Was macht ihr denn gerade?
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Ja, die Zeiten sind absurd. Gerade deshalb sollte man den Humor bewahren.
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Ohne Humor ist's derzeit nur schwer erträglich. Also...
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Draußen ist es Kafka genug, da muss man sich mal den feinen Humor erhalten....
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Spaß muss sein, das Leben ist ernst genug pflegte mein Opa immer zu sagen.
😉
PS: war hier nicht ein Nutzer der Werkzeuge suchte???
In Opas Keller fand sich noch der ein oder andere Schlüssel von der WFR bzw Anker Werk an.
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Das hier war gestern auch ein Aprilscherz, aber schon bei der Überschrift klar.
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Habe gestern einen Motoradfahrer in Rostock gesehen, der hätte auch erst ab morgen fahren dürfen. Kann ihn ja verstehen bei dem Wetter, kann aber schnell teuer werden, weil erstens Steuerbetrung und zweitens sicherlich auch keinen Versicherungsschutz. ...
Wenn er im März zur HU musste, hätte er gedurft.
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Kannst du diese Aussage, die ich bezweifeln würde, durch irgendwelche Gesetzte, Regeln, oder Verordnungen belegen?
Nach meinem aktuellen Wissensstand, sind jegliche Fahrten außenhalb der Saison nicht zulässig, auch keine Fahrten zur HU im Monat vor Saisonbeginn.
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Na ja, es sei denn man will das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen die noch was machen soll und da zum ersten des Monats den TÜV. Aber Rechtlich ist es sicher nicht gestattet.
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Dann soll man es wohl aufladen müssen...
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Par. 10 FZV legt fest:Zitat
4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.Soweit ich weiß, sind Saisonkennzeichen außerhalb der Saison ungestempelten Kennzeichen gleichgestellt. Steht auch hier:
Zitat
Auch Kfz mit Saisonkennzeichen dürfen außerhalb des Betriebszeitraums für die genannten Fahrten nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.Also doch nicht ganz so eindeutig. Ich denke das Problem liegt hier bei der fehlenden Versicherung. Aber wenn man mit seiner Versicherung abspricht, und das natürlich auch bezahlt, dass die Versicherung auch außerhalb des Saisonzeitraums gültig ist, sollte es funktionieren....insofern man das will.
Ich hab das selber schon gemacht, ein Fahrzeug innerhalb des Saisonzeitraums zum TÜV, Anmeldung 5 - 10, und Anfang November direkt von der Werkstatt in den "Winterschlaf" gefahren.
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Der Versicherungsschutz ist eine Sache, aber das Steuervergehen kann richtig teuer werden.
Ist auch bei Anhängern mit grünen Nummerschild so. Darf nur das mit transportiert werden, für das der Anhänger gedacht ist. Wird sonst auch schnell teuer.
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Soweit ich weiß, sind Saisonkennzeichen außerhalb der Saison ungestempelten Kennzeichen gleichgestellt. Steht auch hier:
Zitat
Auch Kfz mit Saisonkennzeichen dürfen außerhalb des Betriebszeitraums für die genannten Fahrten nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.Das Problem ist.......diese Quelle ist zu alt und in Teilen überholt.
Auch wird nicht angegeben, nach welchem Grundsatz das Saisonkennzeichen dem Entstempelten gleichgestellt sein soll.
Die Aussage das es so ist reicht mir nicht.
Auch wird dort wiederholt von Unterschieden in vorübergehend und endgültigen abgemeldeten Fahrzeugen geschrieben was schon seit fast 1,5 Jahrzehnten nicht mehr gültiger Sachstand ist.
Und wenn solche Informationen aus dem Netz nicht entfernt oder revidiert werden, um Gültigkeit zu behalten, stiftet das natürlich Verwirrung wenn man nach den aktuell richtigen Informtionen sucht.
Das Fahrzeug hat definitiv nur eine Ruheversicherung die keinerlei Fahrten zulässt.
Will man davon abweichen, muss man das mit der Versicherung und zuständigen Zulassung abklären, da man annehmen kann, dass es hier wieder zu abweichenden Handhabungen und Auslegungen kommen kann.
Am Ende ist es aber auch widersinnig. Seit nicht mehr zurückdatiert wird bei der HU, würde man mit einem Saisonfahrzeug mit Termin zur HU außerhalb der Saison, sich zur HU (wie auch immer) bewegen, dann würde man ja Zeit verschenken. Die Regeln besagen ja, dass man im ersten Monat des Saisonbeginns zur HU kann.
Wer dennoch unbedingt bei seinem Termin außerhalb der Saison bleiben will, der befördert das Gefährt halt auf einen Anhänger oder Abschlepper zur Prüfung.
Des Weiteren kann man eine HU auch zu Hause bekommen. Jeder Bauer lässt den Prüfer zum Traktor kommen und fährt nicht damit wer weiß wieviele Kilometer zur Prüfstelle.
Sowas geht auch fürn Pkw.
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Das Glas sieht aber eher nach Aquarienblau aus und der abgebildete Trabi darauf nach Gletscherblau.
Schmecken wird der Senf sicher auch nicht.
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Ach doch, der geht schon. Wundert mich, dass du den noch nich kennst Krapproter Das is Altenburger
MfG
Matze -
Tomsailor: Trabi deluxe? Das kommt von der Mauritius-Brauerei in Z und es gibt definitiv schlimmeres aus der Dose.
Den Senf habe ich mal geschenkt bekommen aber nie angefangen/gekostet, sieht mir zum Essen einfach zu eklig-künstlich aus. Aber nettes Gimmick immerhin...
Heute gemacht? Vor allem die Saisonkräfte geweckt, mit 1-tägiger Verspätung...
2x ohne jegliche Probleme, 1x mit: die (noch gar nicht alte) 6V-Batterie der Kugel war leider runter über Winter.
Die andere ("Intact") und die ebenfalls gut bewährte 12V von T. Philips wie immer astrein.
Die schwächelnde hängt seit gg. Mittag am Ladegerät und scheint nun endlich wieder zum Leben zu erwachen. Schaun wa mal...
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Stimmt, ist Altenburger. Da weiß jemand Bescheid.
Bin sonst eher der für Bautzener.
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