Bitte helft mir, Abgassonderbescheinigung/ABE??

  • Emissionsklasse unbekannt, steht bei mir in allen Fz-Scheinen

    Eben!Steht bei meiner Pappe und glaube bei der MZ auch drin

    Kurze Frage war der Trabant schon mal zugelassen gewesen oder handelt es sich um eine NEUWAGEN? für denn fall das ich beim überfliegen etwas überlesen habe. Weil wenn der Wagen noch nie im Straßenverkehr zugelassen wurde musste du meiner meinung nach die heuigen Auflagen bei einer Neuzulassung erfüllen und bekmmst 3 Jahr Tüv und so....

    ^^ Da bin ich gespannt :thumbup:

    Fuhrpark:
    Trabant 601 Bj1988
    Suzuki Bandit 650 Bj2005



    Öl gehört ins Benzin!

  • Hallo, danke für die antworten. Also: der Trabi war schonmal zugelassen, hat also einen "Westbrief" (bis '94 zugelassen) Aber diese Genehmigung ist eben nicht mehr da, und so wie ich es erklärt bekommen habe,
    ist der trabi so nicht zulassungsfähig. (Dies und das entspricht nicht der STVZO; sondergenehmigung laut §70 erforderlich"


    So steht es im Brief:
    MoT.-Typ: P 63* Ziff.8 nach Steuerformel *FZ entspr. nicht STVZO : §22a Scheiben und Heizung ohne Bauartgenehmigung und ohne Nachweis d. Etwa-Wirkung.
    §47: Abgasverhalten nicht nachgewiesen, Ausn.Genehm.gem. §70 STVZO erforderlich*


    Werdet ihr daraus schlau??

  • Wenn das so im Brief steht werden die sich darauf berufen! Ist allerdings unerklärlich wie derartiger Mist in den Brief gekommen ist.


    Ordentlich Rabatz machen, wenn die unfähig sind musst nicht du dafür bezahlen.
    Evt mal zum Tüv und bescheinigen lassen das die damalig eingetragenen änderungen nichtmehr vorliegen.


    Und wenns alles nicht hilft, hast du den Brief eben verloren, dann reicht ein vollgutachten vom Tüv und die stellen nen neuen Brief aus.
    Allerdings wäre das auch wieder nicht so sehr billig, evt kannst du ja mit dem Prüfer reden und die HU in ein vollgutachten wandeln.


    Das ist wirklich nur bei dir so, und liegt daran das ziemlicher Quark im alten West-Brief steht.

  • das steht exakt so im aktuellen FZ-Brief.


    und das mit dem Brief verloren, ich weiß nicht, das Vollgutachten würde ja auch etwas mehr kosten, dann den Brief beantragen etc etc, das wird ja auch fast soviel kosten, und dauert auch ewig, würde ich eben notgedrungen die 250 euro bezahlen, dauert es einen tag.


    EDIT: das mit dem prüfer reden, wäre eigentlich kein problem, ich kenne ihn ganz gut ;)

  • Ich denke das Problem wird sein das sie dir die Sondergenehmigung nicht so ohne weiteres geben...


    Erkläre denen auf der Zulassungsstelle erstmal das der Wagen nichtmehr über die damaligen Änderungen verfügt,
    du hast also Motor, Heizung und Scheiben in den originalzustand zurück versetzt und daher verfügen die Teile auch über die Bauartgenehmigung.
    Dann sollen sie dir die Änderungen/das "Motortuning" aus den Papieren löschen und den wagen zulassen.


    Darum hat er ja schliesslich die HU bestanden, bissel laut werden und den Chef verlangen hilft da meist auch ganz gut.
    Ich bin immer erst freundlich, dann direkt und dann etwas bestimmt und laut, sollte man sich seiner Sache aber sicher sein. ( =originales KFZ)


    Notfalls wenn garnichts geht, muss man weiter sehn...

  • Was ist das denn für ein Blödzinn, was war denn an dem Wagen man dran das da so ein Mist drinsteht, Ralleyauto oder wie? Ich würd es auch so machen wie Matt gesagt hat, fahr zu deinem Tüv Onkel und lass es einfach Austragen und dann ist die Sache wieder okay, weil 250 Latten für etwas bezahlen was du am ende gar nicht hast, dass würde ich gar nicht einsehen.


    Viel Glück



    LG

  • naja keine ahnung warum das drinnsteht, es ist alles wie in jedem anderen Trabi auch, heizung scheiben etc.


    also austragen lassen würde einfach so gehn: der tüvmann bescheinigt mir dann, das die heizung, scheiben etc, wie es im brief drinnsteht, nichtmehr verbaut sind, oder wie?


    wie sieht denn so ein schrieb dann aus?

  • also es gibt neues: ich war heute auf der zulassungsstelle, hab mit dem chef etc. gesprochen, und der hat mir verständlich erklärt und klargemacht, das ich diese genehmigung ohne wenn und aber brauche.... (im Brief steht, das man sie braucht, da kann man leider nichts machen, und er hat sich bemüht, irgendwelche dokumente zu finden, die mir das ersparen, aber es lies sich eben nicht anders regeln...)
    also 225 euro bezahlt, plus anmeldung und alles war gut. Hab eben schon ein paar runden gedreht

  • ?( Hmm, sehr seltsam. Gut, mir wurde auf Zulassungsstellen auch schon viel erzählt, wenn der Tag lang ist, aber mal davon abgesehen:
    was besagt denn nun Deine Sondergenehmigung?? Und wer hat die ausgestellt und auf welcher Grundlage/mit welcher Begründung?? (ich nehme ja mal an, Du hast ein ordentliches Dokument bekommen und nicht mal eben 225 für einen Stempel bezahlt)


    Gruß

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Kann man mal eine Kopie sehen der Eintragung? Hab noch nie was von Paragraphen in nem Fahrzeugbrief gesehen. Und wann wurde der Fahrzeugbrief ausgegeben?

    2. Boom Car Musik, Anklam 2009 :)


    4. Platz 1/8 Meile Trabant 4Takt offene Klasse, Anklam 2016 :)

    Einmal editiert, zuletzt von Schuster ()

  • Das tolle an der Sache ist, wenn der Wagen umgemeldet wird, muss wieder die Gebühr bezahlt werden für die Sondergenehmigung, kenn ich von nem Kumpel der sich nen Importkarre geholt hat, der hat für seine Sondergenehmigungen über 400 Euro bezahlt . . .


    Umgehen lässt sich das aber tatsächlich wenn man (im Fall des Improtfahrzeugs) hätte geprüfte Teile verbauen können z.B. Scheinwerfer von einem europäischen Model.

  • Sowas in der Art hab ich mir auch gedacht, als ich irgendwo weiter oben im Beitrag was von der in-etwa-Wirkung gelesen hab. Die Regelung greift ja nur bei ausländischen PKW. Und wenn man die in-etwa-Wirkung nachweisen(!!!) kann (also nicht einfach mal Geld hinblättern, sondern Gutachten machen lassen, damit die Sondergenehmigung auch tatsächlich rechtfertigt ist), dann werden die Teile anerkannt und man bekommt eine Zulassung. (So kenne ich das zumindest) Aber die Frage stellt stellt sich ja beim Trabant gar nicht, weil mit Einigungsvertrag alle Teile aus DDR-Produktion anerkannt wurden, auch wenn sie eigentlich nicht exakt den BRD-Vorschriften Stand89/90 entsprachen.
    Also dürfte man bei DDR-PKW eine solche Ausnahmegenehmigung nicht brauchen. Die Sache bleibt also weiter unklar...

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Werdet ihr daraus schlau??


    Ich hab´ da ´ne Vermutung....


    Eine sehr,sehr ähnliche Eintragung habe ich schonmal gesehen :grinser: . Bei manchen Fahrzeugen reicht manchmal der Segen vom „TüV“ und das Scheinchen mit diversen Eintragungen nicht. Schon gar nicht wenn wegen diversen, absichtlich durchgeführten Änderungen z.B. am Motor die (Serien)abgaswerte nicht einhaltbar sind, man das Fahrzeug aber ohne Tricksereien zulassen und legal fahren will. Dann bedurfte es eine Sondergenehmigung von „höherer Instanz“.


    Ich denke, dass Die auf der Zulassungsstelle im Prinzip recht haben. Halten sich halt an die Gesetzeslage, da sie ja selber keinen Plan davon haben, ob das Fahrzeug wieder zurückgebaut ist oder nicht. Das Problem müsste dahingehend lösbar sein, indem Du zur Prüfstelle fährst und die Sachen austragen lässt. Das sollte eigentlich genauso laufen, wie bei einer Eintragung, nur ohne ABE´s und irgendwelche Gutachten :grinser: . Evtl. wäre es günstig das Fahrzeug dazu ein Stückchen Richtung Osten zu bringen oder zu jemanden der sich mit der Materie auskennt. Musste selber mal nach Umbau auf Scheibenbremse eine Wartburgbremse austragen lassen. Da lief das so und der Schein, den ich ausgehändigt bekam war der selbe wie für ´ne Eintragung, ein stino Prüfbericht halt.


    Ist die original Leistung eingetragen, evtl. anderer Vergaser oder Abgasanlage und gibt´s ein Bildchen von dem Fahrzeug ?




    PS: Aktion "Brief verloren" würde ich mir gleich aus dem Kopf schlagen. Zum Erlangen eines neuen Briefes muss man auf der Zulassungsstelle eine eidestattliche Versicherung ablegen. Dürfte in dem Fall nicht ganz legal sein ;) .



    :winker:

  • Ist es vielleicht möglich das der Trabi vor der Wiedervereinigung die West Zulassung bekam?

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  • also ich versuch mal alles zu beantworten:


    Sondergenehmigung besagt, das es so zugelassen werden darf, ohne weitere änderungen drann zu manchen, und es ist ein ordentliches dokument, 2 seitig, ettliche stempel, unterschriften und paragraphen drauf.


    sie ist aber jetzt dauerhaft für diesen trabi gültig, auch bei an und abmeldungen.


    @matjes3000 also an dem auto ist alles orginal, leistung etc ist wie sie eingetragen ist.
    Schuster: die westzulassung gab es 1993, '94 wurde er dann wieder abgemeldet, bis heute


    nachher habe ich 2 bilder in einem anderen trabiforum online, der admin stellt sie netterweise für mich rein (bild vom brief und der ominösen genehmigung)
    ich stelle den link dann hier rein, für jeden der sich dann dafür interessiert


    lg jan

  • Ich bin dennoch davon überzeugt, daß die 225€ umsonst bezahlt wurden.


    Die Fahrzeuge aus DDR-produktion (bis einschließlich 1991) sind mit dem Einigungsvertrag ALLE in der BRD zulassungsfähig - und zwar im gesamten Bundesgebiet, also auch im Westen. Ich gehe davon aus, daß die Zulassungsstelle das Fahrzeug aber als auslädischen Hersteller verbucht hat.



    Zitat

    Wegen dem Einigungsvertrag hat er auch gefragt, der gillt angeblich nicht mehr (?)


    Und daß der Einigungsvertrag ungültig sei, ist absoluter Schwachsinn.
    Oder hat jemand mitbekommen, daß der Beitritt der DDR nach §23 GG rückgängig gemacht wurde? Ich nicht - und ich hätte es ganz gewißt bemerkt!