Rückfahrscheinwerfer Nebelschlussleuchte Pflicht???

  • So, bin mir jetzt nicht sicher ob dieses Thema schonmal besprochen wurde.


    Ich wollte später an meinen 601er die Nebelschlussleuchte und den Rückfahrscheinwerfer weglassen. Jetzt weiß ich nicht ob die laut StVZO Pflicht sind oder ob das wieder BJ bedingt ist, denn bei vielen Trabis sind ja keine dran und ich finde das Heck optisch ohne die Leuchten auch viel schöner ( was wiederrum geschmacksache ist). Also Pflicht oder nicht???

  • Kannst du weglassen. Ich glaube das Stichjahr für die Nebelschlussleuchtenpflicht war 90

  • Genau kannst du abmachen.
    Wenn du aber nur die kabel abmachst bzw den schalter muss das ding trotzdem funzen.
    Mein Tüver sagt immer, alles was dran ist, muss auch funktionieren. Also haste dann leider ein Loch in der Stoßstange ggf. 2 wenn du auch Rückfahrscheinwerfer abmachen willst.
    Ob es sich lohnt im dunklen Nachts ohne bissl Licht Rückswärts zufahren muss jeder selbst entscheiden.

  • kannst auch einfach wenns dunkel is e bisschen auf de bremse treten...gerade so das das licht an geht!!!!
    da sieht man eig auch ein bisschen was beim zurück fahren :thumbup:


    so mach ich das immer un bis jetz is noch nie was passiert....hab immer alles gesehn :winker:

  • Also bei mir hat noch nie einer gefragt sei es Auto Unimog oder LKW

    Alles was der Trabi braucht: Tiefer Breiter Stärker schneller

  • Tagchen,


    da hat dgutschuner Recht, vielmehr sein Tüv-Prüfer.


    Alles was am Fahrzeug montiert ist muß funktionieren. Also alles abmontieren was nicht drann sein muß und kleine Blindstopfen rein und übergemahlt.


    :thumbup: