle Prüferwie Fg601 schon schreibt, Prüfer wechseln. Das ist kein Sicherheit
relevantes Teil, wenn man nicht mit dem Kopf anstößt und er das fahren
nicht beeinträchtigt, muss er den eintragen.totaler Schwachsinn!!!! Das ist wenn schon eine 19.2 und keine 21er!!! Desweiteren müssen wir gar nix ohne Papiere wie schon gesagt wurde! Ganz im Gegenteil!! Wir dürfen gar nichts mehr ganz ohne einen Nachweis!
Und dann sollte man mal überlegen, wodurch sowas kommt!!
gruß
andreas -
haben sie da wenigstens auch paar Lohngruppen gestrichen, wenn man den TÜV-Bericht vielleicht auch noch mit bringen muss? Dann hab ihr ja garkeine Arbeit mehr. Für was brauch ich dann ein Prüforganisation, wenn die nichts mehr prüfen dürfen, sondern nur Papiere abnicken.
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Jo,das heißt wohl auf deutsch,daß die Prüfer von nichts mehr eine Ahnung haben wollen,weil ja der Job flöten gehen kann.
Wenn der Prüfer die entsprechende Berechtigung hat solche Umbauten abnehmen und eintragen zu dürfen,sehe ich keinen Grund,warum er es nicht macht.Wenn ich mir einen Kaufbeleg für das Rohr zeigen lasse und die Zelle dann begutachte,alles ordentlich gemacht,weiß ich ob ich es eintragen kann oder nicht.Wo ist da bitte das Problem?
Letzendlich verdienen die Organisationen auch damit Geld,aber so mancher hat sich selber das "Wasser abgeraben".
In 20 Jahren hat sich das mit dem Tüv eh erledigt,da prüft sich das Auto wie bei der AU selber auf Fehler. -
wie willst Du den nen selbstgebauten Bügel prüfen? Willst den röntgen? Wenn ich einen Materialnachweis hätte, alles sauber gemacht wäre, würde ich sowas auch abnehmen!
Aber anstatt sich immer zu beschweren, sollte man sich erstmal genau mit der Materie beschäftigen!! Es liegt nicht an den Prüforganisationen sondern an den Vorgaben der EU. Außerdem wurde über Jahre soviel Scheisse eingetragen, das sowas kommen musste....
Zitataben sie da wenigstens auch paar Lohngruppen gestrichen, wenn man den TÜV-Bericht vielleicht auch noch mit bringen muss?
genau solche Aussagen meine ich! Sehr qualifizierter Kommentar! Der Tüv-Bericht nützt auch nix, da man ja nicht weiß, auf welcher Grundlage dies eingetragen wurde. Vielleicht war es ja auch Schmu....
Naja egal...... Jeder soll es so machen, wie er es für richtig hält!
Zitat
In 20 Jahren hat sich das mit dem Tüv eh erledigt,da prüft sich das Auto wie bei der AU selber auf Fehler.dann schaun wir mal wie sich ein Spurstangenkopf oder ein Traggelenk selber prüft! Naja Ihr macht das schon..Ich kann jedenfalls für mich sagen, dass ich Alles was möglich ist auch möglich mache...
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JA MAN KANN DEN KÄFIG RÖNTGEN LASSEN ABER DAS WIRD DANN SO TEUER DAS MAN SICH AUCH GLEICH EINEN RICHTIGEN MIT UNTERLAGEN HOLEN
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Das ist doch überflüssig diese Röntgerei.Ein geschulter Prüfer sieht am Nahtbild und an den Biegeradien ob da gefuscht wurde oder nicht.
Ich behaupt mal ,daß ein "Wichers-Käfig" oder so auch nicht vor dem Verkauf geröngt wird.Wie bewegen uns ja nicht auf F1-Niveau. -
Fischdieter, das mit dem TÜV-Bericht war im allgemeinen und nicht auf den Käfig bezogen.
ich seh das wie Fg601. Hier wird immer argumentiert, als wäre der Käfig ein Sicherheitsrisiko, selbst wenn ich 1/2Zoll-Rohr nehme und die Nähte überstehen eine Sichtprüfung, dann ist das Auto sicherer als vorher. Aber wie schon Fg601 sagte, es liegt an der Einstellung der Prüfer und ich wäre in meiner Berufsehre gekränkt, wenn ich nicht meine Arbeit in dem mir zustehenden Rahmen erfüllen würde.
Und ich schimpfe hier nur über die faulen Prüfer. Ich kann mich über meine nicht beschweren, die tragen es so ein, wie ich mir das vorgestellt habe. Ich musste zwar auch schon nacharbeiten, aber alles im Rahmen des machbaren.ein Tipp: stell den Käfig nur rein und sicher es gegen verrutschen mit einem Spanngurt. Dann ist es Ladung und bracht nicht eingetragen werden
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