P50 Papiere beantragen

  • hallo!
    Ich bin seit vorgestern Besitzer meines ersten Trabants =) Der Gute ist ein p50 aus dem Jahre 61. Im Laufe der Jahre sind jedoch die Papiere abhanden gekommen. Ich war nun also gestern in der Zulassungsstelle meines Vertrauens und habe mich erkundigt, wie ich nun vorzugehen habe, um mir neue Papiere ausstellen zu lassen.


    Die Dame meinte, ich soll mich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und einen Lebenslauf des Trabis aufschreiben lassen. Nur leider habe ich keine Ahnung wie Umfangreich das Schreiben sein soll.... :huh:


    Nun meine Frage:
    Hat schon jemand von euch Erfahrung mit der Neubeantragung der Papiere und kann mir sagen, wie ausführlich das ganze werden soll, beziehungsweise was da an an informationen unbedingt rein muss?


    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
    ich bin für jede Antwort dankbar :rolleyes:


    Grüße aus Berlin!

  • Hallo und willkommen


    Hast du mal die Suche ausprobiert? Deine Frage wird häufig gestellt und mit etwas suchen findest du die Antwort.


    Fakt ist, das es regionale Unterschiede gibt was die Herbeibringung von verschieden Papieren betrifft.


    Die FZV sagt klar und deutlich was erforderlich ist. Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet und ohne Papiere, erfordert eine Vollabnahme und danach ein ganz normales Zulassungsverfahren auf dem Straßenverkehrsamt.


    Ein Lebenslauf wäre wieder ganz was neues und es ist mir nicht bekannt, dass die FZV soetwas zur Erlangung der neuen Papiere fordert.
    Also im Grunde quatsch. Du mußt nun fragen, wieso du soetwas beibringen mußt und worauf man sich dabei beruft. Bitte um den Paragraphen der Verordnung der besagt, dass ein Lebenslauf des Fahrzeuges zu erbringen ist und welche Form diese Papier haben soll/muß und welchen Inhalt es haben soll.


    Was in Berlin schon üblich war (auch das findet man in der Suche) dass man in Berlin einen Kaufvertrag vorlegen mußte und auch teilweise eidesstattliche Versicherungen, dass man keine Papiere bekommen hat bzw der Verkäufer erklären muß das er keine hat und ggf. warum.
    Zum Kaufvertrag das (positive)Gutachten der Dekra und schon kann er zugelassen werden.

  • Bei uns muss man neben dem Kaufvertrag eine (notariell beglaubigte!) eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers beibringen.


    Die Unbedenklichkeit der Fahrgestellnummer macht unsere Zulassungsstelle (sehr freundlich!) schon vorab (auf Bitte per E-Mail).


    Dann Vollabnahme bei der DEKRA (am Besten Kopie eines Briefs eines identischen Fahrzeugs mitbringen wegen Maße und Daten), und schon steht der Neuzulassung nix mehr im Wege. :thumbup:

    Gruß vom Sachsen aus Preußen
    Olli
    -----------------------------------------------

  • Ich mache das auch grad durch. Vollgutachten gemacht, zur Zulassung gerannt und dann kam der Dämpfer.
    Die wollen eine Eidesstattliche Versicherung und zwar vom Vorbesitzer. (Vom Notar oder bei seiner Zulassungstelle) Danach kann ich wieder kommen und der Fahrzeugbrief
    wird aufgeboten. Das heißt für mich auf jeden Fall 6 Wochen Wartzeit. ;(
    Ich habe die Dame auch darauf hingewiesen, dass es auch unbürokratisch geht. Man hat keine Chance - sie konnte aber anhand der FIN sofort abfragen, dass das Fahrzeug sauber ist....


    Hätte ich das gewußt wäre ich schon viel eher hingangen. Ich habe mich aber leider darauf verlassen, dass es völlig unproblematisch geht. Hier scheint es Regional noch viele Unterschiede zu geben.

  • Meine Vorredner beschreiben das Verfahren bei einem Fahrzeug das noch nicht länger als 7 Jahre stillgelegt ist.


    Wenn das Fahrzeug vor weniger als 7 Jahren stillgelegt wurde existiert es noch im Computer,
    demzufolge muss es auch Papiere geben sagt die Zulassungsstelle.
    Als Folge dessen musst du eidesstattlich Versichern das du die Papiere nicht hast.
    Wenn du sagst du hast keine Papiere beim Kauf bekommen dann machen sie es dir noch schwerer
    und du musst wie beim Fragesteller erwähnt nachweisen wo das Fahrzeug herkommt, weil dann nämlich
    derjenige an eidesstatt versichern muss der die Papiere verloren hat >> Vorbesitzer.


    In beiden Fällen werden die Papiere aufgeboten und es dauert mindestens 6 Wochen.


    Wenn das Fahrzeug vor mehr als 7 Jahren stillgelegt wurde, existiert es faktisch nichtmehr.
    Papiere werden in jedem Falle neu ausgestellt, selbst wenn es alte gäbe.
    Du musst also nur eine Vollabnahme machen, dabei werden von Tüv/Dekra alle Fahrzeugdaten festgestellt
    und mit diesen wird ein neuer Brief erstellt.



    Fazit für den Fragesteller:


    Wenn der Wagen ewig stillgelegt war oder gar noch nie in der BRD lief mach dir keine sorgen,
    dann benötigst du auch keinen "Lebenslauf".
    Die Frau auf der Zulassungsstelle wird schlichtweg nicht im Computer nach der FIN gesucht haben
    und ist daher davon ausgegangen das der Wagen Papiere haben müsste.
    Wenn er wirklich "vor kurzen" noch zugelassen war, hat sie recht,
    dann benötigst du alle Kaufverträge zurück bis zum letzten eingetragenen Halter.
    Im besten Fall nur deinen wenn der vorbesitzer ihn auch angemeldet hatte.

  • Genau das stimmt NICHT!
    Mein Wartburg stand seit über 25 Jahren in ner Scheune, Papiere gabs nicht (mehr).


    Darum der oben genannte Weg (mit Notar). Die eidesstattliche Versicherung ist in diesem Fall nicht für den Verlust der Papiere, sondern es wird das Eigentum am Fahrzeug dokumentiert.

    Gruß vom Sachsen aus Preußen
    Olli
    -----------------------------------------------

  • Richtig! Matt du liegst teilweise daneben. Regional verschieden wird auch kein Unterschied gemacht ob und wie lange der Wagen abgemeldet war, wenn es um diese eid. Versich. geht, beim nichtvorhandensein von Fahrzeugpapieren..
    Es gibt Zulassungen die sich damit absichern wollen, dass nachvollziehbar ist, wo das Auto herkommt und ob es (weil ja nach 7 Jahren nichts mehr gespeichert ist) event. gestohlen ist oder zur Fahnundung ausgeschrieben.


    Ich weiß auch nicht sorecht, wie du darauf kommst, dass ich nur von innerhalb 7 Jahre rede, den ich schrieb folgendes:

    Zitat

    Die FZV sagt klar und deutlich was erforderlich ist. Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet und ohne Papiere, erfordert eine Vollabnahme und danach ein ganz normales Zulassungsverfahren auf dem Straßenverkehrsamt.


    Dazu kann wie gesagt (regional verschieden) solche eid. Versicherungen kommen, die die Herkunft dokumentieren.

  • Das halte ich allerdings für sehr fragwürdig....


    Ich lern gern dazu, aber einen Eigentumsnachweis hat die Zulassungsstelle bei mir noch nie interessiert.
    Da müsste ja jeder der ein Auto anmelden möchte und dies per Handschlag kauft eine Eidesstattliche Versicherung ablegen.
    Auf jeder Zulassungsbescheinigug Teil 2 (ehem. KFZ-Brief) steht in Spalte C.4c: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgwiesen"


    Ergo: ist ein EU-KFZ-Brief keine Eigentumsurkunde! (zu BRD-Zeiten wars glaube ich noch anders)


    Meine Zulassungen mit Papieren gingen bisher ausnahmslos alle ohne Eigentumsnachweis, und das in 3 versch. Landkreisen.
    Jene Zulassungen ohne Papiere gingen alle auf oben genanntem Wege, und genau das oben erwähnte erklärt meine Zulassungsbehörde auf Nachfrage.


    AAAAber wie bereits schon erläutert wurde: Jede Zulassungsbehörde kann ihr eigenes Süppchen kochen,
    kann also sein das die in Pirna etwas eigenwilliger sind als anderswo.
    [Edit:] TV war schneller, schieben wirs also auf die unterschiedlichen Anforderungen der Behörden,
    und halten fest: jeder sollte bei der zuständigen selbst nachfragen.

  • In meinem Landkreis geht das ja auch ohne Beurkundungen oder sonstigen Erklärungen. Gutachten, Ausweis, Doppelkarte(elektronische)....fertig.


    Frag doch mal was in Berlin los ist ;) die machen meist auch einen Aufriss. Und das auch einfach nur, weil zuviel Schindluder getrieben wird.

  • habe in den letzten jahren-in berlin-mehrere fahrzeuge welche länger als 7 jahre abgemeldet waren auf die strasse gebracht. sowie es ein technisches datenblatt gibt und oder einen datensatz-das ding also irgendwann einmal auf der strasse war nannte es sich wiederinbetriebnahme. ansonsten neuzulassung-diese jedoch nur in der jüterbogerstrasse möglich. letztes beispiel bj.78-datensatz war vorhanden, alles klar.
    wenn ich weiter helfen kann dann melde dich einfach 0176 20384429
    gruss Detlef

  • Als ich meinen hier in Rostock, MV angemeldet hatte (mehr als sieben Jahre abgemeldet), sagte die Frau von derZulassungsstelle ebenfalls, ich solle über den Verkäufer einige Lebensdaten des Fahrzeuges herausbekommen. U.a. wann der Trabant das letzte mal in der DDR unterwegs war und so ein Mist, den man ohne jegliche Papiere nicht wissen kann. Ich sagte ihr, dass weder ich noch der Verkäufer das wissen KANN. Daraufhin telefonierte sie mit irgendwelchen Ämtern usw, wollte das Auto dann als gestohlen melden, da es faktisch keinem mehr gehört ..... Irgendwann hab ich nicht mehr durchgesehen und wurde zornig :D
    Jedenfalls lenkte sie später ein und meinte, wenn der Verkäufer versichere, per FAX und sofort, dass das Auto zuletzt in der DDR und nicht in der BRD bewegt wurde, könne man das Auto jetzt herkömmlich anmelden. Dann habe ich ihn angerufen, er hat die Lüge auf das FAX geschrieben und der Stelle zugeschickt. Dann gings ohne Probleme weiter.


    Total sinnlos ...


    Aber das mit dem Lebenslauf war bei mir halt auch so....

  • Es ist schon faszinierend - da wird sich über die Straßennennung mokiert wo das Auto parkt und als nächstes kommt ein offener Regelverstoß der ggf. sogar die Staatsanwaltschaft interessieren würde mal eben so, als Tip. :thumbup::grinser:


    Der Rostocker Zulassungsstellenleiter mag vielleicht nicht mehr so schnell laufen können - doof ist er aber sicherlich nicht. Die Welt ist schon interessant........ ;)

  • So wie bei TV ist es hier auch, also ganz einfach. Bei meinem Tüver beim Gutachten erstellen (Datenblatt) stehe ich einfach neben dem Computer und sage ihm, was er eintippen muß ;)

  • manchmal ergibt es eben doch einen sinn den einen oder anderen "beamten" freundlichst zu erklären wie sie ihre arbeit zu machen haben und bloss garkeine eigenständige kopfarbeit abzufordern denn letzendlich können die gesetzlichen bestimmungen sooo unterschiedlich nicht sein. damals wie heute bewirkt der begriff berlin und wie es dort gehandhabt wird oftmals die lösung-quatsch mit sosse von wegen "lebenslauf" eines autos. allgemein bekannt ist auch das die behörden der brd sich mit der umsetzung von eu-regelungen schwer tun. zb gibt es seid einigen jahren die regelung wer den brief hat der ist eigentümer dh einen kaufvertrag oä braucht nicht mehr vorgelegt zu werden analog dazu reicht also auch eine erklärung des antragstellers daß das fahrzeug sein unumschränktes eigentum ist und basta.
    nach meinen bisherigen anmeldungen und den gemachten erfahrungen gibt es in flensburg alle datensätze der jemals in der ddr zugelassenen fahrzeuge. allein dieser freundliche hinweiss an die bearbeiter half schon weiter.

  • gibt es in flensburg alle datensätze der jemals in der ddr zugelassenen fahrzeuge


    Richtig.
    Und auch wenn die alte Variante einer Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Fahrzeugbesitzer heute nicht mehr üblich ist: man kann dennoch in Flensburg anfragen und erhält dort auf Wunsch auch Daten. Gerade für Oldtimerbesitzer macht man in Flensburg durchaus einen gewissen Service - man weiß dort mittlerweile, daß ein 40 Jahre alter Trabant anders einzuordnen ist als ein 3 Jahre alter Golf. Und daß Oldiefreunde eben auch Interesse an der Geschichte ihres Vehikels haben.
    Ich habe für den 66er z.B. seit 4 Jahren und gegen 12,20e Gebühr eine Auskunft aus dem ZFZR vorliegen, die mir auch das Erstzulassungsdatum verraten hat. Und damit werde ich zu gegebener Zeit zur Zulassungsstelle laufen. Die können dann gern nochmal aktuell in Flensburg nachfragen - aber vom Vorbesitzer werde ich mit Sicherheit nichts über das Auto erfahren. Der zuckt sich längst nicht mehr, wenn man bei ihm anfragt. Hat das Auto geschenkt bekommen, stehen gelassen und später an mich verkauft. Einen Lebenslauf kennt der sicher geausowenig wie ich.

  • Deluxe: Das mit dem EZ-Datum ist ja hoch interessant! Bei meinem P60 fehlt mir das leider. Weiß man, ab wann die Daten noch abrufbar sind (Baujahr) und kann man von allen damals in der DDR zugelassenen KFZ so eine Auskunft erhalten?


    Gruß + Danke, Atze :)

  • Das KBA gibts seit 1952 - und 1990 haben die den Datenbestand vom KTA in Dresden übernommen. Das KTA wurde KBA-Außenstelle.


    Ergo:
    Die Daten sind für unsere Fahrzeuge vollständig - seit 1988 werden beim KBA auch vorübergehende Stillegungen gespeichert. Ich habe für den 66er folgende Daten erhalten:
    Erstzulassungsdatum
    Erste Erfassung als Gebrauchtfahrzeug 1993
    Halterwechsel 1994
    vorübergehende Stillegung 2000
    endgültige Stillegung 2002


    Was sie aber NICHT gespeichert haben - und das ist jammerschade - sind die früheren DDR-Kennzeichen der Fahrzeuge. Traurig...aber leider nicht zu ändern.

  • de-luxe, genau das meinte ich ja. jeder bearbeiter-landesweit- hat diesen zugriff nach flensburg und den datensätzen.von daher verstehe ich den zirkus einiger ämter nicht. ist das nun nichtwollen oder nichtkönnen?
    in welchem paragraphen steht geschrieben das der "lebenslauf" des fahrzeuges beizubringen ist? letztendlich gibt es noch den weg der neuzulassung wie es auch bei importfahrzeugen zb aus den usa möglich ist.

  • Bei den Kennzeichen gibts ggf. die Möglichkeit über die Zulassungsstelle weiterzukommen.


    Bsp: der Braune kam aus Steinfurt (NRW). Die dortige Zulassungsstelle hat damals den ersten Westbrief gegen den 2. Westbrief getauscht. Meistens war auf den 1. Westbriefen (die dann ungültig gemacht und archiviert wurden) auf der ganz rechten halben Ausklappseite der letzte DDR-Halter und das DDR-Kennzeichen eingetragen. Dank der Hilfe einer netten Zulassungsstellendame war das so herauszubekommen. Einen Versuch ist es sicherlich wert.....

  • ...wenn man denn weiß, wo das Fahrzeug vorher zugelassen war.


    Da der Kollege KurtiTTA aber auf Mailkontakt nicht antwortet und ich nur vage von einem Vorbesitzer VOR ihm weiß, dessen Telefonnummer nach sich nach mehreren Versuchen als vermutlich ungültig erwies, kenne ich nichtmal den ehem. Zulassungsbezirk...
    KMSt - klar - aber der Kreis?
    Tja...


    Wär nett, wenn man aus Altmittweida nochmal 'was dazu hören würde, aber Mails und PN's verhallen ungehört...warum auch immer. Ob da einer fürchtet, daß ich ihm ans Leder will, weil er'n paar €uro and em Auto gutgemacht hat? oder gar wegen Rost?
    Nicht doch...