Ähm habe mich vertippt, die Regelung gilt für Fahrzeuge ab EZ 1988, also sind denk ich mal die wenigsten Trabanten davon betroffen.
ok nochmal es ist egal welches baujahr dein trabant ist ob 65 oder 89 die mindest höhe liegt bei 50cm und darf nicht drunter sein aber es kann jeder machen wie er will problem hast nur wenn du unter 50 kommst und zwar mit der rennleitung