Frage zur Anhänger Überführung

  • hallo
    ich moechte mir einen hp400 anhänger fuer meinen trabi kaufen.
    hab schon einen im blick er is noch angemeldet und hat grad neuen tüv bekommen.
    nun meine frage kann man anhänger mit dem kennzeichen des vorbesitzers überführen oder muss immer das eigene kennzeichen am hänger befestigt sein?


    mfg
    jojogs

  • Soweit ich weis kannst du den Anhänger mit den Kennzeichen des Vorbesitzers überführen, bist aber verpflichtet ihn innerhalb von drei Tagen um/abzumelden.

  • Kommt auf den jetzigen Besitzer an. Schließlich ist der Anhänger über ihn versichert. Nun kann er dir entgegenkommen und dir eine Überführung mit seinen Kennzeichen und somit seinem Versicherungsschutz, erlauben. Das wird relativ selten gemacht, da der Altbesitzer bei einem Unfall o.Ä. auch in der Versicherung steigt.
    Einfach mal den Besitzer nett darum bitten. Oder aus der Werkstatt deines Vertrauens für nen 10er rote Überführungskennzeichen ausborgen.

  • ok danke
    mein trabi war auch noch angemeldet und ich hab ihn mit dem kennzeichen des vorbesitzers überführen dürfen.
    natürlich sofort umgemeldet.
    wusste halt nur nich das man auf dem anhänger nen anderes kennzeichen als auf dem zugfahrzeug haben darf.


    mfg
    jojogs

  • Da der Anhänger sein eigenständiges KZ hat ist das genauso wie bei jedem anderen Fahrzeug. So lange das Ding angemeldet ist darf es am Straßenverkehr teilnehmen. ;)

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Oder aus der Werkstatt deines Vertrauens für nen 10er rote Überführungskennzeichen ausborgen.


    ^^


    Hast du ne Ahnung was 06er im Jahr kosten? Fürn 10er gibt die wohl kaum einer her...


    Wenn der Onkel dich nicht mit den Kennzeichen die dran sind fahren lassen will, hol dir Kurzzeitkennzeichen oder nen Trailer

    Einmal editiert, zuletzt von Socke ()

  • Kommt auf den jetzigen Besitzer an. Schließlich ist der Anhänger über ihn versichert. Nun kann er dir entgegenkommen und dir eine Überführung mit seinen Kennzeichen und somit seinem Versicherungsschutz, erlauben. Das wird relativ selten gemacht, da der Altbesitzer bei einem Unfall o.Ä. auch in der Versicherung steigt.

    *möp* Ein Mythos, der leider so nicht stimmt... ;)
    Der Verkäufer steigt bei einem Unfall nicht in der SF-Klasse, sofern im Kaufvertrag Tag und Zeit der Fahrzeugübergabe korrekt angegeben sind. Danach läuft zwar die Schadensabwicklung über den Vorbesitzer(bzw. dessen Versicherung), steigen tut aber der neue Besitzer wenn er den Wagen wieder anmeldet. ;)


    Nebenbei bemerkt, beim Hänger gibt es nur SF1 mit 100%... - kein steigen, kein fallen, kein nix.


    Grüße,



    Marco

  • KKZ oder Trailer für nen HP400? Den kannste fast aufm Dachgepäckträger abholen...
    Ich würde hier garnicht son Ding von machen.
    Einfach Hänger von nem Kumpel oder Vatern oder was weiß ich borgen und den HP 400 oben drauf.
    Meinen HP hätte ich auch einfach in Vaters HP450 gestellt.
    Aber es geht ja noch anders ^^
    Der Verkäufer hat mir einfach die Papiere geschickt und ich konnte mit frischer Zulassung meinen Hänger abholen ;)

  • Marco hat Recht! Beim Anhänger ist das ganze recht Problemlos! Einfach angemeldet lassen und selber ummelden.
    @Socke: Wieso kein 10ner? Ich bezahle pro Tag 20€ für ein Paar, also theoretisch 10€ für eins! :lach:
    Was kosten Kurzeitkennzeichen? 100€ für 5 Tage wenn man sie sich ganz faul schicken lässt! Also 20€ am Tag. :zwinkerer:


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Ein KKZ zieht aber auch ein "Zulassungsverfahren" nach sich. Ist also auch nicht umsonst.
    Bei der HUK 5 Tage 30,-.
    Haftpflichtgebühr entfällt aber, wenn der Hänger oder das KFZ bei der selben Versicherung darauf versichert wird.

  • Haftpflichtgebühr entfällt aber, wenn der Hänger oder das KFZ bei der selben Versicherung darauf versichert wird.


    So isses! Also sind die nicht teuer!


    Frag doch mal die Ludolfs, die kennen sich da aus :lach:

  • Naja gut für nen Anhänger sind die nicht teuer das is richtig. Aber für nen auto da wirds dann dochj schon interessanter.. Ich hab damals 80 mit schildern bezahlt.. Wenn ich ihn aber danach bei dieser Versicherung auch angemeldet hätte wärs auch noch so teuer geworden.. Also da du ihn danach eh anmeldest würde sich da sicher lohnen notfalls..

  • Also vor nem Jahr hab ich soviel bezahlt bei der Öffentlichen.. Naja ist ja auch egal.

  • Wenn sich die Besitzer von 06er Kennzeichen mal die Vorgaben von rechtlicher und versicherungstechnischer Sicht durchlesen würden - dann würden gar keine 06er an Betriebsfremde herausgegeben werden....... ;)


    Ich jedenfalls würde es nicht machen, es ist nämlich mein Ärger......

  • Stimmt, wenn mans dann auch wirklich anmelden will, wird das KKZ günstiger.
    Wer nur mal ne Woche ohne TÜV und Zulassung fahren will, zahlt mit Versand 100€ (für ein paar Schilder).
    Aber wie gesagt, überführen mit im angemeldeten Zustand ist beim Hänger problemlos möglich.


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Mossi hat mit den Roten völlig recht. Kann sehr unangenehm werden.


    KKZ gibts bei einigen Onlineversicherern für 39,-. Einfach mal googeln! Plaus Zulassung kommt man da weit unter 100€ weg.
    Wenn man das Kfz hinterher auch zulassen will, sollte man gleich bei der künftigen Versicherung anfragen. Dann gibts das Geld auf die folgenden Beiträge gutgeschrieben.


    wusste halt nur nich das man auf dem anhänger nen anderes kennzeichen als auf dem zugfahrzeug haben darf.


    Öhmm... Wenn du das gleiche Kennzeichen am Hänger hast, wie am Auto ist irgend etwas gründlich schiefgelaufen!! :rolleyes:

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • nach rechtlicher Grundlage kann jedes Fahrzeug im angemeldeten Zustand verkauft werden. Entsprechend dem Datum im Kaufvertrag hat der Käufer das Fahrzeug innerhalb von 7 Werktagen umzumelden.


    Bei Schäden innerhalb dieser Zeit tritt die Haftpflichtversicherung des Verkäufers ein... zu Lasten des Käufers.


    Rote 06er dürfen nur in Begleitung eines Angestellten der innehabenden Werkstatt genutzt werden. Nicht einmal für Probefahrten ohne Betriebsangehörigen sind die zulässig....


    Andere Variante wäre noch die Zusendung der Papiere (inkl.HU ). Ummeldung des Fahrzeuges und dann die Abholung mit neuer Nummer...


    Trailer geht sowieso....


    Und KKZ auch, Preis hatte ich letztens knapp 40 Euro, Versicherung wird bei Anmeldung gut geschrieben.

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -