Garage gemietet, Vermieter "will" kein Geld?

  • Vor über knapp einem Jahr habe ich eine Garage über eine Anzeige des örtlichen Tageblatt angemietet. "Verwaltet" wird der Garagenkomplex von einem weiteren Mieter des Garagenkomplexes, der eigentliche Besitzer wohnt tief im Süden Deutschlands. Mit diesem habe ich einen mündlichen Mietvertrag telefonisch gemacht, der Verwalter hat mir darauf die Schlüssel übergeben.
    Das Eigenartige ist nun, ich habe den Besitzer mittlerweile 5x gebeten, mir doch einen Mietvertrag zu senden und die Bankdaten, damit ich ihm die Miete überweisen kann. Er hat mir immer wieder gesagt, jawoll, schick ich ihnen zu.
    Bis jetzt ist aber nichts passiert, das kommt mir komisch vor.
    Was nune, einfach so laufen lassen? Der Verwalter kann mir auch nichts dazu sagen außer "weiß nicht, ich mach hier nur das Unkraut weg, der hat wahrscheinlich wenig Zeit"....

  • Oje, also wenn der irgendwann mal Zeit hat dir einen Mietvertrag zu schicken will er am Ende das ganze Geld nachgezahlt haben. Allerdings was man dagegen tun sollte ist ne gute Frage... :huh:

  • Das er das Geld für die Miete nachgezahlt haben will - damit muß man rechnen. Schließlich hat man
    ja auch die Garage genutzt. Du hast ihn 5 mal und den Verwalter einmal angesprochen. Mehr kannst
    du nicht machen.


    Ich *persönlich* würde nochmal nen Brief aufsetzen und an den Eigentümer senden vielleicht auch
    mit dem Hinweis, dass du dir was anderes suchst wenn du nicht zeitnah etwas schriftliches in der
    Hand hast. Ich würd nach etwas anderem schauen denn das schlechte bzw. komische Gefühl kann
    ich nachvollziehen und hätte ich auch nach so langer Zeit.

  • Im Prinzip so, wie Jan sagt. Ich würde allerdings noch so weit gehen, daß ich den Brief per Einschreiben mit Rückantwort sende - hast dann dem Rechtsweg nach alles was möglich ist getan (bis es dann zu gerichtlichen Schritten kommt - natürlich nur wenn...). Im Briefinhalt "sachlich-freundlich" bleiben - so frei nach dem Motto "sicherlich ist Ihnen im steten Alltagsstreß entgangen, daß ich Sie vor längerer Zeit..." Das mit der Garagen-Neusuche würd ich erst mal weglassen - könnte u.U. als Drohung aufgefaßt werden - und wenn unbedingt doch, dann so in etwa wie "ich würde mich nur ungern nach einer neuen Unterstellmöglichkeit umsehen wollen..." Putzig ist es trotzdem allemal... :verwirrter: :hä:




    Ein Volk, das den Wohlstand höher schätzt als die Freiheit, wird am Ende beides verlieren - zuerst den Wohlstand und dann auch die Freiheit
    (Olov Palme)

  • Auch mündliche Mietverträge haben Gültigkeit und gelten wenn nicht anders vereinbart und und wenn kein schriftlicher Vertrag nachgereicht wird, auf unbestimmte Zeit.
    Nachforderungen für den Mietzins verjähren nach 3 Jahren.


    Ich würd mich da nicht heiß machen. Einfach laufen lassen. Wenn er irgendwann einen Mietvertrag nachreicht und alles nachgezahlt haben will, biete an für max 3-6 Monate nachzuzahlen. Ist ja schließlich sein Versäumnis,keinen Vertrag beigebracht zu haben und den Mietzins nicht gefordert zu haben.
    Wenn dann könntest du behaupten, ihr hab mündlich vereinbart, dass du erst Miete zahlen must, ab dem Zeitpunkt ab dem ein schriftlicher (beidseitig unterschriebener)Vertrag existiert.
    Der Rechtsstand des mündlichen Vertrages ist das BGB und nach dem müsste er (der Vermieter) das Gegenteil beweisen ;)

  • Ich möchte ja nix anderes suchen;-) der Standort ist gut/nah/sicher, was besonderes ist zwar nicht drin (im Winter die ETZ), 2 Hänger und Teile. Bezahlen will ich auch, vom ersten Monat an. Ich werd ihm mal schreiben, wie du sagst Bluffi.
    Nur komisch, beim ersten Telefonat erwähnte er noch beiläufig, daß er einen säumigen Mieter habe und diesen raussetzen wollte. Außerdem bitte nur Fahrzeuge und keinen Trödel.

  • wenn Du weißt, wie hoch der Mietzins ist, kannst Du den Betrag auch allmonatlich auf ein Sparbuch einzahlen...
    - dann hast Du die Kohle, um für den geforderten Zeitraum zu bezahlen und der Zins aufs Sparguthaben (nicht viel, aber für 'ne gepflegte Halbe wird's wohl reichen ;)) bleibt Dir... ;)

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

  • Naja...
    mündliche Verträge zählen natürlich auch, nur ist die Frage der Beweisbarkeit unter Berücksichtigung der Beweislastregeln.
    Zu denken wäre allenfalls auf die Einrede der Verwirkung oder auf die Einrede der Verjährung, wenn man sich dann der Pflicht zur Zahlung entziehen will.


    Und ganz so ist es mit der Beweislast nicht.


    Der Vermieter wird im Zweifel eines Tages den Gerichtsweg beschreiten, für den Gesamtpachtbetrag.
    Unstreitig ist der Schlüssel übergeben und ab dem Tage dürfte das Miet- oder Pachtverhältnis gelten.
    Dann wird der Vermieter natürlich die gesamte Miete verlangen und Heckmann würde beweispflichtig, nicht der Vermieter, dass Mietzahlung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt beginnt.


    ich würde in Erwägung ziehen, das vereinbarte Entgelt beim Amtsgericht - Hinterlegungsstelle - einzuzahlen, die Kosten hierfür abzuziehen. So ist man auf der ganz richtigen Seite.

  • der letzte beitrag war schon ziemlich juristisch, also will ich dies unkommentiert lassen.
    mir wäre wichtig, dass ich die absprache dort einzuziehen nachweisen kann. entweder durch die schlüsselübergabe oder durch den verwalter(schriftlkich), denn gegen seinen arbeitgeber wird er später nicht argumentieren. hast du einen zeugen dabeigehabt beim einzug, dann kannst du ja auch den mündlichen vertrag nachweisen.
    um das geld machst du dir offenbar keine sorgen, daher würde ich eher mit der kündigungsfrist probleme haben.
    versetzt man sich in den eigentümer, so war er wahrscheinlich froh, leerstand zu vermeiden, der ja bekanntlich ungeziefer und illegale entsorgungen anzieht, die er dann kostenpflichtig zu entsorgen hat. das könnte ein grund sein, warum er sich jetzt nicht mehr unter druck sieht. schließlich ist so eine garagenmiete nicht so lukrativ wie andere immobilien, um die er sich vielleicht gerade kümmern muss. geht man davon aus, dass er irgendwann plötzlich wieder zeit hat, z.b. weil jemand utopische summen für eine garage bietet, würde ich damit rechnen, dass er dich schnellst möglich loswerden will, da ja kein leerstand mehr droht und er mehr verdienen könnte. du solltest also entweder nichts dort abstellen, was nicht transportfähig ist, wenn du kurzfristig(frage der kündigungsfrist in deinem fall) wieder raus musst.
    einfacher wäre eine kontoverbindung über den verwalter heraus zu bekommen, auf die du regelmäßig unter dem vorbahalt der verrechnung die miete einbezahlst. nach geltendem recht ist eine miete vom gegner als rechtmäßig anerkannt, wenn er sie und damit auch ihre höhe nach drei monaten nicht anfechtet. das heißt, zahlst du drei monate ein, hast du danach offensichtlich eine art schriftlichen mietvertrag durch die mietzahlung erwirkt.


    PS:
    bei solchen dubiosen geschäftspartnern hätte ich mir eher die frage gestellt, ob ihm das wirklich rechtmäßig gehört, oder er erst besitzer werden will und sich seine auslastung für dann sichert, um das unternehmerische risiko zu kalkulieren. immobilienspekulanten klären auch erst die bereitschaft der mieter gegen entschädigung auszuziehen, bevor sie ein haus kaufen, um es dann zu eigentumswohnungen zu sanieren. aber das sollte bei dir durch die rücksprache mit dem verwalter auszuschließen gehen. könnte eher sein, dass den die garagen gar nicht interessieren, sondern nur das grundstück und dann will er euch erst los werden, wenn er die baugenehmigung für ein haus etc. hat und ihr passt solange auf, dass keine müllkippe draus wird. so wie du angedeutet hast mit seinem wunsch, dort autos und keinen plunder zu lagern.

    Mehr Power - mehr Raum - bessere Storries - Barkas!