Rücklichtkappen

  • Sind die orginalen gelben Rücklichter der ersten 601 Reihe heute noch zulässig oder muß man die eitragen lassen?


    ?(

  • mhh, ich hab die seit knapp nen monat dran und hab mir darüber eigentlich keinen kopf gemacht, da es ja original genausowar. Im Grunde genommen ist alles originale von damals zulässig, es sei denn Teile des Fahrzeugs gefährden aktiv den Straßenverkehr und dessen Teilnehmer. Wie zum Beispiel spitze oder sehr scharfkantige Karosserieteile.....

  • Keinen Kopp machen ist, gerade im relativ straff reglementierten Bereich Straßenverkehr eine super Lösung!


    Egal.....



    Ich denke der Punkt ist nebenan ausreichend beleuchtet worden - die Alten dürfen, die neueren bis Anfang 80 und dann ist der Drops halt gelutscht - originale Kappe hin oder her.


    PS: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe......

  • da ich das selbe auch irgendwann vorhabe, hab ich mich mal erkundigt, und rausgefunden das die wohl bis bj81 zugelassen sind, genauso wie das drehen der bremslichter mit dem blinker, insofern man die alten spiegel verbaut. dann soll das wohl bis bj 81 zugelassen sein, danach wie mossi schon sagt nicht mehr.

  • Was hat denn das Rücklicht mit dem Verbauen alter Spiegel zu tun???? :doof:

    Die Frösi... war das nicht ne Kinder- bzw Jugendzeitschift in der DDR mit lustigen Bastelbögen drin?? :top:
    Anklam 2016: 3.Platz in der Kategorie "Trabant Original Baujahr 79-84"
    und 4. Platz "Trabant 1.1 original"
    stirnfett.de

  • die kappen selber nichts, aber wenn du das bremslicht und den blinker tauschen willst, dann brauchst du die alten spiegel. das is ne ot meldung :rolleyes:

  • ok, ich glaube das war der grund für die verwunderung, ja spiegel gleich reflektoren :thumbup:

  • Tach auch,




    ALSO... offiziell sind die orange Rückleuchten nicht mehr zulässig! Ich
    habe mich lang genug mit den Behörden rumgestritten. Es gibt allerdings eine
    kleine Ausnahme. Man kann zum Regierungspresiedium fahren, sich dort eine
    Ausnahmegenehmigung holen, mit dieser zur DEKRA/TÜV und dann können die
    Herrschaften die Rücklichter evtl. eintragen. Sie müssen es aber nicht. Dann ab
    zur Zulassungsstelle und in die Fahrzeugpapiere übernehmen. Zum Schluss bin ich
    zu dem Ergebnis gekommen, dass mich alle Behördengänge weit über 200€ kosten
    würden. Also ich lass es einfach, bzw. nur für Sonderfahrten oder Treffen.


    Bei Amerikanischen Autos sieht es ähnlich aus (rotes Blinklicht) wenn es für
    diese Fahrzeuge Rücklichter für den europäischen Markt gibt, also mit orange
    Blinker, sind die Halter verpflichtet umzurüsten, falls nicht dürfen die ohne
    Probleme so draußen rum fahren.


    Dummerweise gibt es ja für den Trabi solche Rücklichter - ergo - rein rechtlich
    muss man sie umbauen.


    Es soll wohl schon zu DDR Zeiten eine gewisse Umbaupflicht bestanden haben, in
    wiefern das richtig ist, weis ich nicht…

    riecht komisch, klingt komisch, ist aber so...

    ...Trabant

  • Es gibt sicherlich einen kleinen Prozentsatz an Trabifahrern, die es eingetragen haben. Aber ich behaupte, dass der Löwenanteil illegal damit unterwegs ist (mich eingeschlossen).

    riecht komisch, klingt komisch, ist aber so...

    ...Trabant

  • rb_diantis hat Recht!!! Nach Studium der aktuellen STVZO ist der Absatz mit dem gelben Bremslicht raus :staun: Wenn man etwas googelt, so stand das mal im §53 Abs. 2.
    Dort steht es aber nicht mehr drin. Es steht nur drin das es rot sein muß:


    Was das nun bedeutet bleibt offen. In der Theorie würde es genau das bedeuten was rb sagt. Wenn orange bleiben soll, ist eine Sondereintragung erforderlich, ähnlich wie es sie schon lange für die Amis mit rotem Blinker gibt (Ausnahmegenehmigung/rotes Blinklicht zulässig).
    In der Praxis, kann man nur hoffen, wenn man es den nicht eintragen läßt, dass es von kontorllierenden Organen geduldet wird. Heißt für mic praktisch, wenn ich mal meinen 64er 601 auf die Straße bringe, wird er eine extra Eintragung fürs orangene Bremslicht haben, wenn ich sie den bekomme.

  • Oder rote Lampen rein und alles ist schick?! ?(
    Was stand denn in der ostdeutschen StVZO und wurde da nicht auch ne Weiterduldung bei der Wiedervereinigung geregelt wie bei Simson und Co.?

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Genau Was ist denn mit der Wiedervereinigung? Andere Sicherheitsrelevante Ein-/Anbauten dürfen ja im/am Trabant auch fehlen.

  • Zitat

    Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein


    also ich finde das ist doch auch wieder eine Auslegungssache... es steht ja nicht drin, das es eine rote Streuscheibe sein muss.
    wie jetzt schon manche geschrieben haben, wäre er ja ausreichend mit eine roten Lampe. Da wäre jetzt die nächste Frage nach zugelassenen roten Lampen.
    --> mit Lampenlack wird zwar das Licht rot, ist aber offiziell nich zugelassen
    --> roten Glasrohr (original) über der Soffitte...? ist auch fraglich
    --> andere rote (Brems-)Lampen, ob da die Sockel passen (kann ja sein das es wir mit den gelben Blinklampen ist, die gehn zwar irgentwie rein, aber es ist nicht die passende Fassung)

  • Original war die Auslieferungsklemmung Bremse oben und Blinker unten. Wenn ich also die roten Kappen verbaue, blinke ich rot und bremse gelb.


    Ich müsste also in die orignale Klemmung eingreifen um aktuell zu sein. :thumbdown: Nix wirds geben......
    Dann werde ich mir als Konsequenz bei der Abnahme vom 64er die orangen durchgängigen eintragen lassen - unabhängig davon wurde ich bis dato mit meinen Prä-69-Schüsseln noch nie diesbezüglich angesprochen. Und an der Stelle wäre es auch interessant, ob die Besatzung der blau-silbernen Kleintransporter auch so fit ist..... beweispflichtig sind immer noch die Vertreter der Exekutiven.


    Ich werde die Tage mal bei uns am Tempel der Gottgleichen vorbeisummsen....

  • Nix wirds geben......



    So will ich das hören.
    Man kann jetzt viel darüber kaputtschnacken, oder einfach machen oder eintragen lassen.
    Ich mache einfach nur und fahre auch ohne Gurte, symmetrischem Licht, nicht arretierbaren Rückenlehnen usw. usf...
    Ich laß quasi einfach die Kirche mal im Dorf und habe meine Gutachten, die ein Zulassen aufgrund dessen möglich gemacht haben.

  • ich will nicht extra ein neues tehma aufmachen also frage ich hier.
    ich will mir eventuell orange rücklichtkappen zulegen. nun habe ich 2 orginale angeboten bekommen, und er meinte er gibt sie nur hin wenn der preiß stimmt. somit wollte ich mal fragen :whistling: was man dafür ausgeben kann :schulterzuck:

  • Der Preis hängt sicher von dem Zustand ab. Ein Bekannter von mir hat sich orginale Orangefarbene gekauft und bei E-Bay 45,- € dafür gelöhnt und fand das angemessen. Ich fand es zu teuer, was aber sicher daran liegt, dass ich ein paar Orangene mit ein paar Kisten Ersatzteilen geschenkt bekommen habe. Ein anderer Bekannter von mir hat sich die Nachgepressten gekauft und dafür auf nem Treffen glaub ich 12,- € bezahlt. Musst du halt wissen, ob es die orginalen seien müssen, da du nen authentischen Trabi aufbauen willst, oder ob sich eh um nen Umbau handelt, wo die Orangenen nicht orginal dran waren. Dann glaub ich, kommste mit den Nachgepressten am besten weg, die sind halt neu und haben auch ein Prüfzeichen, kannste also ohne Probleme verbauen. Ansonsten halt ich für Orginale 40,- bis 50,- € für angemessen, aber halt auf der E- Bay Erfahrung meines Bekannten zurückzuschließen.


    :thumbup: 3 Zylinder sind keiner zuviel :thumbup: