seitenblinker / seitenmarkierungsleuchte
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alle, die ne "E" - Nummer haben....
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heißt das ich kann jeden original blinker von irgend einem auto unten ran bauen und muß die nichtmal eintragen lassen ???
(gibt es irgend welche anbaumaße?) -
jop so heißt es
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Nein darfst du nicht, da die e-nummer auf dem blinker nur für die funktion einer blinkleuchte definiert ist.am besteb mal mit nem tüver abklären ob er es dir einträgt,bzw ob es überhaupt jemandem auffällt solange sie gelb leuchten.
karsten -
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ach man muss doch nur die richtigen tüf männer kennen^^
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Hallo...wißt ihr evtl. ob es eine Vorschrift gibt, wie Seitenblinker angebracht sein müssen (Höhe von der Fahrbahn und Abstand zum Frontscheinwerfer) ? Ich wollte bei meinem Trabant Seitenblinker vom Fiat 500 nachrüsten, die auch eine E Nummer haben. Hier im Forum und auch bei google hab ich nichts weiter zu dem Thema gefunden und leider ist bisher auch keine Antwort vom TÜV bekommen. Für zusätzliche Nebenschlußleuchten wie z.B. an Anhängern gibt es nämlich solche Richtlinie. Danke euch..
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Google mal nach ECE R 48. Dann solltest Du eigentlich alles finden, was Verwendung und Anbaumaße zu allen möglichen Beleuchtungen am Fahrzeug angeht.
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Danke Bernd...das hat sehr geholfen. Also sind die Blinker zulässig
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War neulich dann nochmal beim TÜV um die Ecke und hab nachgefragt...also man darf jede Seitenblinkerkleuchte mit Prüfzeichen nehmen. Die sollte dann in dem Bereich, wie ECE R 48 es vorschreibt sein....das ist aber nicht so schwer denke ich, weil das sehr viel Freiraum lässt einen Blinker zu montieren.
Weiß eine rvon euch, ob man den originalen 12V Blinkgeber weiter verwenden aknn, wenn man eine 12V 5 Watt Seitenblinkerleuchte mit anschließt ?
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4W funktioniert definitiv noch, also sollten 5W auch keine Probleme machen.