Oldtimerversicherung - auch zahlen wenn das Auto abgemeldet ist ?

  • Hi @all,


    ich wurde vorgestern von meiner Oldi-Versicherung (H-Kennzeichen) mit einer Rechnung überrascht
    obwohl ich kurzweilig über den Winter den Trabant abgemeldet habe. Noch im vergangenem Jahr (September)
    hieß es nach der Abmeldung "Sie haben dadurch eine Art Guthaben (weil ich die Versicherung ja bis Dezember
    im vorraus bezahlte habe) und wenn Sie ihn wieder zulassen wird das verrechnet."
    Nun kam die Rechnung, für das komplette Jahr aber das Auto ist ja vorübergehend abgemeldet ?( .
    Also Versicherung angerufen, dort hieß es dann plötzlich, dass Oldtimerversicherungen ja schon soooooo
    günstig sind. Daher kann man das Auto zwar über den Winterabmelden aber die Versicherung läuft
    trotzdem weiter :tilt:
    Das wußte die liebe Frau von der Agentur vor Ort damals irgendwie nicht :doh:


    Ist das üblich so bei Oldtimerversicherungen, dass man weiterzahlt auch wenn man das
    Auto erstmal abgemeldet hat, oder nur so bei der Allianz ?


    :hä: :hä: :hä:

  • Vom rein logischen Standpunkt aus hat die Oldtimerversicherung mit dem Anmeldestatus, also ob angemeldet oder nicht, rein gar nichts miteinander zu tun.
    Es sind zwei Unterschiedliche Verträge. Den einen machst Du mit dem Staat, den anderen mit der Oldtimer-Versicherung.

  • Bei einer normalen KFZ-Versicherung, weil das so Gang und gäbe ist. Vor einigen Jahren musst man seine Versicherung noch selbst darüber informieren, dass man sein KFZ abgemeldet hatte.
    Die Oldtimer-Versicherung wird sicherlich nicht darüber informiert.
    Zudem sollte ein Blick in den Vertrag hier Sicherheit schaffen. Dort sollten solche Aussagen, die Deine Versicherungstante getroffen hat, aufgeführt sein.

  • So kenne ich das auch. Begründung: Die Oldtimerversicherung beinhaltet -je nach Vertrag-eine Teil- oder sogar Vollkasko, deren Schutz auch in den Monaten der Stillegung bestehen bleibt. Lediglich das Risiko des Fahrbetriebes ist nicht vorhanden, deshalb hatte die VHV damals einen verbilligten Tarif während der Stillegungsphase (so ca.30 Prozent weniger). Manche Versicherer legen noch kuriosere Auflagen drauf (Erst-PKW dort versichert, etc), andere versichern gar keine Oldtimer .

  • Bei einer normalen KFZ-Versicherung, weil das so Gang und gäbe ist. Vor einigen Jahren musst man seine Versicherung noch selbst darüber informieren, dass man sein KFZ abgemeldet hatte.
    Die Oldtimer-Versicherung wird sicherlich nicht darüber informiert.


    Doch das wurde sie. Spätestens durch mich.



    Zitat

    Zudem sollte ein Blick in den Vertrag hier Sicherheit schaffen. Dort sollten solche Aussagen, die Deine Versicherungstante getroffen hat, aufgeführt sein.


    Alles klar, da steht es auch kleingedruckt auf Seite 27.
    Das seh ich ja auch alles ein, ich hätte mir die Seiten alle durchlesen sollen. Die Versicherungstante
    allerdings auch. Denn sie hatte mir ja gesagt, dass ich das Auto jederzeit abmelden und wieder anmelden
    kann mit Versicherungsunterbrechung. Nun hat sie gestern auch was neues dazugelernt.


    Es geht mir auch nicht darum - ist mir klar, dass die Versicherung Recht hat. Meine Frage ist einfach:
    Ist das bei Oldi-Versicherungen so üblich oder eventuell nur eine Eigenheit meiner aktuellen Versicherung.
    Mir persönlich war sowas vorher nicht bekannt. Ich kenne es nur wie oben beschreiben: Abmelden, Nachricht
    an die Versicherung und Versicherung endet mit Abmelddatum aaaaaber das waren auch vorher alles keine
    Oldi-Tarife.


    Wie ich Fritz seinem Beitrag entnehmen kann ist das so üblich - danke.

  • Hallo Jan, wie hoch ist die Rechnung? Es gibt nämlich einen Mindestbeitrag pro Jahr bei Oldieversicherungen. Bei meiner Oldieversicherung sind es 40€ jeweils für Haftpflicht und Vollkasko (bei Vollkasko gilt 0,5 des Markwertes, d.h. das wären bei 5000€ 25€, was aber unter dem Mindestbeitrag lieg). Somit zahle ich auch zusammen 80€ für 4-10 Zulassung (normale Zulassung würde ebenfalls das gleiche kosten-mache ich nicht, wegen der KFZ-Steuer beim Trabi H-Zulassung lohnt da nicht!).


    Also Jan, wenn es mehtr als 80€ sind, solltest du schleunigst die Versicherung wechseln.


    Bei weiteren Fragen deinerseits bitte PN an mich!

  • Kann man so pauschal wirklich nicht sagen, was da nun üblich ist. Bei manchen Versicherungen zahlt man einfach Jahrerbeitrag und fertig (Allianz z.B.), andere berechnen anteilig bei Saisonzulassung und bei wieder anderen gibt's eben auch bei zeitweiser Stilllegung Nachlaß. Und Mindestbeiträge gibt's dann eben auch oft noch.

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Allerdings sollte man vor Vertragskündigung aus Kostengründen auch einige wichtige Punkte beachten:
    Vermeintlich "günstigere" Neuverträge schließen manche Risiken explizit aus, was sich im Schadenfall sehr negativ auswirken kann.
    Z. B.ist Totalschaden nach Kabelbrand seit Jahren neu definiert: Schmorbrand ohne Flamme zählt nicht mehr, usw.

  • eigentlich ist alles gesagt, nur der Begriff Ruheversicherung fehlt noch.
    Wenn man darauf achtet in seinem Vertrag, findet man vermutlich eine einfache ERklärung.
    Üblich ist durchaus das Einbehalten der Restsumme bei verzeitiger Vertragsunterbrechung.
    Somit würde man bis zum Jahresende keinen Unterschied haben, ob an oder abgemeldet. Der Hintergrund ist eben, dass man einen Oldtimer üblicherweise auch Koskoversichert hat, wenn das Auto oder selbst abgebaute Teile aus der Garage geklaut werden. Gleichfalls versichert ist er, wenn man die Stillegung nutzt, um ihn in die Werkstatt oder Lackiererei zu transportieren und beim Verladen oder Transport Schäden entstehen. Deshalb möchten die das Geld gern behalten. Nicht zwingend üblich ist die nächste Jahresprämie zum Jahresbeginn einzufordern, sondern eher ab Wiederinbetriebnahme.



    ...meine Erfahrung mit mehreren Versicherungen und verschiedenen Autos.

    Mehr Power - mehr Raum - bessere Storries - Barkas!

  • wie das bei der h-zulassung funzt weiß ich zwar nicht meinermeinung nach kost das geld wenn das fahrzeug zugelassen ist und wenn nicht dann gibts auch eigentlich nichts zu versichern. also würde ich mal von einer normalen versicherung ausgehen.


    bei meiner saison zulassung zahle ich mitlerweile günstige 73,50 €. jedes mal zu saison begin kommt die rechnung und zum saison ende ein netter brief mit der erinnerung das mein kfz nicht mehr für den straßenverkehr zugelassen ist aber eine ruheversicherung besteht. diese ist KOSTENLOS bei meiner gesellschaft. dh. sollte jemand in die garage einbrechen und was beschädigen oder gar stehlen ist das versichert.