Bitte helft mir, Abgassonderbescheinigung/ABE??


  • Und daß der Einigungsvertrag ungültig sei, ist absoluter Schwachsinn.
    Oder hat jemand mitbekommen, daß der Beitritt der DDR nach §23 GG rückgängig gemacht wurde? Ich nicht - und ich hätte es ganz gewißt bemerkt!


    Auf diese Auskunft hin hätte man direkt mal fragen sollen ob die einem auch gleich noch das Visum für die DDR verlängern können wenn man grade mal auf dem Amt ist . . .


    Also ich hab auch schon 3 Trabanten zugelassen, 2 ganz normal mit Brief, einen mit Vollabnahme und das lief alles immer problemlos und ohne Sondergenehmigungen . . . im Gegenteil, auf meinen Hinweis hin das einer der Trabanten nicht mehr die Farbe hat die im Brief steht wurde das sogar ohne (schritlichen) Nachweis abgeändert . . .

  • Sehr geil ein Visum für die DDR würde ich auch nehmen!!!


    Ich würde auch nicht locker lassen, ab zur DEKRA und die sollen sich drehen das was draus wird. Vielleicht denken sie aber auch das das auto selbtsgebaut wurde weil sie es noch nie zuvor gesehen haben. Nee quatsch bei seite, alles abzocke. Dann wirf den Brief weg und mach ne vollabnahme da biste schneller fertig und so teuer ist die gar nicht, aber soweit ich gelesen habe ist es glaub eh schon zu spät.


    Wie dem auch sei, viel spaß beim Fahren ;)


    Grüße

  • Tja - wem soviel Geld egal ist...


    Im Umgang mit Behörden braucht es mitunter einen gewissen Biss. Von mir hätten sie das Geld jedenfalls nicht bekommen. Schon gar nicht, nur weil es beim Zulassen möglichst schnell gehen mußte und hier jemand UNBEDINGT ganz schnell Trabant fahren wollte - so scheint's nämlich gesesen zu sein.
    Das Ding wäre ein Fall für den Anwalt, den dann sogar ggf. die Behörde hätte zahlen müssen...


    Wenn aber am Ende der ganzen Diskussion nur herauskommt, daß die Kohle brav bezahlt wurde, war der ganze Thread für die Katz. Zumal wir immer noch nicht wissen, auf welchem Paragraphen diese Entscheidung beruht.
    "Der Amtsleiter hat gesagt" ist mir persönlich als Begründung deutlich zu wenig. Amtsleiter sagen viel wenn der Tag lang ist - ich hätte mich damit nicht abspeisen lassen sondern die konkrete, gesetzliche Grundlage verlangt.
    Was soll's - Obrigkeitshörigkeit ist immer noch weit verbreitet. Leider konnten wir aus dem Ergebnis der Sache nun rein gar nichts lernen und das ist schade, auch für andere User.

  • Sehr merkwürdig.


    Sind da vielleicht Scheiben ohne Stempel montiert? Oder liegts am ESG der Frontscheibe?
    Was gibt es an der Heizug auszusetzen? Die funktioniert wie beim VW Käfer - nur besser.
    Wieso ist das Abgasverhalten nicht nachgewiesen, wenn hunderttausende Trabant nach 1990 die reguläre BRD-Zulassung mit allem Pipapo einschließlich bestandener ASU/AU hatten???


    Irgendjemand hat hier beim Ausstellen des KFZ-Briefes gepfuscht, vermutlich weil Unterlagen zum Fahrzeugtyp fehlten. Und genau deswegen hätte der ganze Vorgang überprüft werden müssen...

  • Und warum ist die Erstzulassung per Hand da rein geschrieben? Is das evtl. kein Regulärer Trabant sonder evtl. ein Fahrzeug was auf Teilen zusammen gesetzt wurde? Hat die Fin die gleiche Form wie bei nem anderen Trabi?

  • also der trabi ist regulär, nix verbasteltes.
    @ deluxe: naja es ging ja eben nicht anders, deswegen hab ich bezahlt, der chef von dem laden hat sich wirklich damit befasst, unterlagen, ordner, etc durchgesehn, aber wir kamen dann zu dem ergebniss: für dieses auto wurde nie eine solche genehmigung erteilt! bei der letzten zulassung wurde dann anscheinend geschlampt.


    die heizung ist die "normale" benzinheizung, eine art "standheizung" denke ich.


    LG


    PS: danke nochmal an trabiteamer fürs reinstellen

  • Hallo Allerseits,


    ich sehe es nicht so, dass der Thread jetzt "für die Katz ist".


    Wo ist das Problem ? Trabiman hat gefragt, ob jemand ähnliche Erfahrung gemacht hat und wie man in diesem Fall damit umgehen kann.
    Ich finde den ganzen Vorgang auch merkwürdig und hätte das Geld wohl auch nicht bezahlt.
    Aber wo steht eigentlich geschrieben, dass man, wenn man hier um Rat fragt diesen dann auch 100% so umsetzen muss.
    Der nächste der selbiges Problem vielleicht mal hat, kann dann diesen Thread hier finden und sich sein eigenes Bild daraus machen.


    Trabiman war das Prozedere mit Anwalt usw. evtl zu aufwendig. Vielleicht war er auch wirklich geil aufs Trabi fahren - egal welche Gründe er hatte. Aber, dass ihm das Geld egal ist, würde ich ihm dehalb nicht unterstellen.


    Evtl. liegt das Problem wirklich an einer eingebauten Standheizung. Ich habe keine drin und weiss nicht, wie diese normalerweise eingetragen wird. Vielleicht können sich "Trabi-Standheizungs-Benutzer" dazu äußern.


    Gruss
    Jens

  • Es gilt folgendes:


    Die Heizpatrone einer Stand- bzw. Zusatzheizung (die Sirokko ist KEINE Standheizung, sondern galt immer als ZUSATZheizung) darf nicht älter als 10 Jahre sein.
    Die letzten Sirokkos stammen von 1990...sind also 20 Jahre alt.


    Seit 10 Jahren ist es nicht mehr möglich, eine originale Sirokko eingetragen zu bekommen. Bis auf wenige Ausnahmen ist das auch nicht mehr passiert.


    Jetzt kommt ein völlig ahnungsloser Prüfer ins Spiel, der keinen blassen Dunst von der Trabant-Serienkonfiguration hat und vielleicht meint, die Zusatzheizung sei "die Fahrzeugheizung". Was natürlich Quatsch ist, denn es gibt ja die normale Serienheizung.
    Nun versucht dieser Prüfer, irgendwas draus zu machen und daraus eine Eintragung zu entwickeln.


    Das Dumme dabei:
    Das wäre völlig unnötig!
    Denn man baut vor der HU normalerweise die Standheizung aus, weil man ja die Sache mit den 10 Jahren berücksichtigt.
    Und das Fahrzeug hat eine Serienheizung.


    Das heißt, bei dem Verfahren wurden zwei Fehler gemacht:


    1. jemand hat versucht, mit eingebauter Zusatz-Benzinheizung eine HU zu machen
    2. der Prüfer war einer von der Sorte, die den Trabant nicht kennen und hat deshalb Murks gemacht mit der Eintragerei


    Bis zum vorletzten beitrag wußte keiner hier, daß es sich um die Zusatzheizung handelt...ich habe die ganze Zeit überlegt, was an der Trabantheizung so besonders sein soll, daß die eine Bauartgenehmigung und einen Nachweis der Etwa-Wirkung (!!!) benötigt. Beides hätte man übrigens durch Vorlage der originalen KBA-Genehmigung und einer einfachen Sirokko-Betriebsanleitung nachweisen können - das aber nur am Rande...
    Außerdem habe ich mich gefragt warum das Abgasverhalten des Fahrzeuges nicht nachgewiesen ist, wo doch -zig Tausende Trabant auch nach 1990 die ASU bestanden haben...
    Irrtum: es ging wohl ums Abgasverhalten der Heizung.


    Das alles hat der Kollege Trabiman uns aber gar nicht veraten...nämlich daß es die ganze Zeit um die HEIZUNG ging, und nicht ums Auto.
    Womit mal wieder bewiesen wäre, daß klare, eindeutige Beschreibungen des Problems von größter Wichtigkeit sind, weil es sonst ganze Threads voller Beiträöge gibt, die auf grundverkehrten Annahmen beruhen und daher überhaupt nichts nützen.
    Und dieser Thread gehört dazu...

  • http://sirokko211.de.vu/ klärt eigentlich alle Fragen.
    Zitat:
    "Ist es noch möglich die Sirokko 211, eingebaut im Trabant, eingetragen zu bekommen? Was ist dabei zu beachten?


    Mit der Eintragung ist das so eine Sache. Es gibt einerseits viele Leute die noch heute eine Heizung eingetragen bekommen haben und andererseits gibt es auch viele die wieder vom Hof geschickt worden sind.


    Zu diesem Thema gab es auch schon einige Diskussionen in Internet-Foren.


    Es liegt größtenteils im Ermessensspielraum des Prüfers ob er die Heizung einträgt oder nicht. Am besten vorher beim Prüfer der Wahl mal anfragen.


    Sinnvoll sollte aber sein, wenn die Heizung nicht gerade aussieht, wie gerade vom Schrott geholt. Eine Brennkammer der Letzten Baujahre oder eine sehr gut erhaltene ältere sollte es schon sein. Besonders Hilfreich könnte eine Briefkopie oder ein Heizgerät mit auf dem Typenschild befindlicher KTA-Nr. sein. Besonders im Westen der Republik könnte es auch nötig sein einen Ausdruck der Bedienungsanleitung oder einer Einbauanleitung mitzubringen. Eine Kopie der Abnahmeunterlagen der DEKRA gibts hier und hier. Hiermit sei Andy für die Bereitstellung gedankt.


    Übrigens, die häufig angesprochene Regel, dass Brennkammern nicht älter als 10 Jahre sein dürfen, besteht unseres Wissens gemäß EU nicht mehr. So enthält die EG-Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG keine Forderung zum Tauschen des Wärmetauschers bei Luftheizgeräten nach 10 Jahren Betriebszeit."

  • Aha, Problem erkannt....


    Vielleicht hat Trabiman ja auch selbst nicht gewusst, dass er da so was "außergewöhnliches" , wie eine 20Jahre alte Standheizung drin hat und hat es uns deshalb nicht "verraten" ;)
    Er schrieb doch: "die heizung ist die "normale" benzinheizung, eine art "standheizung" denke ich."


    Eventuell hat er für die Kohle jetzt aber doch einen Vorteil:
    Vielleicht braucht er dann zukünftig seine Standheizung beim HU-Termin nicht ausbauen ???


    Gruss
    Jens

  • Also meine Heizung wurde ohne Probleme und ohne Funktionsprüfung (geht nämlich nicht) im Kübel eingetragen. Is hier bei uns kein Problem.

  • sog. Ermessensspielräume. Diese sind dazu da, Zustände, Eintragungen usw. zu
    berücksichtigen, die sich nicht §-konform gestalten. Dies kann, wie bei trabiman,
    sich ungünstig, also verkehrtherum auswirken und nix klappt.
    Meine Erfahrung ist, sich unter Zeitnot (1 Tag Urlaub o.ä.) oder persönlichem
    Zugzwang (geil auf Trabifahren - kenn ich gut :) zu setzen, ist da äußertst ungünstig.
    Mit etwas Geduld und einem Forum wie diesem, hätte sich trabiman die 250 E
    vielleicht ersparen können.


    Übrigens, diese Ermessensspielräume können sich auch günstig auswirken:
    Meine Sirokko wurde auf Zuruf im Straßenverkehrsamt eingertragen, ohne überhaupt
    im Fahrzeug zu sein.


    Die 10-Jahres-Regelung ist abgeschafft. Es sei allerdings darauf hingewiesen -
    die hatte ihren Grund:
    Abgase, auch in Konzentrationen, die noch nicht "zu riechen" sind, können
    mindestens müde machen oder zu Ohnmacht führen.
    Technisch ist das bei Alterung der Heizung durch Korrosion (daher 10 Jahre)
    oder auch Lösung von Schraubverbindungen möglich.


    Was das bei Fahrt bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen!
    Also passt auf, dass Eure Heizungen i.O. sind.