Auspufflautstärke - Eintragung

  • Grüße,
    die Frage beschäftig mich schon länger... ich konnte leider noch nirgentswo etwas dadrüber finden...


    bei den meinsten 601er steht wohl als Geräuchpegel 82/81 dB im Fahrzeugschein, aber ich hab jetzt auch schon einige gesehen die 100dB eingetragen hatten.
    Die Frage ist jetzt, was ist dafür Ausschlaggebend? :hä:
    - liegt es am Tag der Erstzulassung, haben die einfach nur Glück gehabt oder waren es einfach nur mit die ersten, die sich nach der Wende den neuen Breif ausstellen lassen haben und die Behörden da noch keine Ahnung hatten?


    Es geht mir jetzt nicht drum, das ich die 100dB erreichen will. Nur wenn ich die Möglichkeit haben es eingetragen zu bekommen, dann will ich das auch wahrnehmen :zwinkerer:


    danke mfg

  • Welche Lautstärke meinst du denn? Standgeräusch ist nicht reglementiert, Fahrgeräusch hat gewisse Grenzwerte die baujahrabhängig sind.

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • dass das Standgeräuch nicht reglementiert ist hab ich schonmal gelesen, aber es gilt ja als Anhaltspunktbei einer Verkehrskontrolle (weil die ja da kein Fahrgeräuch messen konnen...) wäre aber geil wenn´s so einfach wäre, dann könnte man im Stand seinen Auspuff gleich nach dem VSD öffnen und beim Losfahren schließt sich die Öffnung wieder, so das es wieder leise wird :grinsi:


    was für Grenzwerte beim Fahrgeräusch gibt es denn zu den Baujahren, bezogen auf den Trabant und die 100dB? weil was ich so finden konnte ging nur bis Anfang der 90dB und das war alles recht Allgemein gehalten.

  • im stand wird bei 2/3-nenndrehzahl und 45° zum auspuffrohr gemessen(oder so).
    ist schon nen paar jahre her das ich mir den spaß gegönnt hab :thumbup:

  • @ kolbenfresser:
    genau, wenn die Nennleistung des Motors unter 5000 U/min ist (was ja beim Trabi so ist, andernfalls bei der hälfte der Drehzahl)
    Wie ist das zu verstehen, das du dir den Spaß gegönnt hast? wars Pflicht wegen der Rennleitung :grinsi:

  • hab das zipfeltüten dingsda eintragen lassen ;(
    und um zu hören das sich nichts ändert musste hald gemessen weden(auch das vorbeifahrgeräusch/wo ansaug und rollgerausch mit reinzählen) ?(

  • das ist natürlich mieß, aber seh es mal so, du hast es jetzt Eingetragen und dich kann niemand mehr ankacken. :) was hast du denn dafür berahlt und was kam bei der Messung raus wenn man Fragen darf? warst du noch bei den 81dB drinn?

  • zif. 30 standgeräusch db(a) 87p und zif. 31 fahrgeräusche db(a) 81
    das was sonst unten stand mit zu 30 u. zu 31 ist entfallen!
    der grüne mann hat ausgeplaudert das da ersatzgeräusch eingetragen waren,innengeräusch oder so.
    bei der eintragung war der rollenprüfstand das teuerste(220dm)auf den ich ja wegen der leistungsmessung musste.
    bei der dekra wars ne §21 abnahme +eine stunde auf nem außengelände(hat aber wesentlich länger gedauert) :thumbup:
    p.s.: bei der nächsten hu hat sich nen andrer prüfer an dem 36er rohr zwei mal den kopf gestoßen ?( und mich gefragt wo der sportausfuff hin ist!
    fazit hat sich echt gelohnt :thumbup:

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  • komich das im Strand 5dB mehr sind und bei der Fahrt es gleich bleibt... oder hast du noch mehr als nur den VSD gewechselt?


    hotwheelz:
    was für Fahrgeräusche hattest du denn gemeint, die für den Trabi oder die allgemeinen Baujahrabhängigen?
    also die Grenzwerte die ich gefungen haben sind seit mitte der 80ger Jahre... mein Trabi ist Bj. 65, gab es da noch andere Werte???? :hä:

  • kta und kba sind halt nicht identisch ! ;(
    und einige werte sind halt niee(ofiziell erfast wordeh),was exporte nach brd angeht ?(:thumbup: (müste sich aber mal ein besitzer auten).
    das grüne männlein meinte zum innengeräusch:die lassen sich irgentwann nichtmehr verkaufen :baeh:

  • Grüße, da ich mich die letzten Jahre mit anderen Projekten beschäftige habe, war die Auspufflautstärke erst mal nicht so wichtig, aber jetzt ich möchte nochmal mein altes Thema aufmachen...


    Nach der StVZO der DDR §53/2 von 1964 wird die Lautstärke in 20m Entfernung gemessen und darf dabei einen Wert von 85 Phon nicht überschreiten. Dieser Wert soll wohl bis 1969 gültig sein und dann nach der TGL 39-852 ersetzt worden sein... Hat vielleicht jemand nähere Infos darüber? Bzw. hat jemand DDR Zulassungsordnungen bis 1969?


    Die andere Sache wäre, das sich Phon nicht in Dezibel umrechnen lassen... was haben denn die Trabi Besitzer solcher alten Baujahre in ihren Papieren stehen? pf31.pappenforum.de/wcf/attachment/82273/