Trabant ohne Zulassung unterwegs

  • Ich auch!!! Sobald mann merkt, das er wieder Unzerwegs ist, kann mann ja mal die wenigen Ortsscheriffs im Erzgebirge auf die Jagd schicken!!!!

  • Ich halte es da eher so wie Matjes.
    Wir haben hier alle schon genug Mist gebaut und zum Glück ist nie was passiert. Wäre blöd, wenn uns da jemand verpfiffen hätte.
    Aber sowas muss jeder für sich entscheiden.
    Hätte ich so ein Problem, was sich mit Diskussion nicht beheben ließe, dann würde ich eher zur Selbstjustiz greifen.


    Und woher weiß Deli ob das Auto unversichert ist?


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Und woher weiß Deli ob das Auto unversichert ist?


    Weil die Versicherung bei nicht zugelassenen Kfz ruht!
    Das Ding darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht mal stehen, geschweige denn bewegt werden. Also zahlt auch keine Versicherung bei Schäden.

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Trabifreak: Die Polizei muss ihn ja auf frischer Tat erwischen. Wenn die Karre nur rumsteht und nicht angemeldet ist, gibts ne Verwarnung. Wie gesagt, mir ist es egal was andere tun. Wenn ich Angst um meinen Sohn hätte, würde das Auto dort nicht mehr fahren.
    @Sascha: oh je...stimmt. Naja, zur Not gibts ja noch die Verkehrsopferhilfe :hmm:


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • wenn der standort öffentliches straßenland ist, sonst nich!

  • ich wohne in Friedberg (AIC) und habe meinen Osterix schon in Augsburg (näher als Aichach) und in Landsberg - weil ich damals dort gearbeitet habe - durch den TÜV gehievt, weil's so eben einfach mal nach Feierabend ging...
    - und da gab's keine Probleme...
    OK, wenn man die Bundeslandgrenze überschreitet, aber auch das könnte berufsbedingt sein und der Weg zur heimischen Prüfstelle entsprechend länger...
    was soll die HU erreichen?
    - den verkehrsicheren Zustand des KFZ überprüfen und zertifizieren...
    und die Bestimmungen, wonach ein KFZ als verkehrssicher zu bewerten ist, sind grundsätzlich bundesweit gleich...


    OK, für Kurzzeitkennzeichen mögen vielleicht grundsätzlich ein paar Einschränkungen gelten, aber ich wüßte nicht, dass es verboten gewesen wäre innerhalb der fünf Tage nach Tschechien oder Polen zu fahren und dort die notwendigen Reparturen durchführen zu lassen und dann bei der nächsten Sachverständigenorganisation auf deutschem Boden die HU zu durchlaufen...
    (versicherungstechnische Einschränlungen betreffen m.W. nur Kasko-Verträge; die sind bei einer Kurzzeitzulassung m.W. eher unüblich.)


    zurück zum Thema: Melden! (liegt noch unter einer Anzeige und zwingt die Polizei noch nicht direkt zum Handeln.)
    - damit liegt die Verantwortumg im Fall eines Falles dann auch bei den Behörden;
    auch wenn diese häufig nicht einschreiten können, solange eben noch nichts passiert ist... :(
    das FZ hat den Standort gewechselt?
    nun, der Eigentümer (oder ein Helfer) hätten es ja schieben kännen...


    analog zum Möf, dass auch ohne akut gültigen Versicherungsvertrag immer noch irgendwie versichert ist, vermute ich mal, dass eine entsprechende Regelung auch bei einem abgemeldeten PKW greift...
    - bei einem 90-jährigen wird sich die betroffene Versicherung aber bedanken, denn es ist abzusehen, dass - anders als bei einem Jugendlichen Verkehrssünder den man in Regress nimmt- sie das Geld nie wieder reinbekommt...


    ich denke und hoffe mal, wenn der betreffende Herr mal von Uniformierten über die möglichen Konsequenzen seines Fehlverhaltens aufgeklärt würde, würde sich das tiefer einprägen, als wenn da so 'n popliger, spießiger Nachbar rumsülzt, der dazu womöglich auch noch jung genug ist sein Enkel zu sein...
    ("da will doch das Ei klüger als die Henne..." ;))
    wenn er beim "schwarz"-Fahren erwischt wird, ist er seinen Führerschein wahrscheinlich allemal los ("geistige Reife" und so)...
    - in dem Fall stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit präventiver "Bestrafung" wohl erst gar nicht...


    und wenn er dem Staat sein Geld nicht in den Rachen werfen will...
    - dann wäre das der Freibrief für hubraumstarke PS-Boliden, die sich die Eigentümer eigentlich gar nicht leisten können...
    billiger als 'n Trabbi geht ja wohl nicht...


    vielleicht rechnet Deluxe ihm ja mal vor, wo und wie günstig er seine Schrottlaube bei einer JFL bis 6000km versichern lassen könnte...
    (OK, ohne HU ist der Verischerungsschutz auch nicht voll gewährleistetm aber vielleicht ist der Weg zur nächsten Plakette ja doch nicht so weit, wie der technische Laie sich immer wieder einreden lässt...
    (lklassisch: "der kriegt doch keine ASU mehr..." - muss er ja auch nicht; AU genügt... ;)))
    - mein Vater war schon zwei Jahre Rentner bis er die JFL von 35000 auf 12000km reduzieren ließ: Ersparnis 184€/Jahr - und die Gothaer ist dabei sicher noch nicht die günstigste Versicherung... ;)


    wenn er nicht glaubhaft versichern kann, auf die Fahrerei mit der Leiche zu verzichten, besteht die Alternative wohl in der Beschlagnahme des Trabants und die würde mit ziemlicher Sicherheit in die Schrottpresse führen... :(
    aber um das glaubhaft rüberzubringen braucht's dann wohl doch die Authorität einer Uniform...

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

  • seit wann sind denn behörden "in der pflicht", wenn andere scheiße bauen?? son quatsch. wäre ja der totale überwachungsstaat. :hah:

  • Auch gibt es für die KZK nicht umsonst einen extra "Europa-Tarif". Den Kennzeichen ist es egal, nur der Versicherung nicht!

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!