Ich baue gerade meinen HP400 neu auf, jetzt ist mir aufgefallen, das viele Anhänger seitlich orange Katzenaugen haben. Im Netz findet man nicht viel dazu. Sind die Pflicht oder kann man die weg lassen?
Seitliche Rückstrahler am Anhänger
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Mein HP 300 hatte keine und das wurde jedes Mal aufs Neue bei der HU als geringer Mangel notiert. Ich habe aber auch nie welche montiert. Pflicht sind sie aber (eigentlich).
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da werde ich wohl welche dran machen, da es eine Vollabnahme wird. Ich hatte nur was im Netz gelesen, das es nur bei Hängern über 6m Pflicht wäre.
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über 6m sind´s 2 pro Seite
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Bei Anhänger´n aus Westproduktion sind se Pflicht bzw. bei alle die neu zugelassen werden.
Bei Ostanhänger besteht keine Nachrüstpflicht ! Egal ob ein kliener HP300 oder ein Qek.Gruss Michel
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wo ich damals nachm neuaufbau meinen qek zum tüv geschafft habe hat der mir auch nur EMPFOHLEN zu meiner eigenen sicherheit katzenaugen dranzumachen: also pflicht ist es wegen ddr-altlast nicht, aber die tüver empfehlen es gern.
übrigens hat mein qek bis jetz keine dran, die würden den ganzen wohnwagen versauen.
mfg muecke
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also bei Qeks habe ich die schon öfter dran gesehen und finde das nicht so hässlich, wobei ich bei großen Anhängern die leuchtende 3M-Folie bevorzuge.
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Ein Blick ins Gesetz erleichter die Rechtsfindung
§51a StVZO
Seitliche Kenntlichmachung erst ab 6 m Länge! Also brauchste da keine ranmachen! Ost/Westgequatsche in der Sache ist Quatsch
In Sachen der Sicherheit sind diese aber empfehlenswert!
MfG
Xer
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Bei Anhänger´n aus Westproduktion sind se Pflicht bzw. bei alle die neu zugelassen werden.
Bei Ostanhänger besteht keine Nachrüstpflicht ! Egal ob ein kliener HP300 oder ein Qek.Gruss Michel
Hab heute nochmal mein DEKRA-mann gefragt und er hat mir meine obrige Aussage bestätigt. Macht es wie ihr wollt.
Gruss Michel -
also mein 5,5m-Trailer hat auch keine dran und der ist erst 2Jahre alt, oder zählt der auch unter Osthänger, weil der aus GRH ist?
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habe mir gerade §51a durchgelesen, mein qek hat auch keine seitlichen katzenaugen und dort steht für mich eindeutig,KRAFTFAHRZEUGE über 6m und ANHÄNGER, also denke ich, sie sind doch pflicht und mein tüver mault jedesmal zu recht
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erstmal danke X men, für den Verweis zum §.
aggifelsgold es steht aber im Gesetz "Anhänger" und nicht Gespann, das Zugfahrzeug und der Anhänger zählen einzeln ;), sonnst müsstest du nach Wortlaut des Gesetzes, wenn du mit Hänger fährst auch 3m von vorn am Auto ein Katzenauge anbringen
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Die Tüver brauchen eine bestimmte Mängelquote.
Wenn se alles immer glatt durchgehn lassen, dann sieht das für sie auch nich gut aus und die bekommen öftermal ein Prüfauto vorgesetzt. Damit wird überprüft, ob die Tüver ordendlich arbeiten.
( Aussage meines DEKRA-manne´s )Gruss Michel
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für mich sieht es so aus, das jeder anhänger seitliche katzenaugen haben muss , aber ich bin ja kein rechtsverdreher und versteh den quatsch eh kaum
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wie aggifelsgold schon richtig schreibt, gesetze sind immer so geschrieben das man sie in mehrere richtungen interpretieren kann. und dafür gibts die so genannten rechtsverdreher.
ist an beiden interpretationen was dran.
in diesem sinne einfach mal den tüver vorher fragen und fertig.
mfg muecke
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nein, brauchste nicht wie schon wiederholt erwähnt wurde. wenn tüver will machste sie ran und dann eben wieder ab. bei kontrollen spielt das keine rolle-eben erst nach der genannten länge des anhängers pflicht. das ost/west gequatsche ist auch in diesem zusammenhang nicht unwichtig, spätestens wenn es um den bestandsschutz geht lässt sich dieses thema nicht umgehen. als stichwort zur findung also durchaus angebracht denke ich.
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Ich war letzens erst bei der HU mit meinem Trailer und der hat die fehlenen Reflektoren bemängelt.
Er hatte auch Recht! Ab Erstzulassung 1991 (so glaube ich) müssen diese angebracht sein.
Mein Trailer ist BJ 2005, damit fällt er da rein.
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Es steht doch klar da, dass Fahrzeuge über 6m Länge (LKW,Busse,Panzer,XXL-Stretchlimos,...) und Anhänger (alle) die Dinger dran haben sollen. Von Hängerlängen steht da gar nix!
Da gibt's auch keinen Ermessensspielraum und verdrehen muß man schon gar nix.
Wenn's der Prüfer nich bemängelt, gut.
Wenn's die Grünen/Blauen nich interessiert, auch gut.
Kann ewig so gehen, muß aber nich. -
wo steht "alle" Anhänger? Ich war dieses Jahr mit meinem neu aufgebauten HP500 beim TÜV, zur Vollabnahme, der hat auch keine Katzenaugen und das ist auch nicht bemängelt worden. Und weil der HP500 auf meinem Trailer stand, hab ich bei dem auch gleich neu TÜV gemacht, dort sind auch keine dran, auch kein Mangel, weil keine 6m
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Zitat von §51
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Dannerklär mir mal bitte, wie der Satz grammatikalisch sonst Sinn machen soll???Wenn es erst Hänger ab 6m beträfe müsste es heissen:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - sowie Anhänger mit einer Länge von mehr als 6 m müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein.
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