Fernlicht zwingend?

  • schade um den Prüfer...... der muß im Zweifelsfall für alles was er macht geradestehen.....


    UNS: Abnahmen können auch für ungültig erklärt werden..... ich wäre da immer etwas vorsichtig....... (meistens dann wenn der Prüfer eine gewisse regelmäßige Gefällligkeit mit mangelnder Prüfung kombiniert)


    aber wers braucht..... :zwinkerer:

  • ich bin gerade dabei ein micro controller für mein trabbi zu entwickeln, udn beim thema fernlicht kamm mir die idee, ich nehem das Tachsignal udn wenn das fernlicht eingeschaltet ist und ich langsamer als 60 km/h werde schaltet es sich automatisch aus udn wenn cih scneller werde wieder ein.. das währe relativ praktisch bei fahrten über bundesstraßen...


    was würde wohl der tüv dazu sagen?

  • Mach ich hier mal weiter.
    Alexxx: hast du nun jemals Probleme bekommen? Dein Auto macht ja jetzt auch bei Ebay Werbung dafür: [ebay]140156990648[/ebay]....


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • :hä: ich würd ja sagen, wenn eingetragen, dann eingetragen - da wird sich jeder hüten, dich abzuschleppen... er könnte ruckzuck ne Dienstaufsichtsbeschwerde und bei Beschädigungen am Fahrzeug ein Verfahren wegen Sachbeschädigung bekommen :zwinkerer:


    Sorry für die harten Worte - *************************************?


    Wenn berechtigte Zweifel am Zustand deines Autos bestehen, kann da ohne weiteres abgeschleppt werden - und wenn hinterher rauskommt, das doch alles OK war dann ist das halt Pech und du kannst dich beschweren bis du schwarz wirst, deine tolle Dienstaufsichtsbeschwerde passiert dann nicht mal den Pförtner.


    Und Beschädigungen beim Abschleppen? Ich lach' mich kaputt! Wann hast du das letzte mal einen Abschleppdienst erwischt, der sowas schafft? Und selbst wenn: Verfahren wegen Sachbeschädigung? Auweia! Die Abschleppfirma hat im günstigsten Fall eine Haftpflichtversicherung die dir den Schaden nach dem von ihr angenommenen Wert ersetzt oder im ungünstigsten Fall einen cleveran Anwalt der dich komplett auflaufen lässt. Da möchte ich mal sehen wie du deswegen Klage einreichst und entsprechend vorfinanzierst...

  • Ich musste etwas in deinem Beitrag ändern, du solltest dringend an deiner Wortwahl arbeiten, auch wenn du dich vorher für deine Worte entschuldigst...


    1. Werden technische Abnahmen gemacht, damit das Fahrzeug sich in einem verkehrstechnisch sicheren Zustand befindet. Sollte irgendein Polizist denken, da stimmt etwas nicht, hat er die Möglichkeit, einen Mängelschein zu erstellen, und die Möglichkeit zu geben, das Fahrzeug vorzustellen. Wird hier nichts festgestellt, müssen die Ausgaben (Spritkosten, Zeit) ersetzt werden. Anders ist das bei "Gefahr in Verzug", was aber in den seltensten Fällen sein dürfte.


    2. Sollte das Abschleppuntenehmen etwas beschädigen, hat man die Mglichkeit, einen UNABHÄNGIGEN Gutachter einzuschalten. Und, ohne Verkehrsrechtschutz würde ich heute kein Fahrzeug mehr auf öffentlichen Straßen bewegen. Somit dürfte die Frage nach einem Anwalt und eventueller Klage auch geklärt sein.

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

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  • tja.... E heiß nichts anderes als in Europa zetifiziert und hergestellt (E8 für die Tschechen, E9 für die Russen etc. pp.) und wie ne E15 für Deutschland (die u.U. zulässig wäre) sieht das beim besten Willen nicht aus....


    Verweis auf http://de.wikipedia.org/wiki/E-Prüfzeichen

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

  • Hi,


    @


    Alexxx


    Ich habe bitte eine Frage zu deinen Scheinwerfern !
    Hast du dazu nähere Infos bitte ?
    Gibts die noch zu kaufen ? Hast du jetzt nur Abblenlicht Xenon oder sogar Bi-Xenon ?


    Danke


    Ciao,
    Florian

    Tuned by Schrammel
    Hinter "deltatuning" steckt der "Florian"

  • Hallo Florian,
    Die Scheinwerfer von Alex gibts nicht fertig zu kaufen, hat er aber auch geschrieben!
    Alex hat sicher auch kein Bi-Xenon, sonst würde der Thread anders heißen!
    Legal ist das ganze nicht, keine Höhenverstelllung, keine Reinigungsanlage und halt auch kein Fernlicht!
    Ich kenne jetzt 5 Trabis, die das haben, Alex seiner, der aus diesem Thread (der aus Ilmenau) und die drei von Unicates!


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  • BO601


    Eine Höhenverstellung und eine Reinigungsanlge braucht man ab einem bestimmten Bj. Hab mich vor einiger zeit mal beim :tuev: schlau gemacht. Weiß jetz aber nich mehr genau welches Bj. das sein muß. Was aber neu nachzufragen wäre. Es fahren ja auch viele ältere Westbleche damit rum und die haben auch kein Höhenverstellung bzw. Reinigungsanlage. Werd nächstes Jahr wenn ich wieder arbeiten geh den DEKRA-Mann nochmal fragen.


    Gruß Michel :winker:

    10 Jahre Trabant IG-OST
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    Und kein Ende in sicht
    :2Kumpels::bigbeer::2Kumpels:

    Einmal editiert, zuletzt von Scheibenbremser ()

  • Klar, da haste natürlich Recht! Bloß betrifft das in der Regel eigentlich nur den 7er und A8! So viele ältere Westbleche mit Xenon gibts nämlich nicht! :grinser:
    Ab April 2000 war die Reinigungsanlage Pflicht!
    Da bei Alex alles eingetragen ist, wird nix passieren!
    Aber wer das jetzt umbauen will, brauch halt einfach die Reinigung und Weitenregulierung!


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  • Alles was vor April 2000 EZ hat brauch das wohl nich. Vieleicht wurde das wiedermal geändert,wie so vieles hier. :grinser:


    Also ich kenn Golf 1 mit Xenon, Opel Asrta-Kadett. Audi 100/A6 na halt fast die ganze Westblechspinnerszene. Auf div. OPEL bzw. VW-Treffen zu hauf gesehen. Werd mal am 05.01.2009 den Tüv (GTÜ) und am 06.01.2009 die [lexicon]DEKRA[/lexicon] neu befragen. Ma lauschen,wat die dazu sagen.


    Gruß Michel

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  • Nein, vor dem April 2000 war Xenon ohne das Waschzeugs ab Werk erlaubt (eigentlich nur bei BMW und Audi) bzw man hat es nachträglich eingebaut (vor dem 1.4.2000) und mit ABG eingetragen!
    Da gibte es heute noch bei BMW Probleme, man muss nachweisen, das es ab Werk schon verbaut gewesen ist!
    Für die runden Golf Lichter gabs mal einen Nachrüstsatz, aber wenn der nicht vor April 00 eingetragen ist, nützt das auch nix, weil wie Andy schon mal schrieb, die ABG zurückgezogen wurde!


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  • OK. Mann lernt nie aus.


    Gruß Michel

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  • ...was man hier so liest... ...fein...


    Selbst mit erheblichen technischen Mängeln darf KEIN Fahrzeug stillgelegt werden!
    Bedingung ist allerdings, das eine gültige Zulassungsplakette und eine gültige (nicht abgelaufene) Tüvplakette (HU/AU) vorhanden sind.
    Ausnahme ist, es sind am Fahrzeug Teile verbaut, die als gestohlen gemeldet sind.


    Ansonsten darf ledeglich ein Mängelschein erteilt werden oder, sofern ein maximaler Umweg von 6KM (Hin- und Rückweg zusammen) dadurch entsteht, die direkte Vorführung bei einer geeigneten Prüfstelle verlangt werden.


    Alles andere ist nicht zulässig.


    Soweit die Theorie aus dem Polizeihandbuch.
    In der Praxis hat der "dezente" Hinweis darauf auch schon einem engeren Bekannten in einer Kontrolle geholfen, wo man sein Motorad stilllegen wollte, weil der Auspuff angeblich zu laut sei... (ich lach mir en Ast, für ein Motoradauspuff ist der ein zahmes Kätzchen - Originalteil unverändert :augendreh: )


    Der Streifenhüter war übrigens der bekannteste hier in der Gegend... Erst in Pirna, jetzt in Meissen...
    Er scheint aber überall so sein Unwesen zu treiben, wo er eben gerade ist. Hatte vor einem Monat innerhalb 14Tagen die eindeutige Information (mit Namen), das er Fahrzeuge in Meissen (Stadtkern), als auch Fahrzeuge in Pirna (Randgebiet) belästigt und ruhig gestellt hat.


    Zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde:
    Gegen jenen Ordnungshüter laufen mehrere Beschwerden und Verfahren... Einige Verfahren soll er wohl auch schon verloren haben, aber im Dinest ist er immer noch und der "Nutzen" für die Geschädigten ist unbekannt.


    Von daher:
    Theorie ist das eine, Praxis das andere.
    Im Zweifelsfalle macht sich ein originales Auto immer am besten. :winker:


    Grüße,


    Marco

  • Danke für eure Antworten !
    Also soweit ich es weiß von meinem [lexicon]TÜV[/lexicon] Prüfer her kenne, ist Xenon nur erlaubt bei Wägelchen die vor Baujahr 2000 wenn es den selben Typ PKW bereits mit Xenon ab Werk ( egal ob aufpreispflichtig oder nicht ) gab, da spielte dann die ALWR und SWRA keine Rolle, dafür braucht man trotzdem Xenon Geprüfte Linsenscheinwerfer und Xenonkit mit e-Prüfzeichen !!!


    Ich möchte mir nämlich auch selber Xenonscheinwerfer basteln, für meinen a112 ;)
    Welche Streuscheiben wurden denn hier bei "Alexxx" verbaut, obwohl seine vom Ausschauen, Sinn und Zweck her keine sind, die Linsen Streuen ja bereits selber .. ?
    Laut dem Eintragungstext wurden wohl Linsen von Mercedes verbaut !?


    Danke


    Ciao,
    Florian

    Tuned by Schrammel
    Hinter "deltatuning" steckt der "Florian"

  • Du meinst mit A112 aber nicht den Lancia Vorgänger??
    Deine Aussage deines TÜVer stimmt nicht ganz! Man kann zb in nen E38 ohne Xenon, nicht einfach die aus dem Schlachtfahrzeug nachrüsten! Bei den mit Xenon ausgelieferten steht es im Serviceheft!
    Das ist die Theorie, Praxis is da anders!
    Es gibt doch fürn Golf 1er und 2 er Nachrüstsätze, schau doch ob die bei dir passen! Reinigungsanlgae und Weitenregulierung brauchst du trotzdem!


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Ob das alles stimmt was mein Prüfer sagt, kann und muss nicht richtig, warscheinlich habe ich zwischendurch auch schon die Hälfte nicht mehr richtig bei mir behalten oder verdreht !!!???


    Ja, ich habe einen A112 LX von Lancia Baujahr 1985 mit starken Original 48 [lexicon]PS[/lexicon] aber dafür mit Serienausstattung el.Fh und [lexicon]NSW[/lexicon], die noch etwas älteren A112 sind noch von Autobianchi.
    Die Scheinwerfer vom Golf 1 passen zwar bei mir, schauen aber sehr "bescheiden" aus, deshalb bin ich hier bei euch im Forum um mich zu erkundigen weil ihr auch solch runden Frontscheinwerfer habt.
    Und vielleicht passen die etwas besser ?


    Ciao,
    Florian

    Tuned by Schrammel
    Hinter "deltatuning" steckt der "Florian"

  • Was heißt "bescheiden"? Sind sie im Durchmesser kleiner? Unsere Scheinis am Trabi sind alle Golfgröße!


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.