@ Dirk: Mach dir nichts draus.
Mich haben sie auch ohne Genehmigung von Wünsdorf nach Hause auf der BAB abgelichtet.
Nimm als Unterstützung der maroden Kreis und Landeskassen.
Sollte aber nur im Verwarnungsbereich liegen.
Über 20 drüber oder über 15 beim Hänger geht es dann in den Punktebereich.
Auf eine Anhörung wird nicht reagiert.
Irgendwann wird ein Bussgeldbescheid erlassen.
Gegen den Widerspruch einlegen.
Und kurz nach Ablauf der Verjährungsfrist, wenn der Fahrer nicht erkennbar ist, teilt man den einen anderen mit und dann wird das Verfahren wegen Fristüberschreitung eingestellt. Der Halter zahlt nur die Verfahrenskosten von 23,50 und das war es. Kann man bei Parkverstößen ab 25 € schon duchziehen - spart Geld - denn in Dtl. kann nur der Fahrer bestraft werden - ist er nicht ermittelbar ist das Verfahren nach 3 Monaten einzustellen.