nur ein Monat TÜV in NRW für abgemeldete KFZ

  • Also ich will noch was dazu beitragen um zu zeigen wie sinnlos unsere Republik ist.


    Ich fahre heute Mittag mti meiner Pappe (abgemeldet) zum TÜV, natürlich ohne Mängel bestanden bla bla.


    Ich fahre heute Nahcmittag zur Zulassungsstelle, und dne k ich seh wohl schlecht, im Fahrzeugsschein vorn esteht HU: 06/10 Und ich bekomme Braune Plaketten für bis nächsten Monat!


    Ich also frage nach, die Tante also antwortet: "Für das Land NRW gilt eine Sonderregelung dass bei abgemeldeten Fahrzeugen nur für einne mOnat tüv und au bescheinigt wird, auch wenn auf dem lappen vom tüv 2 jahre steht, und dass man nahc der anmeldung innerhalb eiens monats erneut tüv machen muss., heißt 2 mal hinfahren und 2 mal 90 euro zahlen!


    ICH wunder mich und rase am Spätnachmittag zum TÜV! Der mann nimmt die papeire ruft seinen Kollegen "Kalle komma rüba" Beide gucken und fangen an zu lachen! SIe sagen sie prüfen das. Viertel stunde später, es ist tatsächlich so,
    es gilt:


    Für abgemeldete fahrzeuge gibt es in NRW nur einen Monat tüv, egal wie gut die in schuss sind.


    Sahct ma ehrlich, sind die völlig fertig da oben im Politbüro der SPD-CDU??? :huh:X(?(?(?(

  • allso in meinen augen ist sowas betrug was die da machen.
    wer haut sich den am ende die taschen mit den gebüren voll?


    mfg ossiontour

  • Erkundige dich mal nach den genauen Paragraphen und deren Wortlaut. Vielfach steckt hinter solchen "Vorschriften" ein Ermessensspielraum, den zu beachten die Damen und Herren Beamten meist zu faul sind, weshalb flink eine "Sonderregelung" draus gemacht wird. Wenn schon der TÜV sich fragend am Kopf kratzt, muss da was faul sein!!
    Gruß,
    Freddy

  • ich habe dem Thread mal einen sinnvollen Titel gegeben und es hierher verschoben.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • dann lass dir vom TÜV neue Plaketen kleben und nen Stempel mit neuem Vorstellungsdatum in die zulassung schreiben. Das Protokoll hat schliesslich eine Gültigkeit von zwei Jahren.

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • vielleicht solltest du nicht an Feiertagen zum TÜV und zur Zulassung fahren. Gestern war schließlich Himmelfahrt ;)

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  • Mullibert was deiner Mienung nach soll sich denn ändern wenn er in ein anderes Bundesland fährt??? Der TÜV selber hat ihm ja 2 Jahre bescheinigt, nur eben die Zulassungsstelle nicht, und da kann er ja wohl kaum in ein anderes BuLa fahren, es sei denn er zieht dann auch direkt um ;)

  • ehrlich gesaagt kann ich mir das nicht vorstellen. warum, sofern es stimmt gilt es nur in nrw? warum nicht bundesweit? warum wurde darüber noch nicht in den nachrichten berichtet? ein anruf beim tüv kann die sache sicher aufklären und gewissheit geben.

  • Waru auch immer ihr das für voll nehmt? Er war am Feiertag auf der Zulassungstelle... Reicht das nicht?

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • ...eben! Die 90 Euro ,das war der Bierzuschlag für die HU-Prüfer und Zulassungsbediensteten....
    :thumbup:

  • Donnerstag, 13.Mai 2010, mittag war Christi Himmelfahrt...
    - m.W. ein bundesweiter Feiertag, wenn auch kein höherer... ;)


    aber verstehe ich das richtig?
    - wenn man letztes Jahr sein Auto mit HU bis Okt.10 abgemeldet hat und jetzt selbst (oder ein anderer) wieder anmelden will, dann wird die HU-Plakette durch eine bis Juni 10 überklebt?


    andere Lösung: Anmeldung ohne HU (m.W- 2 Wochen Zeit um HU nachzuliefern) und erst dann zum TÜV... (wenn sie's so haben wollen?!)
    - oder der TÜV zeigt sich kulant und berechnet eine Nachprüfung (10€) für ein neuerliches Gut8N...


    ansonsten müsste die Verordnung und der Absatz, auf den Bezug genommen wurde, genannt werden aufgrund derer eine weitere Frist bis zur nächsten HU verweigert wurde...
    - da müsste man den Wortlaut doch ermitteln können.
    (ist vielleicht auch so'n Ding, was zum 01.01.10 geändert wurde, wonach man jetzt AU und HU nicht mehr getrennt bekommt und nurmehr eine Plakette erhält...
    (im Übrigen wird der nächste HU-Termin auch nicht mehr in den KFZ-Schein eingetragen; aussagekräftig ist lediglich die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.))

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

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  • im Übrigen wird der nächste HU-Termin auch nicht mehr in den KFZ-Schein eingetragen


    :verwirrt::schulterzuck: Kann ich nicht bestätigen. Zumindest bei meinem Rhön hab ich ganz normal meinen Eintrag in den Kfz-Schein erhalten (erst paar Tage her - beim TÜV in Landsberg/Lech). Und wenns bei motorisierten Fahrzeugen anders wäre, empfände ich das zumindest als unlogisch :hä:


    (daß die AU nicht mehr extra gemacht wird, ist ja eine andere Baustelle...)

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • Hallo und Servus ?(


    Was mich mal Interesieren würde ist..... wann wurde denn der Trabant abgemeldet.....und wie viel rest TüV hatte er noch ?(


    Es ist mir zwar bekannt das der TüV bei überziehung zurück datiert wird.....aber das bei Abmeldung und wieder Inbetriebnahme der TüV verkürzt wird ist mir neu.


    Gruß aus South-Germany vom Christjo :thumbup:


    Der bisher immer bei seinen wieder Inbetriebnahmen 24 Monate TüV bekommen hat ^^

    Alle sagten das geht nicht,dann kam einer,der wusste das nicht,und der hat es dann gemacht ;)

  • Es ist mir zwar bekannt das der TüV bei überziehung zurück datiert wird.....aber das bei Abmeldung und wieder Inbetriebnahme der TüV verkürzt wird ist mir neu.

    es sei den man wohnt im saarland, da gibt es immer 2 neue jahre, selbst, wenn du 2 jahre zu spät kommst :)

  • Bundeseinheitliche Regelungen dürften auch für's Saarland gelten!


    Da sich der Themenersteller nicht mehr dazu äußert und auch sonst im Netz nix zum Thema zu finden ist, sollte man das wohl als schlechten Scherz abtun und nicht weiter diskutieren!

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  • sollte dies der fall sein sollte jeder der eine frische plakette am kennzeichen hat um sein kennzeichen bangen. der kennzeichendiebstahl würde sicherlich sprunghaft ansteigen.


    der Gedanke ist mir auch schon gekommen...
    - zumal die praktischen Kennzeichen Klemmhalter ja auch immer beliebter werden...


    heftiger als Kennzeichenklau dürfte der Kennzeichentausch sein...
    - fällt nicht ganz so schnell auf als wenn das Kz fehlen würde und wer kennt schon seine Nummer auswendig, wenn's kein Wunschkennzeichen war?


    2 Michi: is mir beim Christbaumverkauf aufgefallen: nächste HU im KFZ-Schein: 09/09; Plakette: 09/10;
    - hab deswegen mal einen Polizisten gefragt und der gab mir die Auskunft, dass das Datum nicht in den Schein eingetragen werden muss, verbindlich gilt das Datum, das die Plakette angibt.
    - ost vielleicht auch abhängig vom Alter des Fahrzeugs.


    was soll's?

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  • dass das Datum nicht in den Schein eingetragen werden muss


    Darf ich daraus schließen, dass es weiterhin eingetragen werden kann?
    Das wäre dann ein ähnlicher Hickhack, wie bei den verschiedenen Reifengrößen.


    Hilf mir bitte noch mal einer mit dem Kennzeichenklau auf die Srünge!
    Warum sollte der Klau ansteigen, wenn das TÜV-Datum nicht mehr im Schein steht. Das Kennzeichen passt doch trotzdem nicht zum Schein und die HU-Bescheinigung fehlt auch.
    Das macht doch so gar keinen Sinn. Oder was übersehe ich?

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
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