Hilfe Ebay Verkäufer schickt nicht

  • Hi-


    Hab leider ein großes Problem, habe vor einem Monat einen Motor bei Ebay gekauft und bezahlt, Vieleicht kann mir emand helfen.
    Der Verkäufer hieß raffzahn20101 . Habe ihn mehrmals angeschrieben doch ich höre nun nichts mehr von dem. :zornig::zornig::zornig:
    Kann jemand angaben machen mache oder änliches bin für jeden Tip dankbar.


    MFG Kranker

  • Schreib seine letzten Käufer an und frage nach der Adresse, dann rufst du dort an oder fährst im Notfall hin.


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • der von bo gemachte vorschlag is ne gute idee, aber ich wäre auch schön längst bei meiner bank gewesen und hätte die rückbuchung des geldes veranlassen lassen, aufgrund von falschem empfänger oder so... den jetzt is dein geld futsch wenn du ganz viel pech hast, da gibt es irgendwie ne frist, weiß aber nich genau welche.
    und mit hinfahren erreichst du denke ich garnichts, den dann iser nich da, oder streitet ab das er den verkauft hat, oder aber hat ihn schon längst außerhalb verkauft...
    aber ich wünsche dir trotzdem viel erfolg das du entweder zu deinem motor oder wenigstens zu deinem geld kommst.
    lg reiner



    edit: es ist aber nich der 3kanal motor den er am 1.3.2011 schonmal verkauft hat oder?? nur ma so als frage...

  • Seit wann kann man Geld, was man selbst überwiesen hat, zurück buchen?


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Die Adresse vom VK bekommt man mit der Besätigungsmail von ebay. Also im Örtlichen nach einer Telefonnummer suchen und anrufen.


    Das man das Geld zurückbuchen kann wäre mir auch neu. Ich frage mich allerdings, warum man bei sowas nicht mit PayPal bezahlt. :augendreh:

  • also ich gehe mal davon aus das man das kann, den wenn man ausversehen sein geld auf das falsche konto überweist wegen nem zahlendreher oder so, dann muss man das ja auch zurückbekommen, und wie soll das gehen wenn man es nicht über die bank mit nem antrag zurückbuchen kann. ich meine irgendwie mal sowas gehört zu haben, kann mich aber auch täuschen...

  • Bei der Sparkasse konnt ich schonmal ne Überweisung rückgängig machnen, hat aber 5 € gekostet.
    Mit hatte ein Verkäufer die falschen Daten gesendet...

  • Das mit den Rückbuchungen hat sich letztes Jahr geändert.
    Früher war das so, das du hingegangen bist, dein Problem geschildert hast (kannst dir auch eins Ausdenken) dann gesagt hast, dass der, dem du das Geld überwiesen hast, es nicht bekommen hat, vllt ein Zahlendeher drin ist und du es gerne wieder haben willst! All das war bis dahin möglich.


    Seit der Änderung, muss der, der das Geld bekommen hat, bestätigen, dass er es bekommen hat und wieder abgeben will, was bei dir ja nicht der Fall sein wird!


    Hoffe man versteht mein Text ?(


    Aber zurück zu deinem Problem:


    Ich hab das mal so gemacht, da hab ich von einem aus Dessau, 1.1 Rückleuchten gekauft, waren aber ohne Innenleben, was nicht beschrieben war. Habe diverse E-Mails geschrieben (glaube 3 muss man haben) und dann hat er zufällig was von mir gekauft... er hats überwiesen, aber seine 1.1 Rückleuchten wollte er nicht wieder haben!
    Gleiches Spiel, Geld zurückgeholt von der Bank, hab Ihm geschrieben, das ich Ihn gerne mal persöhnlich die Rückleuchten + mein Artikel geben will und bin dann mal spontan nach Dessau gefahren .... Naja hab zwar eine neg. Bewertung bekommen aber alleine nur das Angst machen war mir die Sache wert :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von dgutschner ()

  • Die Adresse bekommst du ja mit der Mail für die Bestätigung der gewonnenen Auktion. Wenn die Mail schon gelöscht ist, kann man bei eBay die Adresse erneut erfragen.
    Genügend Mails hast du sicherlich geschrieben.
    Als nächstes schreibst du ihm einen Einschreibebrief, in dem du ihm eine Frist von 1-2Wochen gibst, in dem du die Ware zu erhalten hast.
    In dem Brief kündigst du nach verstrichener Frist eine Anzeige wegen Internetbetrug bei der Polizei an.
    In der Zeit ab Absenden des Briefes bis zur Frist sammelst du Beweismittel in Form von Screenshots z.B. von der Auktion.


    Ich hatte mal das Gleiche Problem mit einer Kaffeemaschine:


    Betreff: Erinnerung an Ihre Lieferpflichten.


    Sehr geehrter Herr .......,


    Am 10.04.2010 kaufte ich über die eBay- Plattform bei Ihnen eine Porsche Kaffeemaschine zum Sofortkauf von 70€.
    (Artikel Nr.: 22058.....)
    Trotz Zweier Mails, und einer verstrichene Lieferfrist, ist es Ihnen bis einschliesslich heute nicht gelungen, mir die Maschine zu schicken.
    Sie sind allerdings mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, mir die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.


    Ich gebe Ihnen hiermit die Möglichkeit, mir die Maschine bis Montag 03.05.2010 zukommen zu lassen.
    Können oder wollen Sie das nicht, fordere ich Sie auf, den von mir an Sie überwiesenen Betrag bis zum 03.05.2010 auf mein Konto zurück zu überweisen.


    Sollte, wie bisher, keine Reaktion Ihrerseits erfolgen, behalte ich mir vor einen Rechtsanwalt zu engagieren und eine Anzeige wegen Internetbetrug bei der Polizei gegen Sie fertigen zu lassen.


    MfG


    Edit: 1Tag nach verstrichener Frist erhielt ich ein Paket mit der lieblos eingepackten aber funktionstüchtigen Kaffeemaschine.

  • hi,
    so ähnlich hab ich es auch schon ein paar mal machen müssen. Bin relativ aktiv bei Ebay (etwas über 1000 punkte) und von daher auch schon das ein oder andere mal an etwas unseriöse Verkäufer geraten. Vor allem wo ich hauptsächlich kaufe. Mein Vorgehensweise deckt sich relativ mit dem von pesechszig:


    Freundliche Anfrage mit Bitte um Erklärung, dann nach ca. 1 Woche Mail mit Fristsetzung (ca. 1 - 2 Wochen) und Androhung Anzeige.


    Meistens reicht das. Aber ich war auch schon 3 - 4 mal wegen einer Anzeige bei der Polizei. Auch bei kleinen Beträgen. Kam mir erst nen bisschen Blöde vor, wegen 10 Euro ne Anzeige zu machen, aber der Polizist meinte: Betrug ist Betrug. Die Höhe wäre egal.
    In der nächsthöheren Dienstelle, die für unser Dorf zuständig ist, gibt es mittlerweile eine eigene Stelle die sich nur um Internetbetrug kümmert!


    Viel Glück.


    gruß
    Thorsten

  • Das Ende vom Lied ist aber, dass bei der Fülle von Anzeigen und der Höhe des Streitwertes, viele Verfahren garnicht erst zu einer Verfolgung kommen.
    Man bekommt dann relativ schnell einen Brief der zuständigen Staatsanwaltschaft, über die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.
    Insofern ist dann Betrug doch nicht gleich Betrug ;) Wir haben das auch erlebt. Anzeige gemacht (online auf der internetwache), wegen einem Artikel der nie geliefert wurde. Der Kaufpreis betrug um die 30€. Außer dem Brief der Staatsanwaltschaft über die Einstellung wegen Geringfügigkeit, ist nie etwas passiert


    Wenn die Androhung gegen den säumigen Lieferanten fruchtlos bleibt, so sollte der erste Weg zum Anwalt sein, denn nur dann gibt es die Möglichkeit der Rechtsverfolgung. Auch wird der Anwalt sagen, inwiefern eine Anzeige erstellt werden muß.


    Wichtig ist wie schon gesagt wurde, den Schriftverkehr festzuhalten und zu speichern. Auch sollte man immer sachlich bleiben und sich nicht zu irgendwelchen Beschimpfungen oder Beleidigungen hinreißen lassen.


    Ich habe innerhalb von 2 Jahren nun schon die zweite Klage laufen, wobei ich der Kläger bin. Es gibt nach wie vor zuviele ebay-user, die sich nicht über die Rechtsfolgen und ihrem Handeln auf ebay im Klaren sind. Auch kennen sich zuwenige mit dem Internetrecht aus. Nicht alles was in den ebay-AGB´s drinsteht, entspricht auch gültigem Recht (Stichwort: vorzeitige Beendigung einer Auktion auf der es schon gebote gibt).


    Insofern kannst du dir den Weg zur Polizei oder die Anzeige per Internet sparen. Wenn du nach Fristverstreichung keinen Erfolg hast, so lass dich bei einem Anwalt beraten und ihn ggf. weitere Schritte einleiten.

  • Ich frage mich allerdings, warum man bei sowas nicht mit PayPal bezahlt. :augendreh:


    Weil PayPal einem nicht wirklich was nützt. Er braucht dir nur einen leeren Karton schicken, hat somit einen Beleg das er was an dich versendet hat und schon greift der "Käuferschutz" nicht mehr.

  • Man sollte dabei vllt. unterscheiden zwischen dem strafrechtlichen und dem zivilrechtlichen Teil...
    Strafrechtlich wird da nichts passieren, weil der Betrag in der Regel zu gering ist, da macht eine Strafverfolgung kaum Sinn. Auch wenns etwas ärgerlich ist, aber um jeden Kleinmist kann sich die Staatsanwaltschaft leider nicht kümmern... so viele Staatsanwälte kann sich kein Land der Welt leisten...
    Zivilrechtlich sieht die Sache anders aus. Du hast einen gültigen Vertrag abgeschlossen und den hat dein Vertragspartner zu erfüllen. Dafür gibts dann Rechtsanwälte, die deine Ansprüche gerichtlich geltend machen.


    MfG Björn