Öhmm... Wenn du das gleiche Kennzeichen am Hänger hast, wie am Auto ist irgend etwas gründlich schiefgelaufen!!
nicht ganz...
- zu meiner Zeit gab's noch die Regelung, dass Anjänger für Sportgeräte keine eigene Zulassung benötigen und mit derselben Nummer wie das ziehende Fahrzug betrieben werden dürfen...
ich meine, das wurde zur Wende dann abgeschafft und ich kenne auch niemanden, der diese Regelung heute noch (Bestandschutz) in Anspruch nimmt.
- es gab aber eben auch Pferdehalter und Bootstrailer, die mit der Begründung "Sportgeräte" gezogen wurden...
- und insbesondere die Pferdehalter haben's denn wohl ein paarmal zu oft dadurch übertrieben, dass sie festgestellt haben, dass sich mit so einem Pferdeanhänger auch ein Umzug ganz gut bewerkstelligen lässt...
aber das nur zur Info...
zum Versicherungsschutz bei Verwendung des alten Kennzeichens wurde das Wichtigste ja schon geschrieben...
- die eleganteste Lösung wäre freilich Zusendung der Papiere und Ummeldung noch vor der Abholung (neben den Kosten für Kz und Ummeldegebühren, die sofort bezahlt werden müssen, beläuft sich bei mir Steuer auf 14 und Versicherung auf 25€).