Was macht ihr denn gerade?
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Eine LED erzeugt schon Hitze, sie wandelt jedoch mehr Elektrische Energie in Licht um als eine herkömmliche Glühlampe oder sogar mehr als eine Gasentladungslampe. Die Hochleistungschips im Scheinwerferbereich erzeugen bei der hohen Lichtleistung natürlich auch eine menge Wärme, ohne Ableitung dieser würden sie innerhalb weniger Sekunden verbrennen.
Ist die Bauart der Trabant Scheinwerfer mit dem 7" Durchmesser nicht eine Art Standard, in 70er und 80er Jahren gewesen.
Sodas eventuell mehre Fahrzeugtypen, Zweiräder auch aus dem NSW davon profitieren könnten?
Soviel wie Ich mal gelesen habe, kommen für die Zulassung auch nur Scheinwerfer in frage, mit Klaren Scheinwerferglas, wo die Lichtstreuung durch den Reflektor oder ein Linsensystem erzeugt wird, somit würden Scheinwerfer mit "Streuscheibe" eh rausfallen
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Dann würde sich eine Prüfung und Erteilung einer ABE eher rechnen
Bitte den Unterschied zwischen ABE und ABG beachten.
Und hier gehts um eine ABG die immer nur für einen einzelnen Fahrzeugtyp eines Hersteller vergeben wird. In der Liste für die H7 Lampen z.B. von Audi nur der A3 Modell 8P, 8PA und kein anderer Audi (bis jetzt).
Und ja, der 7 Zoll Scheinwerfer ist ein Standard. Ruhla hat den auch für den Golf II gebaut und exportiert.
Und ich hab mal zum H7 gestöbert und die ABG`s sind alle für Fahrzeuge ab 2009/10 und jünger. Also alle wie angesprochen mit Klarglasscheiben.
Wird dann wohl schwierig mit Streuscheibenscheinwerfern.
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Tim für was steht ABG?
ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis
ABG= ? ? ?
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Laut Google:
Die Abkürzung ABG steht für Allgemeine Bauart Genehmigung und ist gesetzlich in der StVZO geregelt.
Tim Golf 1 wohl auch -
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Aha, ich kannte bisher nur Teilegutachten und ABE. Das war bisher das Mass der Dinge um beim TÜV etwas eingetragen zu bekommen. Zumindest bei mir.
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Die ABE wird oft für Teile verwendet, die universal sind und an mehrere Fahrzeuge bzw. mehrere Typen eines Hersteller passen.
Beispielweise Tuningteile wie Folien, Spoiler, Schürzen, Auspuffteile, Alufelgen, usw.
Die ABG ist nur wie beschrieben für ein Modell und kein anderes.
Für eine ABG am Trabant muss die Lampe dann auch am Trabant geprüft werden und gilt nur für Trabant, auch wenn ein identischer Scheinwerfer am Barkas oder W50 ist.
Dafür würde dann wieder eine ABE in Frage kommen, die alle Ostautos mit 7 Zoll Scheinwerfer abdeckt.
Leider scheint das vorerst nicht geplant zu sein.
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@ Tim
Davon ist aktuell auszugehen, ausser es läuft so wie bei den Normalen Haushaltsglühbirnen.
Plötzlich verboten. Davon ist aber aktuell nicht auszugehen.
Was mich wundert, es gibt zum Beispiel die H4 Birne, welche in unzählige Schweinwerfer passt.
Wenn ich deren Leuchtspektrum und Abstrahlwinkel nachbilde müsste die doch auch wieder in allen Scheinwerfern arbeiten können und dürfen.
Oder liege ich da falsch.
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Ich bin da kein Experte, aber gerade was die Abstrahlwinkel angeht ist das wohl nicht so einfach mit der LED Geschichte.
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Das Problem ist in einen die Helligkeit der LED und dazu noch durch die andere Wellenlänge des Lichts, wodurch es zu einer anderen Brechung und Streuung kommt, einhergehend mit eventueller Blendgefahr anderer Verkehrsteilnehmer.
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Ich habe gerade den Bremslichtschalter am HBZ getauscht weil der (mal wieder) zu spät auslößte. Gehalten hat er 1,5 Jahre.
Genauso lange ist die Generalüberholung des ganzen Wagens her, mit Austausch aller Gummis.
Es war (natürlich) alles "gute" und neue DDR-Ware. Und ich hab die gefühlt noch am weichesten sind genommen.......
Beim Rundblick dann das....
Handbremsseil Scheuerschutz:
Lenkmanschette:
Heizung vom Geräuschdämpfer kommend:
Schaltrohrmanschette Spritzwand:
Und natürlich der Gummi hinter dem VSD:
Wer immer noch daran glaubt die DDR-Gummis wären noch gut und es gibt ja nichts besseres......
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Das Elend mit dem Gummikram.
Man müsste jemanden finden der noch Gummimischungen macht so wie damals und nicht diesen Pseudoumweltverträglichen Mist, der der Umwelt auch nichts Gutes tut, da man ständig am wegschmeißen und neu kaufen ist. Und es sind ja nicht nur die Gummis die man unnötig oft auf den Müll schmeißt sondern auch Schmierstoffe, Reinigungsmittel und nicht zuletzt auch vorzeitig verschlissene Bauteile.
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Die ABE wird oft für Teile verwendet, die universal sind und an mehrere Fahrzeuge bzw. mehrere Typen eines Hersteller passen.
Beispielweise Tuningteile wie Folien, Spoiler, Schürzen, Auspuffteile, Alufelgen, usw.
Die ABG ist nur wie beschrieben für ein Modell und kein anderes.
da hast du glaube ich was verwechselt. ABE ist auf bestimmte Fahrzeuge (bodengruppen) gemünzt, und eine ABG ist für universalteile, wie z.b. tönungsfolien.
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Krapproter es gibt Gummimischungen, die sind sogar besser als die von Damals, aber da recht teuer hat da nicht jeder Hersteller von KFZ-Ersatzteilen Interesse dran.
Tim koche die dünnen Gummiteile wie die Durchführungen und Manschetten mal 1h in Weichspühlerwasser, Ich nehme dafür den billigen vom Lidl/Aldi, 1. Kappe/L Wasser, hat bei vielen Gummiteilen schon geholfen. Ansonsten Lagere Ich viel Gummiteile in Gefrierbeutel, nachdem Ich den Gummi mit Glycerin eingerieben habe.
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Eine Gelenkmanchette sollte im Normalfall solange halten wie das Gelenk. Alles andere ist nicht zumutbar. Ich wäre auch gewillt den Preis zu zahlen den es dann kostet bei anständiger Qualität.
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da hast du glaube ich was verwechselt. ABE ist auf bestimmte Fahrzeuge (bodengruppen) gemünzt, und eine ABG ist für universalteile, wie z.b. tönungsfolien.
Ich glaube nicht grandpa.........
Zitat1. ) Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht durch einen aaSoP/PI begutachtet werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.
Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen, so dass trotz ABE eine Abnahme nach § 19(2) oder §19(3) StVZO nötig sein kann. Es müssen alle Auflagen der ABE eingehalten werden, bei diesen Auflagen steht dann auch manchmal, dass eine Änderungsabnahme unverzüglich zu erfolgen hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch den Anbau einer breiteren Felge mit anderer Einpresstiefe trotz Serienbereifung Bedenken hinsichtlich der Freigängigkeit oder Radabdeckungen bestehen.
2. ) Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden. -
Ich habe alle Lagerbestände von Gummiteilen in Schraubgläser verfrachtet.
Dann habe ich Siliconöl dazugetan.
Ob das auf lange Sicht etwas verbessert, kann ich noch nicht sagen.
Von außen sehen die Gummiteile allerdings neuwertig aus, und schaden kann es wohl auch
nicht.
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Scheiben - und Türgummis hast du die auch in Schraubgläser verfrachtet?
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Echt?
Ich dachte immer LED's werden nicht heiß, produzieren kaum Wärme, sind daher so energiesparsam,
Das wird uns vom Merketing gerne so vermittelt.
In Wirklichkeit ist das eine Herausforderung für die Industrie. Man denkt über heat pipes nach. Ob das schon irgendwo zum Einsatz kommt, weiß ich nicht.
Und wenn der Trend so anhält, dann werden die Kosten für die Kühlung höher sein, wie fürs Licht selber.
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