Rücklichtkappen

  • Meine Erfahrung zu diesen gelben Rücklichtkappen sind.


    Habe bei der DEKRA gefragt wegen Anbau und Eintragung. Mir wurde erwidert - das diese Rücklichtkappen nur Baujahrbedingt bis zu der ersten Trabant 601er Serie zulässig wären und ab einem bestimten Baujahr (welches ich jetzt nicht weis) des Fahrzeuges nicht mehr zulässig sind. Eintragung daher nicht möglich.


    Ich hab sie aber trotzdem dran gemacht um selber zu sehen was passiert in den Jahren.


    So wurde ich mal von einem noch grün-weißem Volksfahrzeug angehalten zur Allgemeinen Kontrolle. Der gute Herr betrachtete meine Rückansicht meines 1.1ers und meinte ob das Rück- und Bremslicht auch ROT leuchten würden. Ich sollte das Licht anmachen und auf die Bremse treten. Ich habe rote Kappen über die Sofite und rote Bremslicht-Birnen. Aber es leuchtet alles rot und somit durfte ich ohne Probleme weiterfahren :thumbup: .


    Kann Zufall gewesen sein oder auch Schwein gehabt.


    Ich fahre zumindestens immer noch mit den gelben Rücklichtkappen auf meinen 1.1ers

    10. Aufklappen "Camptourist-Treffen" vom 24.05. - 26.05.2019 in Radeburg


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  • Ist wahrscheinlich das Gleiche wie mit den weißen Kappen. Der TÜV hat die noch nie bei mir bemängelt, hat immer nur nach dem E-Prüfzeichen geschaut und ob die Beleuchtung Orange, bzw rot leuchtet. Er sagte mir auch, dass ihm egal ist wie ich das mache. Anfänglich waren die Birnen getaucht, wobei diese Farbe ja im Bereich der StVO nicht zugelassen ist und ich mittlerweile ne silber eloxierte Bremslichtbirne, welche rot leuchtet, und ne LED - Sofitte habe, die ebenfalls rot leuchtet. Beide Leuchtmittel sind im Bereich der StVO nicht zugelassen, dem TÜV langen die aber. Der DEKRA wiederrum gefällt es nicht. Ich sagte, dass aber die Kappen ein E-Prüzeichen haben, er darauf; : " Das mag sein, aber da es keine legalen roten Leuchtmittel gibt, kann so eine Rückleuchte nicht legal verbaut werden. " Also für die DEKRA ab und dann wieder dran und nur noch zum TÜV :thumbup: Ansonsten einfach mal nen Prüfer anrufen und fragen, kostet ja nix.


    :thumbup: 3 Zylinder sind keiner zuviel :thumbup:

  • ende der siebziger (1977) fuhr ich mitner kugel durch die lande-hintenrum alles orange. vopos im ganzen lande bestanden (auch die damalige KTA) auf rote leuchten, also doch die roten röhrchen rauf. im glühlampenersatzkasten führte ich mittels glühlampentauchlack die gefärbten sofitten mit. am 16.9.10 kam der 67er mit H-kennzeichen auf die strasse und da dieser original orange war fährt er also auch so rum. aber wie gesagt mit dem H aufm blech. auch westliche oldtimer fahren mit dieser beleuchtung. bei importen,neuzulassungen oder wie auch immer welche keinen H status haben verhält es sich -wie schon erwähnt- entsprechend den gültigen bestimmungen.

  • Dann glaub ich, kommste mit den Nachgepressten am besten weg, die sind halt neu und haben auch ein Prüfzeichen, kannste also ohne Probleme verbauen.

    nur das die keine "eigene" E-Nummer haben, sondern die der orignialen Rot/orangenen. somit ist es, wenn man es ganz hart auslegt, eine urkundenfälschung, und in allen Fällen nicht legal. (das selbe gilt auch für die weißen kappen).


    wer es kontrolliert und weiß ist eine ganz andere sache.

  • nur das die keine "eigene" E-Nummer haben, sondern die der orignialen Rot/orangenen. somit ist es, wenn man es ganz hart auslegt, eine urkundenfälschung, und in allen Fällen nicht legal. (das selbe gilt auch für die weißen kappen).


    wer es kontrolliert und weiß ist eine ganz andere sache.

    Ok, von der Seite hatte ich das noch nicht betrachtet, zumal ich beim TÜV die weißen Kappen drauflassen kann, bei der DEKRA die aber abmachen musste. Danke für den Tip, also nur noch TÜV.


    Hallo Chris46, wenn du immer noch die Kappen suchst, schau mal bei " Biete " hier im Forum, dass ist zumindestens schon mal eine für nen Zwanni + Versand.


    :thumbup: 3 Zylinder sind keiner zuviel :thumbup:

  • Hallo Chris46, wenn du immer noch die Kappen suchst, schau mal bei " Biete " hier im Forum, dass ist zumindestens schon mal eine für nen Zwanni + Versand.


    :thumbup: 3 Zylinder sind keiner zuviel :thumbup:


    naja die biete ich sogar an :whistling: aber nur in auftrag! als ich hin bin und sagte ich nehme sie wollte er sie mir raussuchen und siehe da es war nur noch eine :sady: ... da mir aber eine nichts nützt und ich sie nicht wollte fragte er mich ob ich sie hier anbieten kannn..... ich werd mir ein paar nachbauten zulegen das reicht für meine zwecke


    PS: sogar das mittige 15W-Bremslicht beim P70 ist nicht nur original sondern auch in der Kombination als einziges zulässig. Sofern ich noch zwei weitere Leuchten in die Kammer der Rückleuchten baue, verliere ich die ABE und müßte ein Unbedenklichkeitsgutachten von Lichttechnischen Institut in Karlsruhe nachreichen..... ;(

  • Die derzeitig gültige FZV kann und wird nicht auf den Bestand angewendet. Das heißt hier ganz klar das a: frühe 601 bis 1969 Bestandsschutz hinsichtlich der orangen Leuchten haben und b: daher auch nicht eingetragen werden müssen.


    Die FZV ist die derzeit ghültige Zulassungsverodnung - dies gilt aber eben nicht für den durch den Einigungsvertrag gedeckten Altbestand.
    Ergo: ich sehe das wieder ganz entspannt, mein aaS weigert sich sogar, sowas einzutragen, was allgemeingültiges Recht ist.


    Probleme kann es nur dann geben, wenn die Fahrzeuge, die nach 69 gebaut wurden, sich entgegen der SRI-Umbauempfehlung mit orangen Kappen schmücken wollen. Da würde dann wohl eher die alte StVZO gelten.....