Was macht ihr denn gerade?

  • Bis das Ordnungs.-Umweltamt wieder vorbei schaut, dann ist der ganz schnell wieder weg. Aber laut Aussage vom Karl, hält der doch ne Ewigkeit.........



  • Gut ausgegangen.......



    Kosten.......150€ Selbstbeteiligung für die RS.

  • Zu schnelles Fahren ist und bleibt in D offenbar ein Kavaliersdelikt, Deine nachvollziehbare Freude hin oder her - Ich hätte das ggf. schön für mich behalten.

    Es gibt schließlich auch genug Leute, die's drauf anlegen und ganz bewusst immer zu schnell fahren. Und auch die lesen sowas und haben gewiefte Rechtsverdreher... X/

  • Ich bin auch gegen zu schnelles fahren, besonders vor Schulen, Kitas, Altenheimen usw.


    Ich habe aber was gegen diese sogenannten "Abzockblitzer", wo auf freien Strecken ohne erkennbare Gefahr zum Zweck der Blitzerei Schilder umgedreht/temporär aufstellt werden.


    Wie du siehst bin ich ganz entspannt die Richtgeschwindigkeit gefahren.

    Die müssen ja auch für die Einstellung ihre Gründe haben und ich denke das liegt sicher nicht nur an der Einschaltung eines Anwaltes oder?

  • Nein warum, ist ja meine Schuld das ich das Schild übersehen habe und auch wenn 150€ viel erscheint ist es wohl verdienter Maßen.

    Du kannst aber gerne etwas spenden um die Trauer zu mildern :P


    Ich hätte nur Schwierigkeiten der Gesamtumstände wegen ein Fahrverbot zu kassieren.


    Und es ist das erste mal in 20 Jahren das ich die SB bei der RS zahlen musste. Rechtfertigt also auch nicht die Police auf ohne SB umzustellen, da die höheren Beiträge in den nächsten 20 Jahren diese eine SB-Zahlung um ein vielfaches übersteigen würden, bzw. ich ein vielfaches an Beiträge die letzten 20 Jahre gespart habe.

  • Zu schnelles Fahren ist und bleibt in D offenbar ein Kavaliersdelikt

    Meine Meinung dazu lässt sich nicht in 2 Minuten ins Smartphone tippen.

    Autofahren ist gefährlich und wir akzeptieren das. Schneller fahren ist gefährlicher, ohne Zweifel.

    Ich werde allerdings das Gefühl nicht los, dass Verstöße gegen Geschwindigkeit und Parken, die einzigen sind, die sanktioniert werden. Vor allem, weil das Verhältnis von Kosten und Nutzen sehr vorteilhaft sind. Die Mess- und Fotografiergeräte sind schweineteuer.

    Ich bin über viele Jahre hundertausende Kilometer auch auf Autobahnen unterwegs gewesen und habe viele Unfälle gesehen. Die meisten davon wären bei geringerer Geschwindigkeit weniger dramatisch gewesen oder nicht passiert. Aber die Ursache sehe ich auf jedem Fall in einem grundsätzlichen Fehlverhalten. Ich sage nur "Sicherheitsabstand". Es wird überholt, als wolle man vor dem anderen Fahrzeug einparken, blinken ist für Weicheier, nach der Führerscheinprüfung ist der "Schulterblick" abgeschafft. Es gilt: "Jetzt fahre ich!" Massenhaft sicherheitsrelevante Fehlverhalten und nichts wird geahndet.

    Blitzer aufstellen und abwarten ist auch einfacher.

  • Alles richtig und nicht von der Hand zu weisen. Erst gestern fuhr ich z.B. wieder hinter jemandem her, der mindestens 5 Situationen "ausließ", wo er hätte Blinken müssen. Erst zum Schluss, beim Abbiegen auf einen Parkplatz, ist ihm der Blinkhebel immerhin endlich doch wieder eingefallen. :rolleyes:

    Was die Blitzerei anbelangt: einfach nur mal versuchen sich vorzustellen, was wohl ohne jeglichen Überwachungdruck auf unseren Straßen und BABs so los wäre.

    Selbst mit ist es doch schon irre genug...

  • Überwachungsdruck okay. Das sehe ich genauso. Aber genauso wenig wie der Bürger sich aussuchen darf, an welche Regel er sich hält und welche nicht, hat der Staat das Recht sich auszusuchen, welche Einhaltung er kontrolliert und welche nicht. (Beispiel: Siehe meine Erfahrung bei der regelkonformen Entsorgung einer Batterie.) Dann könnte sie auch abgeschafft werden.

  • Ich würde die Tempokontrolle sogar noch ausdehnen. Und zwar genau auf die Gefahrenbereiche wo Schutzbefohlene, Hilfebedürftige unterwegs sind und natürlich an Unfallschwerpunkten.

    Dafür könnte man die Stellen wo man nur Kasse macht aufgeben.


    Wenn ich sehe was hier im Ort in den 30er Zonen gebrettert wird und das vor allem von denen die am lautesten den Schutz für ihre Kinder einfordern, dann wird mir schlecht.

    10 Meter hinter der Schule haben die meisten Eltern schon vergessen, dass die 30 bis zum Ende der Straße gelten und nicht nur auf Höhe der Schule. Es gibt nämlich nicht nur das eigene stets pilotierte Kind, sondern auch noch andere die doch da tatsächlich noch auf den eigenen Beinen zur Schule laufen und dabei sicher die Straße queren wollen.


    Womöglich hat zur Einstellung ja auch beigetragen, dass ich eben keine dicke Strafakte in Sachen Verkehrsdelikte habe. ;)

  • ... was wohl ohne jeglichen Überwachungdruck auf unseren Straßen und BABs so los wäre. ...

    Haha, der war gut. Überwachungsdruck heisst nicht nur Gechwindigkeitskontrolle. Was anderes kann ich auf der Autobahn (und auf anderen Straßen) grade nicht erkennen. Ach, doch - das Ordnungsamt ist wegen der lukrativen Gesetzeslage vermehrt auf Parksünderjagd.


    Tim - Welche Argumentation hat denn zur Verfahrenseinstellung geführt?

  • Das weiß ich nicht. Ich habe nur den Anwalt beauftragt und in Kopie seine umfangreiche Antwort auf den Anhörungsbogen der Bussgeldstelle bekommen.


    Darin die wohl üblichen sehr umfänglichen Forderungen nach dies und das im Zusammenhang mit der Geschwindigkeitsmessung.


    Danach kam dann jetzt nur die Kopie zur Verfahrenseinstellung. Weitere Korrespondenz hat es wohl nicht gegeben.


    Auf seiner Homepage wirbt der Anwalt auch damit, dass der hohe Umfang der Bearbeitung für die Behörden oft zur Verfahrenseinstellung führt, gerade im Bezug auf die aktuelle Lage was die Änderung der Bussgelder von Ende April betrifft und keiner gerade so recht weiß was nun wird.


    Ich gehe davon aus, dass bei einer deutlichen Überschreitung von weit mehr als 40 km/h die Einstellung nicht so schnell erfolgt wäre.

    Auch meine sonstige Unauffälligkeit (0 Punkte) usw. wird ihren Teil dazu beigetragen haben.

  • Die Anwälte bezweifeln nicht das Vergehen, sonder die Messmethode. Hat bei mir auch geholfen und ein Fahrverbot abgewendet. Und nein ich bin nicht gerast, sondern mit Anhänger unterwegs gewesen und es ging um 1 km/h und einen zweifelhaften festen Blitzer.

    Einmal editiert, zuletzt von JL ()

  • Auf seiner Homepage wirbt der Anwalt auch damit, dass der hohe Umfang der Bearbeitung für die Behörden oft zur Verfahrenseinstellung führt

    Das gilt für so gut wie jede Behörde, als Ich vor ein paar Jahren über 6000 Euro Umsatzsteuer an das FA zurückzahlen sollte, wegen angeblich Gewerbsmäßigen Handel auf Ebay, hat auch ein kurzer Brief von Experten bewirkt, das die Steuerschuld gestrichen wurde, die hätten selber erstmal 10 Jahre haarklein aufschlüsseln müssen.

  • Alles was Aufwand macht. Vermutlich ist der Anwalt dort schon öfter vorstellig geworden und man geht den Weg des geringsten Widerstandes. Die Anzahl der Vergehen (= Punktestand) ist unerheblich und wird von der Bußgeldstelle nicht abgefragt.

    Immer schön zu hören, wenn Einsprüche erfolgreich sind.

  • Ich denke die müssen die "Vorgeschichte" abfragen, da es doch so ist das man wenn man innerhalb einer Zeit x mehrmals zu schnell ist schon bei geringerer überhöhter Geschwindigkeit den Lappen abgeben muss.

    Daher ist die Abfrage von Punktestand und anderer Vergehen doch sich obligatorisch?

  • Wenn man um eine Strafumwandlung o.ä. nachfragt, kucken die auf jeden Fall ins Register.

  • Ist sie. Schon allein um bedingten Vorsatz auszuschließen. Ansonsten sind Einsprüche in Bußgeldverfahren immer im Ermessensspielraum der gesetzlichen Lenkungsrichtlinien.