Bitte helft mir, Abgassonderbescheinigung/ABE??

  • Hallo liebe Trabigemeinde, ich brauche mal eure hilfe, ich wollte mein Auto heute zulassen, (alles dabei AU-Bescheinigung, HU bericht, neu, ohne Mängel, usw) eben alles was man normalerweise braucht.


    jetzt kann ich ihn aber nicht zulassen, weil ich eine art sondergenehmigung für den Trabi brauche, eine Abgasbescheinigung, hat jemand sowas?? es ist allgemein für den Trabi, nicht speziell für das Auto, wie eine AU oder so, also so etwas wie eine ABE?


    Bitte helft mir, mir konnte keiner was genaueres sagen, was ich brauche. Eine neue, gültige, bestandene AU habe ich, wie gesagt


    Danke im vorraus!


    PS: Nur etwas allgemeines für den FZG-Typ, eine Bescheinigung eben

  • aha das ist mir aber auch neu.. normalerweise wenn du erst frisch tüv und AU Gemacht hast dann müsste es doch eig. gehen... also eig. müsste der AU Bericht doch reichen bin ich der Meinung

    Blechkarren sind der letzte Haufen deswegen will ich mir ne Pappe kaufen :rolleyes:


    ich Liebe dir ich Liebe dich nur Pappe in meinem Leben das ist wichtig XD


    Die Kraft der 2 Kerzen


    Atme tief die Luft ist selten


    * Lang lebe der Trabant* :thumbup:

  • weil ich eine art sondergenehmigung für den Trabi brauche, eine Abgasbescheinigung


    Dann lass Dir mal von der Zulassungsstelle schriftlich mit Paragraphennachweis und Durchführungsbestimung geben, wie diese Bescheinigung aussehen, was sie enthalten muß und warum Du sie vorweisen sollst.


    Klingt für mich nach einer überforderten westdeutschen Zulassungsstelle...eine solche Bescheinigung gibts nicht.

  • ?( kann ich nicht nachvollziehen. Du hast alles was du brauchst um einen Trabant, wie jeden anderen PKW auch, anzumelden. Wenn die noch etwas extra wollen, schon gar eine Sondergenehmigung (wofür den überhaupt), dann frage bitte nach, welche Sondergenhmigung und wofür die sein soll und worauf die sich dabei berufen, dass ausgerechnet ein Trabant soetwas braucht.

  • Abgasgutachten gibt es meines Wissens nur für LPG- bzw. CNG-Umbauten. Darin wird dann bescheinigt, welcher Euronorm das Fahrzeug mit der Gasanlage entspricht. Wofür man bei der Asphaltblase mit Zweitaktmotor ein Abgasgutachten brauchen sollte, ist mir schleierhaft. Also das halte ich auch für Unsinn.


    Grüße, Tom

  • Und diese Abgasgutachten werden auch nur zur Eintragung beim Tüv benötigt für eine LPG Anlage z.b. oder unter gewissen Umständen beim Motorenumbau bzw allgemein Änderungen am Abgas/Einspritzsysstem..


    Die legt man einmal dem Tüv Prüfer vor und sobal das einmal Eingetragen ist brauch man das nie wieder.. Die am Straßenverkehrsamt hat so ein Gutachten garnix anzugehen..

  • :augendreh:
    Kann ich nur mit dem Kopf schütteln :doof:
    Emissionsklasse unbekannt, steht bei mir in allen Fz-Scheinen....., kann nur grobe Unkenntniss des Bearbeiters auf deiner Zulassungsstelle sein.

  • Hallo nochmal und Danke für eure Hilfe.
    Ich weiß auch nicht, was das sein soll.
    im Brief steht nur "Abgasverhalten nicht nachgewießen, sondergenehmigung laut §70 erforderlich"
    (ist ein BJ 1970er Trabi, alles Orginal) und wie gesagt, mit frischem Tüv ohne Mängel, neuer AU usw.
    ich hab das über einen zulassungsdienst laufen lassen, notfalls müsste ich mir das am Montag nochmal genauer erklären lassen, wenn ich persönlich hinfahre.
    ich meine, AU ist AU oder, was wollen die denn noch von mir, bzw. was könnten die noch wollen??


    MfG Jan

  • Paragraph 70 ist nicht, weil er eine rechtliche Ausführungsbestimmung des §§ 69 und 60a in folge weiterer Bestimmungen darlegt, die "Sonderfahrzeuge" umschließen.
    Frage doch mal an, welchen Wortlaut $ 70hat, lasse ihn Dir laut vorlesen, .......
    Könnte natürlich sein, daß dich §70 trifft, nämlich dann, wenn Du eine Schneeschippe o.ä. aus dem Auto gebaut hast, oder in den alten Papieren eine derartige Sonderfunktion bescheinigt sein sollte...

    Einmal editiert, zuletzt von Fritz Reichert ()

  • vielleicht ist §70 3 gemeint "Weitergeltung von Ausnahmen bei der Wiederzulassung eines gelöschten Fz"


    könnte ja sein, dass das Fahrzeug EZ 1970 ist, aber noch vor dem Stichtag für die AU pflicht 1969 gebaut wurde und somit über eine ausnahmegenehmigung für die befreiung von der AU verfügt(e)

  • Interessiert in 1970 aber k a S, weil AU-Stichtag in 1969......
    Außerdem: Einigungsvertrag Deutsche Einheit......
    (damit braucht man auch keine Fang-Seile hinten....)

    Einmal editiert, zuletzt von Fritz Reichert ()

  • also es gibt neue Infos: heute kam der bekannte, vom zulassungsdienst zu mir, und hat mir die papiere wiedergebracht.


    was er gesagt bekommen hat (auf der zulassungsstelle): er braucht ein sondergutachten vom regierungspräsidenten, weil die scheiben, die heizung und das Abgasverhalten nicht der STVZO entsprechen! Deshalb braucht man dieses sondergutachten laut §70. (sind nicht im brief eingetragen, kann auch angeblich der tüv nicht!)


    Also was ich nun machen muss, damit er zugelassen werden kann: 250 Euro für diese "Sondergenehmigung" zahlen, dann wäre alles ok.


    Wegen dem Einigungsvertrag hat er auch gefragt, der gillt angeblich nicht mehr (?)
    Das Auto war aber schonmal in der BRD angemeldet, habe also den "West-Brief". wurde dann 1994 abgemeldet, seitdem nichtmehr angemeldet.


    Die alte sondergenehmigung existiert leider nicht mehr, da die alte Zulassungsstelle die Daten aller an- und abmeldungen bis 1994 gelöscht/vernichtet hat (er hat dort angerufen)


    Also muss ich wohl oder übel die 250 Euro bezahlen, sonst gillt der kleine Trabi als "nicht zulassungsfähig"


    was meint ihr dazu?


    lg Jan

  • Mit solchen unfähigen Leuten würde ich mich garnicht weiter rumärgern, ihr habt doch bestimmt nicht nur eine Zulassungsstelle im Landkreis.

  • Ich glaub die wollen dich richtig derbe verarschen. Du kannst auch mal bei einer anderen Zulassungstelle anrufen und dort nachfragen. Bzw. soll die Trottelzulassungstelle mal ihre Kollegen anrufen von einer Benachbarten...


    Das ist echt die größte verarsche überhaupt. *kopfschüttel*


    EDIT: Ein Anwalt ist doch schmarrn... das dauert doch ewig und kostet unmengen. Ich würde mir persönlich den Geschäftsstellenführer herholen lassen damit er dir das mal bitte a
    erklärt. Und dann soll der Geschäftführer einfach mal eine benachbarte Zulassungstelle anrufen. Und dann soll der gute Mann ma erklären wieso es über 30.000 zugelassen Trabanten im Jahr 2009 geschafft haben eine Zulassung zu bekommen.


    Beschwer dich beim Amtsleiter der Zulassungsstelle, falls das nicht hilft beschwer dich beim zuständigen Landratsamt und wenn das auch nicht hilft, dann kannste dich beim Oberbürgermeister von denen beschweren. Der ist sozusagen der oberste Vorgesetzte.

  • Zitat

    Ein Anwalt ist doch schmarrn


    Soso Schmarn. Wie oft hast du es schon versucht? Ich rufe den heute an und morgen macht der bei der Zulassung Rabatz. Warum selber ärgern? Selbst wenn du recht hast, kommst du gegen Ämter kaum an.


    Und was meinst du wie freundlich die werden wenn ein Anwalt im Spiel ist und der Bearbeiter merkt, das er absolut daneben gelegen hat, bzw einen Fehler gemacht. Ich habs erlebt und plötzlich war auch alles einfach, kein Warten und nichts bezahlt.

  • Hallo,


    ich habe heute meinen Trabi angemeldet, der seit 1993 stillgelegt war, davor aber mit Westbrief gefahren wurde.
    Ich musste nur eine normale HU und AU (keine Vollabnahme!) machen, und alles lief wie bei allen anderen Anmeldungen auch.
    Lediglich die Daten musste der Mitarbeiter vom StVA eintippen, weil die nartürlich nicht im System waren.
    Meiner ist BJ 88, aber Scheiben, Heizung und Abgasverhalten dürften ja wohl gleich sein...
    Bei 14 (Bezeichnung der nationalen Emmisionsklasse) steht bei mir "keine".


    Ich kann mir nicht erklären, warum die bei Dir so ein Theater machen...
    Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es jedenfalls nicht.
    Hast Du mal einem von denen die Freundin ausgespannt?
    Wenn es Dir hilft, hier mein Kennzeichen, EU-FH 601, heute angemeldet beim StVA Euskirchen, vielleicht kann man sich ja darauf berufen, bzw. die Helden Deines StVa sich in Euskirchen Nachhilfe geben lassen...


    Gruß
    Falk

    Der Fuhrpark:





    • Trabant 601 S Universal, MJ 89, 69000 km, Papyrusweiß, regenerierter Motor, nach 17 Jahren Standzeit 2009 reaktiviert
    • Simson Schwalbe KR 51/2, MJ 82, 24000 km, saharabraun mit Heldrungen-Anhänger MWH/M2
    • Land Rover Defender 110 ex-MoD, MJ 90
  • Oh oh... mit denen würd ich Schlitten fahrn...
    Aus welcher Ecke Hessens kommste denn? Villeicht kann man ja nachhelfen...


    MfG Björn

  • Also wenn Du 250 Euro übrig hast kannste die gern in ne Pappenforumparty investieren, da ham se nen Sinn. Der hat ja wohl ne Vollmeise. Der will Dich doch nur abzocken. Mach nen Tag Urlaub und geh selber zur Zulassungsstelle und Du wirst sehen das du sowas nicht brauchst.
    Würd ich eh immer selber machen. Wer braucht schon einen Zulassungsdienst.

  • Hey


    Kurze Frage war der Trabant schon mal zugelassen gewesen oder handelt es sich um eine NEUWAGEN? für denn fall das ich beim überfliegen etwas überlesen habe. Weil wenn der Wagen noch nie im Straßenverkehr zugelassen wurde musste du meiner meinung nach die heuigen Auflagen bei einer Neuzulassung erfüllen und bekmmst 3 Jahr Tüv und so....


    LG