Was macht ihr denn gerade?

  • Haftkosten betragen ca. 100 Euro am Tag ;)

    Meistens kommt man ja aber deutlich länger in "erzwingungshaft", und die verbringung inklusive Festnahme hat ja nochmal gekostet. Und das zählt alles der Steuerzahler, einen Gerichtsvollzieher hingegen zahlt der Schuldner.

  • Tja, so ist das halt mit dem Rechtsstaat, zu ihrem Recht kommen nur die die auch den entsprechend teuren Anwalt haben.

  • Nunja, ich sag mal so, das hat zu einem sicher nicht unerheblichen Teil auch an meiner doch recht umfangreichen Zuarbeit gelegen, wie mir bestätigt wurde.


    Die Staatsanwaltschaft musste nur noch ihre Erfüllungsgehilfen losschicken und den Beschuldigten mit den Beweisen konfrontieren.

    Da ist er wohl "eingeknickt" (wie man mir sagte) und hat die Rücknahme gegen Erstattung angeboten.


    Einfach nur eine profane Anzeige reicht selten aus und verläuft oft im Sand. Und unter 50€ wird sowieso nicht ermittelt wegen Geringfügigkeit.

  • Und genau auf diese Geringfügigkeit bauen wohl Heerscharen von Kleinbetrügern. Schön, dass Du einen "zur Strecke gebracht" hast. :top:


    Ich habe mehrere Kanister blanken Sprit 'auf Lager', u.a. in jedem Trabant einen 5er. Gemischt wird nur bei Bedarf, eben wg. der genannten universellen Nutzbarkeit bei allem, was einen Verbrennungsmotor hat.

    Ausnahme ist ein - entsprechend gekennzeichneter- 5l Kanister, aus dem ich ggf. mein S51 mit Fertiggemisch betanke. Dabei hat es sich übrigens als Segen erwiesen, dass das MZ 406 inzw. rot eingefärbt ist. Z.B., wenn man sich nach ein paar Wo nicht mehr sicher ist, ob man schon Öl zugesetzt hat. :zwinkerer:

  • Habe am Sonntag in Garz eine Anhängerkupplung für unseren Tramp erwischt ( neu ) für 20€, Mit Originalpreis aus DDR Zeiten:thumbup::thumbup::thumbup:

  • Der Kanister im Trabant ist fertig gemischt, wenn man den wirklich brauchen sollte und man an einer sehr unpassenden Stelle liegen geblieben ist, soll es zügig weitergehen, ist so viel praktischer.

    In was für Gegenden bist zu unterwegs, wo du es nicht schaffst, auf Reserve eine geeignete Stelle zum nachtanken zu finden? Innerhalb Deutschland sollten sogar mehrere geöffnete Tankstellen innerhalb der Reserve-Reichweite liegen, sodass du den Kanister nicht mal brauchst.

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Ist mir noch nie passiert. Aber man weiß ja nie und ich würde dann gerne zügig wieder wegkommen.

    Ein defekter Schwimmer, den man aus welchen Gründen auch immer noch nicht bemerkt hat, ohne jetzt darüber philosophieren zu wollen und mögliche Beispiele aufzuzählen, kann außerdem sehr schnell zu einem vorzeitig leeren Tank führen. Als meiner kaputt ging, habe ich es zwar recht schnell bemerkt, aber der Tankinhalt hatte da gewaltig abgenommen. Gut man hätte dann unterwegs das nächste Problem mit dem defekten Schwimmer, sollte aber nur ein Beispiel sein.

  • Fridl : Über die Brücke würde ich in so mancher ostdeutschen Provinz aber nicht mehr gehen. Da findest Du mitunter ziemlich lange nix mehr (etliche kleinere Stationen haben doch längst dicht gemacht, größere sind oft deutlich dünner gesät. Oder an der A20 südwärts z.B. sieht's auch relativ dünn aus.

  • Es wird sehr wohl auch unter 50 EUR Schaden ermittelt, denn im Strafverfahren herrscht der Legalitätsgrundsatz aus § 152 Abs. 2 StPO. Natürlich gibt es wegen Kleckerbeträgen keine Riesenstrafe, sondern beim "ersten Mal" in der Regel eine folgenlose Einstellung, aber Kleinvieh macht auch Mist, mit anderen Worten: Wenn ein Mehrfachtäter immer für 30,00 EUR betrügt und angezeigt wird, dann gibt es dafür natürlich auch eine Strafe, denn das sieht man ja in der Datenbank, daß der schon öfter hat arbeiten lassen. Genauso wird z.B. ein notorischer Schwarzfahrer, der regelmäßig die in Chemnitz nun 2,30 EUR nicht bezahlt, verurteilt.

    Daß man von einer Anzeige nichts mehr hört, bedeutet, wenn nicht aus irgendeinem Grund (Datenbankfehler, leider nicht selten) der Geschädigte nicht erfaßt und daher von einer Einstellung des Verfahrens nicht unterrichtet wurde, daß das Verfahren noch läuft oder der Täter verurteilt wurde, denn leider sieht die StPO ausgerechnet für den Fall der Verurteilung keine Nachricht an den Geschädigten vor. Er kann aber gemäß § 406d Abs. 1 StPO nachfragen und hat aus § 406d Abs. 3 StPO nun auch einen Anspruch, auf sein Fragerecht hingewiesen zu werden. Wen es also interessiert, der sollte unter Angabe der polizeilichen Tagebuchnummer bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am besten schriftlich nachfragen. Abwimmelungsversuche mag es geben, niemand arbeitet schließlich immer fehlerfrei, dagegen steht ihm die Dienstaufsichtsbeschwerde zu, die mit Sicherheit zu seinem Recht führt, denn da schaut jemand von der Generalstaatsanwaltschaft drauf, wenn nicht die Ausgangsbehörde bereits abhilft.

    Dabei waren die Beweisen eindeutig, einschließlich aller Namen und zugehörigen Bankverbindungen

    Naja, Namen und leider auch Bankverbindungen sind je nach Bank auch oft nur Schall und Rauch. Wenn es bislang keinen Einstellungsbescheid gab, siehe oben, gemäß § 406d Abs. 1 StPO nachfragen. So schlimm, wie es am Stammtisch heißt, ist die Justiz nicht, man bemüht sich da schon um ordentliche Arbeit (wie anderswo auch)

  • Bei meinem 600er bin ich mal stehen geblieben weil die Reserve vom Benzinhahn verstopft war. Hätte ich einen Kanister bei gehabt hätte ich nicht im Dunkeln daran rumbauen müssen um an die Reserve ranzukommen.

  • Dagegen hilft regelmäßig mal einige km auf Reservestellung zu fahren, damit sich dort unten nix zusetzt.

    Seitdem ich Mitte der 90er genau wegen sowas mal liegengeblieben bin, mache ich das regelmäßig (auch beim Simson).

    Und habe in jedem Trabant immer einen gefüllten Reservekanister dabei, wie schon erwähnt.

  • So schlau bin ich nun auch schon seit dem und manche das auch regelmäßig.

  • Es wird sehr wohl auch unter 50 EUR Schaden ermittelt, denn im Strafverfahren herrscht der Legalitätsgrundsatz aus § 152 Abs. 2 StPO.

    Grundsätzlich ist das natürlich richtig, aber........


    Im Bereich der Internetkriminalität, also beispielsweise bei Verkäufen auf ebay, sieht die Realität anders aus. Ganz besonders wenn es sich um Gelegenheitstäter handelt.


    Dazu kommt das einen schon die Polizei versucht bei Beträgen unter 50€ ab zu wimmeln, mit der Begründung, dass bei solch geringen Beträgen eine Einstellung des Verfahrens zu erwarten ist.

    Zumindest wenn man persönlich vorstellig wird und nicht das Internet nutzt.


    Man muss dann darauf bestehen, dass die Anzeige aufgenommen wird und das Ermittlungen angestellt werden. Und wenn es sich dann um den eher unauffälligen Gelegenheitstäter handelt, dann wird das Verfahren oft wegen Geringfügigkeit eingestellt und von einer Strafverfolgung abgesehen.


    In einen anderen Fall habe ich leider einen Brief bekommen in dem da stand, dass mein Anliegen keine Berücksichtigung fand und der Beschuldigte wegen einer anderen viel größeren Sache verurteilt wurde und meins dann nicht mehr ins Gewicht fiel und auf seine Strafe keinen Einfluss mehr hatte.

    Ich habe dann auch davon abgesehen noch zivilrechtlich dagegen vor zu gehen und bin so leer ausgegangen und war rund 45€ los.

  • So kommen die so oft angeblich gesunkenen Straftaten zustande, einfach unter den Tisch kehren. Bestimmt wird gleich nach einer Anzeige aussortiert, was weiter ersthaft bearbeitet wird und was nicht.

  • Ich denke ganz so einfach ist es nicht. Der Sachverhalt wird schon geprüft und dann wird man ggf. nochmal angehört und befragt.

    Wenn das alles ermittelt ist, entscheidet der Staatsanwalt nach Aktenlage ob eine weitere Verfolgung von Interesse ist oder nicht bzw. ob der Sachverhalt ausreichend ist für eine Anklage oder ob (wie in meinem Fall) ein gütlicher Vergleich sinnvoller und vor allem auch kostengünstiger ist.

  • ... Über die Brücke würde ich in so mancher ostdeutschen Provinz aber nicht mehr gehen.

    Ich bin beinahe mal im Oberfränkischen gestrandet. Sonntags nach 20:00 findet man in der bayrischen Provinz keinerlei offene Tankstellen mehr.

  • Offene Tankstellen - genau das ist der Punkt. Mittlerweile machen soviele Tankstellen abends um 8 zu, daß das Netz selber gar nix mehr nützt.


    Hier bei uns hat von den 3 Tankstellen im 10km-Radius (aus der vierten haben sie vor einigen Jahren ein Autohaus gemacht) nach 22 Uhr keine einzige mehr geöffnet. Mit anderen Worten: Nachts ist das Tanken nicht mehr möglich.

  • Wenn man sich kümmert (Stichwort Reservenbildung) ist man im Zweifelsfalle handlungsfähiger, als sich auf Andre oder Anderes zu verlassen und ggf. verlassen zu sein.


    Einzig allein der Zusammenhang zwischen den 4 Reservekanistern in den Autos und dem Kanister mit dem Sprit für etwaige (Garten-)Geräte hat sich mir noch nicht so recht erschlossen.....


    Die wohnen 11 km auseinander.....

  • Ich habe eh schon 4 verschiedene Kanistersorten rumstehen (Super, Super+, Diesel, Heizöl) Wenn dann noch Gemisch dazu kommt komme ich ja ganz durcheinander.