Anhänger niedriges Gewicht eintragen lassen

  • Tach,


    ich fahre ein Trabi und habe jetzt eine Anhängerkupplunng.
    Mein Problem ist das ich kein Anhänger in S-H finde.

    (im Typenschild steht:


    VEB Rafa - Halle/FB 5 Kfz. - Zubehör
    Anhängerzugvorrichtung Trabant P 601
    und Universal KTA - Typschein - Nr. 1005
    zul. Anhängermasse max. 300 kg
    - mit Duplexbremse und gebremster
    Anhängerachse maximal 400 kg
    Stützlast maximal 50 kg)


    Ich wilöl wissen, ob man sich ein Anhänder kaufen kann und beim TÜV auf 300 Kg zul. Gesammtgewicht eintragen zu lassen.


    - DANKE -

  • Hallo
    Such Dir einen Anhänger
    mit möglichst wenig Eigengewicht er kann auch gern zulässiges Gesammtgewicht von 500, 600 oder auch 750kg haben, das ist egal. Du
    darfst ihn trotzdem ziehen, nur darfst Du max soviel in den Hänger
    laden, das Du dann max 300kg ungebremst oder 400kg gebremst ziehst. Die
    erlaubte eingetragene Anhängelast sagt aus, was Du ziehen darfst, nicht,
    was der Hänger gesamt wiegen kann. Extremfall, du hast einen
    ungebremsten Anhänger mit 300kg Leergewicht und zb 500kg Gesamtgewicht,
    dann darfst Du ihn zwar ziehen, aber nichts hineintun. [Blockierte Grafik: http://www.trabantforum.de/ubb/wink.gif]
    Gruß
    Gabriel

  • Es ist tatsächlich so, ist ja auch logisch. Die Anhänelast gibt an was max dranhängen darf und nicht was der Anhänger max aushält. Ist sogar noch besser, darf ungebremst max 350Kg ziehen. Die theoretisch max Stützlast wird dem Fahrzeug und nicht der Ahk zugerechnet, egal ob er an der Deichhsel wirklich 50Kg wiegt

  • Isses nich so das das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger kleiner sein muss als das Leergewicht vom Fahrzeug?
    Ich miene das so gelernt zu haben, aslo wären die 750kg ja bissel viel...

  • wenn man keinen Hängerführerschein hat, darf man nur Hänger mit max 750kg Gesamtgewicht oder Anhänger die ein Gesamtgewicht haben, was nicht höher als das Leergewicht vom Auto.
    Bei den heutigen Anhängern, die meist erst über 750kg gebremst sind, ist es eh ratsam einen DDR-Anhänger zu suchen. Ein gebremster HP500 ist für den Trabi optimal. Wie schon Chrom schon geschrieben hat, wird die Stützlast dem Auto zugerechnet, also kann man 450kg gebremst anhängen.

  • so hab euch mal die führerscheinklassen rausgesucht. mal schauen wer noch weiss wie das alles gemeint ist. achso wenn man keine ahnung von autos hat und den hänger fahren will, den hat der jenige in der fahrschule geschlafen. mein tip wäre junge geh doch mal zur fahrschule und frag was du ziehen kannst. seit tagen lese ich hier schon mit und schüttel nur mit dem kopf. allso wenn mein trabi 400 kg gebremst ziehen darf und der anhänger hinter leer nur 350kg gebremst wiegt kann ich den ziehen egal ob der 6 meter lang ist, nur zuladen ist schwer den da ich ja nur nen sack zement auf den langen hänger legen darf. so das soll es erst mal gewesen sein.


    mfg ossiontour :thumbup:


    Klasse B:
    ab 18 Jahre
    Keine Befristung der Besitzdauer
    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


    Klasse BE:
    nur mit Klasse B
    ab 18 Jahre
    Keine Befristung der Besitzdauer
    Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

  • Naja, mit den neuen Führerscheinklassen, kenn ich mich nicht so gut aus, wenn die Rechtslage mit den Gewichten aber so ist, so kannst natürlich den Anhänger mit Sicherheit beim TÜV ablasten, beim LKW und Transporter funktioniert das ja schließlich auch.
    Am besten, Du sprichst mal beim TÜV-Prüfer vor, erklärst ihm die Geschichte, er kann Dir mit Sicherheit weiterhelfen und Dir dann auch sagen, welche Gebühren auf dich zukommen, danach mußt aber auch zur Zulassungsstelle, die Papiere abändern lassen, was natürlich auch Gebühren nach sich zieht...
    Also, wenn kein passend leichter Hänger aufzutreiben ist, so schau aber auf ein möglichst geringes Leergewicht, das auch noch bissle was zuladen kannst
    Viele Grüße Gabriel

  • Macht mal keine Panik!
    Der Gesetzgeber schreibt vor, daß Du die maximal zulässige Anhängelast am Trabant 300 bzw 400 kg (gebremst) ausnutzen kannst. Das gilt für alle Trabant mit Duplexbremse, auch nachgerüstete P 50 - P 601 und 1.1.
    Ich habe mich selber schon mit den "Herren der Wegelagerei" gestritten und letztendlich konnten sie mir das Gegenteil NICHT beweisen. Also kannst Du zum Beispiel den STEMA - Anhänger AN 550 mit 550 kg Gesamtmasse und 84 kg Leermasse ruhig am Trabant ziehen, Du darfst eben nur 226 kg zuladen.Ich würde es bei den ungebremsten Hängern auch nicht übertreiben, denn der Bremsweg wird sehr sehr lang! Ablasten des Anhängers ist teuer und außerdem Blödsinn, die einzigen, die das freut sind DEKRA/TÜV und Landratsamt.
    Sollten die Polizisten sagen, man könnte ja auf den Anhänger unseres Beispieles 466 kg aufladen, da kann man immer noch antworten, man kann sich jeden Tag besaufen, aber man tut es nicht.Die Herren müssen uns den Fehler beweisen, wir müssen unsere Unschuld nicht beweisen.
    Gruß Jürgen

  • Man kann sich auch mit anderen mehr oder sinnvollen Sprüchen die Freude der Ordnungshüter auf sich ziehen - oder man fordert das, was die Verkehrsrechtsprechung in diesem Fall als Notwendigkeit ansieht: Wiegen.


    Hat bisher immer besser funktioniert als irgendwelche Ideen zur fiktiven Alkoholfehlnutzung die die Jungs nur in die falsche Richtung motivieren.....