Sirokko Standheizung 211

  • Habe eine Standheizung bekommen und verbaue die nun in meinen Stinker.


    Nun wollt ich mal fragen ob einige Erfahrungen mit dem Typ 211 haben. Ich meine damit wie ich diese richtig nutze.
    Hab gehört das die extrem an der Batterie zieht. Mein Arbeitsweg beträgt 15Km.
    Hab zwar schonmal auf http://sirokko211.de.vu/ gekuckt aber da stehen keine Erfahrungsberichte.


    Würde mich freuen wenn ihr mir Tips geben könnt.


    MFG MAX

  • Also ich habe mir letztes jahr selber soeine standheizung eingebaut und ich kann nur sagen das das schon ne feikne sache ist wenn man alles ganz genau beachtet (ganz besonders die neigung und n dichten auspuff) Ich muss sagen das sie nur beim anspringen recht viel von der batterie zieht aber sobald die heizung brennt zieht ja nur noch der lüfter und die treibstoffpumpe und das ist nicht gerade viel last.


    Pass auf das die Rennleitung dich damit nicht erwischt und pass noch mehr auf das dir die pappe nicht abbrennt weil das geht auch recht fix. :thumbdown:

    :thumbup: Gaballte 26 PS power, da haben sich die Pferdchen gelohnt :thumbup:

  • Pass auf das die Rennleitung dich damit nicht erwischt und pass noch mehr auf das dir die pappe nicht abbrennt weil das geht auch recht fix. :thumbdown:

    Das versteh ich nicht. Das mit dem Abbrennen ist mir bekannt, aber dein anderer Punkt? Soll das heißen, dass die Zusatzheizung im Bereich der StVo nicht zugelassen ist? Ist doch aber ein orginales Zubehörteil aus DDR Produktion. Hab selber 2 komplette und neue Heizungen, als neu sicher nicht mit über 20 Jahren, aber halt noch nie verbaut. Hab zwar noch nie drüber nachgedacht diese zu verbauen. Wenn die aber nicht zulässig sind, brauch ich den Gedanken erst gar nicht auffassen !?


    :thumbup: 3 Zylinder sind keiner zuviel :thumbup:

  • So weit wie ich das weiß haben sie keine Zulassung mehr und ein fähiger Sachverständiger müßte dir das Auto stilllegen wenn eine funktionierende StHZ eingebaut ist.
    Oder?


    Bestandsschutz ist entfallen.

  • Soll also bedeuten das die laut StVo nicht zugelassen ist?
    Ok ich will die ja eh nur im Winter fahren und würde die Brennkammer, Kraftstoffbehälter im Frühjahr wieder ausbauen. Aso, ihr macht mir ja Mut... wie die fackelt evtl. mein Auto ab?!


    Was ist wenn mich die Rennleitung mal anhält?

  • :uglyhammer: stvzo !
    versichert bist du damit zumindest nicht!
    p.s. es gibt ja noch die programmierbaren dinger(neu halt)!
    da kannst du mit etwas glück den tank wiederverwenden :baeh:

  • Nabend :thumbup:
    Also mit dem winkel meinte ich erstmal das die Heizung weg vom lüfter geneigt sein muss (so fließt das benzin weg vom lüfter) weil wenn das nicht der fall ist kann (falls die glühkerze kaputt ist) nicht verbranntes benzin in den Lüftermotor fließen und sich da entzünden.


    und das mit dem dichten auspuff mein ich so das, wenn der auspuff der standheizung nicht richtig dicht is kommen die abgase über den lüfter in den innenraum und du kannst ne kohlendioxid vergiftung oder einfach nur schlechten geruch und brennende augen im auto bekommen.


    Aber eig. ist es ganz einfach die standheizung einzubauen und wenn du alles beachtest was auf sirokko211.de.vu steht funktioniert se super und so sicher wie se halt vom werk aus ist.


    und ja sie is in der StV(Z)O nicht zugelassen weil das werk nicht mehr existiert und webasto nichts übernommen hat.


    Mfg


    P.S. bei weiter fragen frag nur ;)

    :thumbup: Gaballte 26 PS power, da haben sich die Pferdchen gelohnt :thumbup:

  • Aha

    Zitat

    und ja sie is in der StV(Z)O nicht zugelassen weil das werk nicht mehr existiert und webasto nichts übernommen hat.

    soll bedeuten, wenn ich angehalten werde kann es passieren das ich zahlen muss. Na ja, is riskiere es trotzdem. Wenn jemand fragt "Die war schon drinne!"


    Hab ich mit meinem Heckspoiler auch schon gemacht & nix hamse gesagt.


    Einbau ist so wie es sein muss. Werde auch nachträglich an den Benzinschläuchen nen Schutz anbringen damit im Falle der Fälle nix in das Lüfterrad kommt. Aso, welche Dichtung brauche ich hierfür [Blockierte Grafik: http://sirokko211.webs.com/bilder/durchfuehrung.jpg] [Blockierte Grafik: http://sirokko211.webs.com/bilder/dichtung.jpg] ??? Sprich Material...

  • Das problem ist nur das wenn die standheizung original drin war (also schon zu ddr zeiten) wurde sie eingetragen und wird somit auch noch in die neuen fahrzeugbriefe eingetragen obwohl diese eintragung keinen bestand mehr hat. Aber in der regel schaut kein polizist in den motorraum wenn da nichts komisches zu gucken wäre. Aber wenn ses bemerken können se dir das fahrzeug sofort stilllegen wenn du pech hast.


    Diese dichtung gehört zwischen den anschluss der warmluft von der standheizung und die karosserie also das was da auf dem foto ist.
    Falls deine dichtung kaputt geht oder du noch eine brauchst, ich hab genug davon ich durfte ne werkstatt auflösen die die standheizung eingebaut hat.


    Mfg

    :thumbup: Gaballte 26 PS power, da haben sich die Pferdchen gelohnt :thumbup:

  • Nein das ist kein asbest bin ich der meinung. das ist viel zu weich dafür

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  • Also so'n Dichtungsmaterial bräuchte ich noch.
    Toll da machste mir ja Mut....

    Zitat

    Aber wenn ses bemerken können se dir das fahrzeug sofort stilllegen wenn du pech hast.

    Egal, ich will es warm haben!!! :rolleyes:
    Überhaupt soll'n sich die mal lieber um wichtigere Dinge kümmern. Aber das will ich hier nicht diskutieren.

  • Es ist nur diese eine dichtung die du benötigst meines wissens die anderen sollten ja alle da sein (ich glaub da gibts weiter garkeine.


    Aber du kannst auch wenn dus nich unbedingt original haben willst n stück pappe so zuschneiden (kontrollier aber lieber ob das nich zu heiß wird)

    :thumbup: Gaballte 26 PS power, da haben sich die Pferdchen gelohnt :thumbup:

  • Wo steht das geschrieben, das eine Sirokko "Zusatz"-Heizung nicht mehr zugelassen ist?
    Wenn dies behauptet wird, sollten hieb-und stichhaltige Beweise zugeliefert werden.
    Hier z.B. hat der TÜV Onkel nichts dagegen, seit den 20 Jahren die ich im Westen Trabant fahre, hat noch nie ein Polizist in den Motorraum geschaut, doch einmal an'ner Tanke aus Neugier. Mag sein, das so Dinge in MeckPomm anders gehändelt werden, nur muss dafür irgenteine Richtlinie vorhanden sein.

    Bei gleicher Umgebung lebt doch jeder in einer anderen Welt!


    Artur Schopenhauer

  • Ein Freund von mir hat letztens ein H-Gutachten erstellen lassen, darin steht bei "Besonderheiten" die Eintragung der Standheizung :)


    Wegen der Dichtung, frag mal beim Rohrleitungsbau oder in Schlossereien nach, es gibt Dichtungsmaterial in "Plattenform" zum selber schneiden/Stanzen für verschiedene Anwendungen, Temperaturen, Drücke. Habe mir selber schon so einige Dichtungen selber gefetigt, da ich auf die Schnelle hier im schwarzen Wald nix bekam (zb. Krümmerdichtung, Vergaserflanschdichtung etc.) und mein Trabser im Alltag läuft.
    Eine bekannte "Dichtungsmarke" ist zB "Klingerit", aber wie gesagt wegen Temperatur oder Benzinbeständigkeit nachfragen...


    Gruß Gabriel

  • Die standheizung ist nicht mehr zulässig erstens weil Brennkammern die älter als 10 jahre sind nicht mehr zulässig sind den absatz kenne ich nun nicht und mag auch nicht auf die schnelle schaun, und denn hatte ich mal eine mail zu Webasto in neubrandenburg (ehemals web sirokko) geschrieben und die sagten mir das sie die ABE nicht übernommen haben und sie somit nicht mehr zulässig sind. Nicht jeder polizist weis wie das im motorraum original aussehen muss, und somit fällt auch nicht jedem die standheizung auf.

    :thumbup: Gaballte 26 PS power, da haben sich die Pferdchen gelohnt :thumbup:

  • TrabiFranzl, woher nimmst du diese Aussagen nun wieder? Vor einigen Jahren war dies mit den 10 Jahren mal relevant. Inzwischen haben wir EU Recht mit Novellierungen
    in mehreren Änderungen im KFZ Bereich nach verschiedenen Wertigkeiten, Oldtimer noch mal behandelt.
    Man sollte sich nicht mit Behauptungen aus dem Fenster lehnen, die nicht beweisbar sind. Soweit, so gut.
    Jeder Prüfer in der großen D Republik kanns nach seiner Ausbildung/Kenntnisstand anders sehen, als der Bittsteller vor ihm.
    Webasto und das ehemalige Sirokko Werk in NB, das ist ein ganz anderes Kapitel, wie so oft, übernommen und abgewickelt, aussagekräftige Auskunft im Jahre Anno nach Null,
    bescheiden.
    Zulässig ist das, was du mit deinem zuständigen Prüfer ausgehandelt hast. Auch eine alte Sirokko 211 im Trabant kann durchaus legal sein, heutzutage.

    Bei gleicher Umgebung lebt doch jeder in einer anderen Welt!


    Artur Schopenhauer

  • Hier wurde sehr viel Unsinn geschrieben (besonders von TrabieFranzl), der Neulinge unnötig durcheinanderbringt.


    Erstens:
    Es ist egal, ob das Herstellerwerk noch existiert.


    Zweitens:
    Die 10-Jahres-Regel gilt nicht mehr so wie früher, aber wenn ich richtig verstanden habem dann sehr wohl noch für Heizungen ohne E-Prüfzeichen und für Luftheizungen - und eine solche ist die Sirokko nunmal.
    Der Grund:
    Eine durchgefaulte Brennkammer sorgt bei Luftheizung für Feuergefahr (brennende Flüssigkeit wird in die Heizschläuche gepustet) - bei Wasserheizungen hingegen nicht, weil die Flamme bei Wassereinbruch in der Brennkammer dort erlischt.
    Das ganze kann man aber wohl umgehen, wenn man einen Wartungsnachweis vom Fachmann erbringt - wo und welcher Fachbetrieb heute noch Sirokkos wartet, wäre herauszufinden.


    Wer mag, kann sich gern mal durch die EU-Richtlinie arbeiten - ich habe es bisher noch nicht so intensiv getan, wie es möglich wäre:


    ZusatzheizungEU.pdf


    Die Jungs von der Wohnmobilfraktion haben dazu auch einige interessante Diskussionen zu bieten:
    http://www.vw-bus-t4.de/index.php?sid=4
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=83055


    Und dann wäre noch mit einem grundlegenden Irrtum aufzuräumen:
    Die Sirokko 211 ist KEINE Standheizung, sondern eine Zusatzheizung, d.h., für den Betrieb während der Fahrt konzipiert. Wer sie mal im Stand benutzt hat und dabei im Auto saß, der weiß warum:
    Dank des viel zu kurzen Auspuffs versammeln sich die Abgase im Motorraum, werden vom Gebläse angesaugt und gelangen so in den Innenraum: CO-Vergiftung vorprogrammiert. Natürlich kann man sie im Stand beutzen, um früh das Auto abzutauen - aber danach muß man erstmal gründlich lüften und die schöne warme Fahrgastzelle ist wieder kalt.


    Meine Privatmeinung:
    So schön das alles ist - aber es ist auch immer ein Risiko. Brennende Flüssigkeiten in mittlerweile über 20jährigen Baugruppen - kein Bauteil ist jünger im Jahre 2010! Und der Tank, die Pumpe und sämtliche Schlauchanschlüse im vordersten Crashbereich zwischen Radkasten und Frontmaske. Der KMVA-geber und die Leitung sind zwar auch dort, aber so kommt nochmal Zusatzpotential dazu.
    Ich habe viele Jahre eine 211er betrieben - aber sie hat auch Schattenseiten:
    Löcher in der Karosserie, vor allem im Heizungsschacht, verbauter Motorraum, der einen Kerzenwechsel oder die Benzinhahnwartung zum Problem macht und schließlich die Sache mit den Prüfern. Alles Auslegungssache - es gibt jede Menge Prüfer, die sowas mit einem klaren Nein quittieren...schließlich werden die Kisten nur von Laien gewartet und montiert.


    Wenn überhaupt, würde ich die 211er nur noch betreiben, wenn eine funktionierender Löscher im Auto ist

  • Genau dieses Thema war der Anlass für eine nette Unterhaltung mit meinen DEKRA- Sachverständigen meines Vertrauens.
    Er hat mir die DEKRA-interne Richtlinie zur 211 dargelegt, die ich wie folgt wiedergebe.


    Die RICHTLINIE 2001/56/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. September 2001 enthält keine keine Forderung des Wärmetauscherwechsels bei Luftheizgeräten nach 10 Jahren Betriebszeit mehr.
    Dies gilt aber nur für Luftheizungen mit E-Prüfzeichen!!!!!


    Da die 211 kein E-Prüfzeichen hat, tritt Landesrecht und somit die §22a StVZO, TA Nr. 27 in Kraft, die einen 10-jährigen Wechsel vorsieht.


    Bei einem Einbau eines Wärmetauschers, der älter als 10 Jahre ist, ist die Gültigkeit der Betriebserlaubnis nicht mehr gegeben.


    Ich habe noch eine nagelneue Brennkammer ohne Herstellerdatum in meinem Fundus liegen.
    In diese Brennkammer schlägt mir mein DEKRA- Sachverständiger eine amtlich bestätige Jahreszahl für einen Einbau ein. Damit kann ich dann 10 Jahre fahren. Natürlich ist diese Aktion nicht kostenlos, da er umfangreiche Recherche und andere Aktivitäten für diese Serviceleistung tätigen muss.


    Mal sehen, wann ich in meinem Trabi eine 211 unbedingt brauche. ;) ;) ;)
    Hajo

  • Zulässig ist das, was du mit deinem zuständigen Prüfer ausgehandelt hast. Auch eine alte Sirokko 211 im Trabant kann durchaus legal sein, heutzutage.


    Das ist zum Glück nur ein Wunschdenken....
    Egal was dir irgendein Prüfer einträgt... kommt die Polizei, siehts anders--> Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
    Und im Falle der Sirokko wäre sie damit sogar absolut im Recht, wie Deluxe und Hajo ja ausführlich erklärt haben...


    MfG Björn