Was macht ihr denn gerade?

  • Vermutlich ist die aktuell negative Bilanz der Kassen nicht bekannt. :schulterzuck: Die Mindestreserve ist noch 0,4 über der gesetzlich vorgeschriebenen 0,2.


    Das "ABER" wäre hier nun, hätte es diese Entwicklung auch ohne Pandemie gegeben?

    Die Jahre davor wurde ein Überschuss erwirtschaftet. Daher haben eher alle die gewinnorientierte KK auf dem Schirm.


    Wo ich aber zu 100% mitgehe, warum nicht eine staatliche gesetzliche KK in die alle einzahlen müssen und nur wer will kann es freiwillig in einer privaten Versicherung tun.

    Ich sehe absolut keinen Grund warum so was in x Kassen aufgeteilt sein muss.

  • und nur wer will kann es freiwillig in einer privaten Versicherung tun.

    Als Zusatzversicherung gern, aber der müßte bei mir trotzdem in die eine staatliche GKV einzahlen. Eben alle. Und zwar ohne Beitragsbemessungsgrenze. Da würde eben der Abgeordnete, der Konzernvorstand und auch sonst jeder vom vollen Einkommen angerechnete Beiträge zahlen. So wie jeder kleine Normalbürger auch heute schon.

  • Fänd ich auch gut. Aber nur, wenn dann alle "Arbeitgeber" mit verpflichtet werden würden auch 50% der Kosten davon zu tragen. Und alles, was die dann neue GKV nicht mit abdeckt müsste/könnte man privat zusatzversichern.


    Die SPD hatte genau dieses Thema in 2017 zu Ihrem großen Wahlkampfthema gemacht. Ergebnis: 20,5%, das heißt 5% weniger als 4 Jahre davor. Also wurde das Thema Bürgerversicherung wieder begraben. Fairerweise muss man dazu sagen, dass Grüne und Linke das im Prinzip genauso unterstützt haben. Es waren trotzdem zusammen nur 37% der Wählerinnen und Wähler und damit wurde das Thema nicht mehr weiter verfolgt, offenbar ist es entweder für die Menschen nicht so wichtig oder wird nicht von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt.

  • Die Krake richtet ihre Fangarme in alle Richt

    Was so alles möglich ist:

    Spekulanten und das Augenlicht

    :wacko:

    Die Krake reckt ihre Fangarme in alle Richtungen die Profit versprechen.

    Viel schlimmer ist, dass es keinem Verantwortlichen aufzufallen scheint, und

    keiner die Folgen bedenkt.

    Der Markt wird es richten. (Hinrichten)

  • Als Zusatzversicherung gern, aber der müßte bei mir trotzdem in die eine staatliche GKV einzahlen.

    Danke, ja so war das auch gemeint. Einzahlen sollen grundsätzlich alle und "Luxusversorgung" wie z.B. das Einzelbettzimmer ohne medizinische Notwendigkeit, können zusätzlich freiwillig gegen einen erhöhten Beitrag mitversichert werden.

  • Aus langer Weile,einfach mal von EBKA inspirieren lassen. :D (Zylinder war hinüber)


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  • Es waren trotzdem zusammen nur 37% der Wählerinnen und Wähler und damit wurde das Thema nicht mehr weiter verfolgt, offenbar ist es entweder für die Menschen nicht so wichtig oder wird nicht von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt.

    Ich glaube nicht, dass man anhand des Wahlergebnisses des Zuspruch der Wähler für ein einzelnes Thema in den jeweiligen Parteiprogrammen festmachen kann. Denn beim Wahlergebnis spielen ja viele ggf. auch höher gewichtete Themen mit.

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Soeben war ich mit meinem PKW - Anhänger beim TüV.

    Mängelfrei bis auf seitliche Rückstrahler. Hatte 2019 der DEKRA - Prüfer nicht

    beanstandet.

    Rechnung 44,- Euro + 10,- Euro wegen Überziehung des Termins seit Oktober

    2021.

    Plakette hat er bis 04/ 2024 geklebt.

  • Ich glaube nicht, dass man anhand des Wahlergebnisses des Zuspruch der Wähler für ein einzelnes Thema in den jeweiligen Parteiprogrammen festmachen kann.


    Das hat der SPD damals warhscheinlich einfach keiner geglaubt. Zu tief sitzt der soziale Schock, der mit dieser Partei seit Schröders Agenda 2010 verbunden ist.

    Die können in ihr Programm schreiben was sie wollen - die Partei der Agenda 2010 ist für viele einfach nicht wählbar. Mich eingeschlossen.

  • Oje, ich hab es korrigiert.

    Sch. . . . Mathematik !

    Immerhin liegen ja doch nicht viele Jahre zwischen 1919 u 19 25 . ;)

  • Mängelfrei bis auf seitliche Rückstrahler. Hatte 2019 der DEKRA - Prüfer nicht

    beanstandet.

    Kenne ich irgendwo her. Bei mir über 10 Jahre nie interessiert, dann dem selben Prüfer eines Tages doch. Und das Typenschild wollte er plötzlich sehen, er fand es nicht, ich spontan auch nicht. Gab trotzdem das neue Sigel. Keine Ahnung warum er es das eine Mal so genau genommen hat, was ja eigentlich richtig ist. Seitliche Rückstrahler kamen natürlich noch ran.

  • Die seitlichen Rückstrahler sind auch erst ab einem bestimmten Baujahr (ca. 1980 herum) Pflicht. Viele Prüfer haben solche Details auch nicht auf dem Radar...

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • An meinen originalen Anhänger kommt kein Seitenreflektor, wenn er dort nicht ran gehört.



    Stema hat Mitte der 80er damit angefangen - weil es beim Export in den NSW notwendig war.

  • Keine Ahnung warum er es das eine Mal so genau genommen hat, was ja eigentlich richtig ist.

    Das weißt du echt nicht und hast keine Erklärung?

    Du solltest einfach mal mit deinem Prüfer einen netten Plausch abhalten. Kann man eine Menge erfahren.


    Du kannst dir gewiss sein das es nicht besser sondern eher schärfer wird. Kaum ein Prüfer riskiert noch seine "Lizens" zum Prüfen.

    Wozu auch....

  • da kenn ich leider andere, die nichtmal gucken...

  • Soeben war ich mit meinem PKW - Anhänger beim TüV.

    Mängelfrei bis auf seitliche Rückstrahler.

    Bei mir lief das jahrelang so, dass ein ständiger Wechsel angesagt war. Waren keine dran, musste das nachgerüstet werden. Und wenn die zwei Jahre später dran waren, dann ist das unzulässig. Die letzten beiden Male wurde aber 'ohne' akzeptiert. Und ich weiß auch nicht mehr, ob die Nachprüfung was gekostet hat. Wahrscheinlich ja. Denn darum geht's doch immer.

  • So, ich korrigiere mich erneut. Das nennt sich wohl korrekt nicht Rückstrahler sondern Reflektor.

    Nun ja, es handelt sich bei dem Anhänger um eine erneute Inbetriebnahme

    nach § 21. Es ist ein HP 500 vom Anhängerbau Wittenberge.

    Als ich seinerzeit bei der GTÜ nachgefragt habe, wie das mit § 21 ist,wurde mir gesagt, dass das nur die DEKRA dürfe.

    Gleichzeitig wurde mir gesagt, dass ich unbedingt ein Nebelrücklicht nachrüsten

    müsse. Sonst würde es keine Zulassung geben.

    Original war da ab Werk zwar nie ein Nebelrücklicht verbaut, aber das ist wohl

    vor meiner Zulassung im Jahre 2019 nach § 21 irgendwann Vorschrift geworden.