So, bin mir jetzt nicht sicher ob dieses Thema schonmal besprochen wurde.
Ich wollte später an meinen 601er die Nebelschlussleuchte und den Rückfahrscheinwerfer weglassen. Jetzt weiß ich nicht ob die laut StVZO Pflicht sind oder ob das wieder BJ bedingt ist, denn bei vielen Trabis sind ja keine dran und ich finde das Heck optisch ohne die Leuchten auch viel schöner ( was wiederrum geschmacksache ist). Also Pflicht oder nicht???