Kauf einer Garage auf fremdem Grund und Boden

  • :) Was ist zu beachten...


    Wenn dieser Beitrag gegen ihrend etwas verstösst dann bitte ich um hinweise

  • Ich weiß nur: Andersrum wär besser!
    Musst ja dann wohl nen Pachtvertrag oder ähnliches mit dem Grundbesitzer haben

  • Moin ^^


    Voraussetzung ist ein unbefristeter Pachtvertrag mit dem Landbesitzer. Im schlechtesten Fall kommt er an und du kanst deine Garage( dein Eigentum) mitnehmen (abreisen) da er gerade dort jetzt ein Haus bauen will. oder sowas in der Art.



    Allso WICHTIG.. Vertrag mit Landbesitzer mit Garantie oder auf 99 Jahre Pacht


    Mfg Motte

  • Wirste in DD nicht bekommen! Meinst sicher eine Standartgarage in einem unser vielen Garagenhöfen hier in DD. Beim Kauf gehst du immer das Risiko ein, das man dich eines Tages rauswirft, weil das Grundstück für andere Sachen gebraucht wird.
    Zum Kaufpreis kommt ja noch die jährliche Grundsteuer und oftmals Beiträge für die Vereine und Arbeitsstunden dazu.
    Ich würde mit Steuer und Beiträge im Jahr auf fast die gleiche Summe kommen, wie ich jetzt Miete bezahle. Nur das ich mir mit mieten die 500€ Kaufpreis gespart hab.


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Den Worten von BO ist nix hinzu zu fügen.


    Ich war vor ca. 4Wochen in der Situation, das man mir eine Garage (Typ Dresden) direkt um die Hausecke angeboten hat. Das Objekt sollte, festhalten, 2500Eu kosten... *ROFL*
    Blöd nur, ich kenne den Verpächter (das Unternehmen) vom Grundstück noch aus alten Mietverhältnissen und wer den als Geschäftspartner hat, braucht keine Feinde mehr... Es sei aber dazu gesagt, es gibt in DD drei grössere Verwalter der Garagenhöfe.


    Auf jedenfall hat der Verpächter das Zepter in der Hand und wenn die der Meinung sind das Geländer anderweitig zu nutzen, dann zahlst du den Abriss von deinem Eigentum. (deiner Garage)


    Ich hab's so gemacht:
    - Angebot erhalten, Zeit raus geschunden. ("muss mich erstmal erkundigen")
    - Dem Verpächter klipp und klar gesagt, das ich ne Garantie für die nächsten 5Jahre haben will. (schriftlich)
    Habe leider nur eine mündliche Zusage bekommen, das bis 2011 nix passieren wird und danach vermutlich auch nicht...
    - Durchgerechnet, was sich für mich rentieren würde (Mietkosten bis 2011 - Pachtkosten bis 2011= max.Kaufpreis)
    - Verkäufer angerufen, gesagt das er sich seine 2500E in die Haare schmieren kann - max. 500Eu
    - Dann haben wir beide herzlich gelacht und das Thema hatte sich erledigt ^^


    Fazit:
    Kaufe höchstens eine Garage, wenn gewährleistet ist, das sich die Pacht- und Kaufkosten auf jedenfall die Wage zu den sonst zu erwartenden Mietkosten hält. (Die Abbruchkosten sollten nicht vergessen werden, für mich wären sie bissl Zockerei gewesen)
    Im Zweifelsfalle Mieten oder einen Totalverlust (finanziell) in kauf nehmen können.


    Grüße,



    Marco

  • Die Pachtkosten sind auch extrem unterschiedlich von einem Ort zum anderen!Ich zahle im Jahr Pacht+Grundsteuer etwas über 100€ aber die Tatsache das unter den Garagen die Hauptleitungen fürs Wohngebiet laufen+direkt daneben die Bahn fährt,machts es sehr sicher das da nicht gebaut werden kann ^^


    Und die Anzahl an Garagen hier in Binz das ist ne ordentliche Einnahmequelle für die Gemeinde übern Daumen 25000€ -50000€pro Jahr weiß die genaue Anzahl nicht.


    Denk auch dran das bei DDR Garagen Asbest verbaut wurde z.b Dachplatten bei einem Abriß wird die Entsorgung richtig teuer.

    Fuhrpark:
    Trabant 601 Bj1988
    Suzuki Bandit 650 Bj2005



    Öl gehört ins Benzin!

  • SO teuer nun auch wieder nicht - momentan liegen die Entsorgungskosten für Asbestzementprodukte so um die 100-130€ pro Tonne. Auf einer Garage sind ja maximal ein paar Hundert Kilo drauf...


    Es ist meistens hilfreich, wenn die Eigentumsgaragen auf Kommunalland stehen. Bei privaten Grundstücksbesitzern ist es da schon schwieriger, aber die Gemeinden haben derzeit eher mit dem Abriß von Wohnungen zu tun, als mit deren Neubau. Insofern sind die meisten Kommunalgrundstücke heutzutage eine (halbwegs)sichere Bank, weil die Kommunen einerseits keine Bebauungspläne hegen, die Grundstücke auch schlecht bis gar nicht verkaufen können/wollen und sich lieber die regelmäßigen Pachteinnahmen sichern.


    Ich hab hier in der Provinz mal 1000€ für die Garage bezahlt und dazu kommen jährlich so um die 60€ Pacht und ein paar € Grundsteuer B. Auf Stadtland - ohne jede Gefahr einer Umnutzung des Grundstücks.

  • Das hat sich hier im Osten seit der Wiedervereinigung so eingeschlichen, ist aber rein rechtlich gesehen nicht möglich! Das wird nur immer wieder von Verwaltern durchgezogen, um die schnelle Kohle zu machen.


    Musste mich in den vergangenen Jahren intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, da ich einen Bungalow "besitze", der auf Pachtland steht.


    Im Ernstfall ist es wirklich so, das Du bei Kündigung des Pachtvertrages das Grundstück "besenrein" übergeben musst, also Abriß und Entsorgung tragen musst.


    Bei uns werden zur Zeit auch Garagen (saniert) verkauft, allerdings für 6.ooo :huh: - man wird aber auch ins Grundbuch eingetragen (wie bei Eigentumswohnungen).

    Gruß vom Sachsen aus Preußen
    Olli
    -----------------------------------------------

  • Das ist richtig. Die Gesetzesänderung bzw das auslaufen des besonderen Kündigungsschutzes für DDR-Garagen ist garnicht so lange her (2006 oder 07 wars).


    Muste mich auch damit beschäftigen. Eigentumsgarage auf fremden Grund ist immer Risiko. Der Besitzer (auch eine Stadt Komune) kann kündigen und man ist die Garage los.


    Thema Entschädigung kann es geben, wenn der Grundstücksbesitzer, die nicht abgerissene Garage behält und sie neu vermietet. Dann wird eine Entrschädigung für den Alteigentümer in Höhe des derzeitgen Wertes fällig.
    Wird die Garage abgerissen geht man leer aus. Quasi moderne Enteignung. Der Besitzer (z.B. eine Stadt) kann sogar den Abriss und die Kosten die damit verbunden sind, zu Lasten des Eigentümers legen.
    Vielerorts wo Gemeinden oder Städte solche Garagen abreißen (und das ist nicht unbedingt selten) läst sich eine Kostenübernahme durch den Grundstückseigentümer aushandeln. Heißt man ist die Garage los, hat aber keine Kosten für Abriss/Entsorgung.


    Kann man alles schön nachlesen.

  • ich weis ja nicht aber wenn ich so die beiträge lese stellt sich das problem mit der halle/ garage nicht nur bei uns als großes faß ohne boden da


    ich habe mich mit nem guten fraun bei der bima (bundesanstalt für immobilienaaufgaben) in strausberg bei berlin recht günstig auf einem alten werhmachts-nva - bundeswehrgelände eingemietet



    viele werden jatzt aufschreien oh gott die bima aber wir haben ca 2000m² davon ca 1500m² außenanlagen für nen guten preis (wird nicht genannt :love: ) gemietet und daür aber die unterhaltungspflicht übernommen



    und um das abzurunden ich kann jedem empfehlen nach solchen objekten zu suchen ( ist zwar viel arbeit mit der unterhaltung) es lohnt wirklich :thumbup:

  • tja viel neues habe ich net erfahren.. :rolleyes:


    wollte mehr was zur genaueren rechtslage wissen..

  • Ja wie genau den noch? Mit § und beglaubigter Kopie?


    Kaufst du so eine Garage gehört die Garage dir und du zahlst Pacht. Wird der Pachtvertrag gekündigt bist du die Garage ersatzlos los.
    Man kann natürlich vor dem Kauf den Verpächter des Grundstückes befragen, ob die Pachtflächen sicher sind. Manchmal lohnt dazu auch die Anfrage beim Katsteramt oder Bauamt bzw Stadtverwaltung, ob es einen Bebauungsplan gibt.


    Das ganze nennt sich "Schuldrechtsanpassungsgesetz" ein guter Link hier:
    http://www.freiepresse.de/NACH…TELEFONFORUM/1237746.html

  • Ist genau wie TV P50 es sagt,
    ich besitze seit Mitte der 70iger eine Doppelgarage (damals selbst gebaut mit einer sogenannten "Garagengemeinschaft").
    Zusätzlich habe ich noch 2 übernommen.
    Seit 2007 ist gem. Einigungsvertrag die Besitzstandwahrung abgelaufen und die Kündigung durch die Stadt schwebt ständig über mir.
    Sollte sich ein Investor melden, der auf dem Gelände irgend etwas bauen will wird die Stadt zuschlagen und wir sind die Garagen los.
    Die Grundsteuer und die Pacht (ca. 65 € pro Jahr / Garage) sind doch für die Kommune nur Pinatz im Vergleich zu mgl. Gewerbesteuer etc.


    Da sind vergleichsweise größere Altlasten wie Immobilien in der Hand des Bundes, die keiner will die sicherere Option.


    Solltest du die Garage übernehmen trägst du das Risiko. Das solltest du beim Kaufpreis beachten.

  • Ich glaube hier ist eben nicht so ganz klar, dass man eben einzig und allein die Garage kauft. Und die kann einem auch niemand auf der Welt einfach so wegnehmen.
    Der Grund, auf dem die Garage steht, ist eben nur gepachtet.
    Und ein Pachtvertrag kann eben gekündigt werden. Dann shcnappste dir die Garage und gehst eben^^
    Dieses Risiko ist eben der Preis dafür, dass man nur die Garage bezahlen muss, nicht aber auch noch den Grund und Boden auf dem sie steht, denn der wäre meist deutlich teurer...


    MfG Björn

  • naja, möchte jetzt nicht zu tief in die Materie einsteigen.
    Aber soviel Hinweise am Rande.
    Das deutsche Sachenrecht kennt wesentliche Bestandteile und Scheinbestandteile.
    Im AT des BGB finden sich die Regelungen der §§ 93, 94 BGB.
    Wenn die Garage ein Gebäude ist, dass fest mit dem Grundstück verbunden ist, dann handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil. Wenn es nur vorübergehend dort sich befindet, handelt es sich um ein Scheinbestandteil. Beim wesentlichen Bestandteil ist und bleibt der Eigentümer des Grundstückes Eigentümer des Gebäudess. Anderes nur bei Scheinbestandteilen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe war Paradebeispiel die Blechgarage, die man unter den Arm nehmen konnte....

  • Danke für den Link TV P50 genau sowas in der Art meinte ich :top:

  • Ich habe in Frankfurt/Oder 2 Garagen vor ein paar Jahren gekauft. Die erste hat 1 Euro gekostet und die zweite 150 Euro :rolleyes: . Beide sind mit Strom in einem Garagenverein / einer Anlage mit ca.800 Garagen. Dort wird jedes Jahr investiert in neue Wege und Zäune u.s.w. Ich zahle ca .11 Euro Grundsteuer je Garage und 70 Euro Pacht. Eine Garage in Berlin zu mieten würde 50 bis 100 Euro im Monat kosten :thumbdown: . Ein Kauf einer Wellblechgarage in Berlin Schöneweide sollte 2500Euro kosten. Sogar Ratenzahlung hatte man mir angeboten. :thumbup:


    Für mich rechnet es sich, da ich beide Autos in F/O über den Winter zu stehen habe. Ich baue dort nicht - stelle nur unter und halte es für viele Jahre sicher.


    Gruß Frank

  • Carsten das ist wieder so ein DDR Ding. In den alten Ländern war dieses bauen auf fremden Land so nicht üblich.
    Im Osten wird das schon genannte Schuldrechtsanpassungsgesetz angewendet. Hier geht es um die neuen Länder (Beitrittsgebiet) und ihre Garage (u.a.).
    Wie so oft ein Ausnahmefall. :thumbdown:

  • Ja, oder vielmehr ein kleinen Nein.


    Sowohl das Schuldrechtsanpassungsgesetz als auch das Sachenrechtsanpassungsgesetz dienen der "verwestlichung" des Rechts.... was übrigens auf Napolen und teilweis AH zurückzuführen ist.


    Es gibt einen Unterschied zwischen SCHULDrecht und SACHENrecht. Und das Sachenrecht ist etwas komplizierter. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz sagt u.a, dass der Pachtvertrag (Schuldrecht) gekündigt werden kann und zwar grundsätzlich ohne (aber eben nicht absolut), dass eine Entschädigung gezahlt werden müsste. Oder anders gesagt, das alte DDR Recht wird dem Westrecht angepaßt.


    Zunächst findet das Schuldrechtsanpassungsgesetz nur dann Anwendung, wenn es um Verträge geht, die bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 abgeschlossen worden sind. Ansonsten gilt dieses Gesetz nicht. Es könnte daher
    durchaus sein, dass dieses Schuldrechtsbereinigungsgesetz keine Anwendung finden könnte.


    In § 6 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes heißt es dann weiterhin, dass auf die bezeichneten Verträge die Bestimmungen des BGB über Miet- und Pachtvertrag anzuwenden sind. Und, in Absatz 2,zitiert: „ (2) Vereinbarungen, die die Beteiligten (Grundstückseigentümer und Nutzer) nach Ablauf des 2. Oktober 1990 getroffen haben, bleiben von den Bestimmungen dieses Gesetzes unberührt. Dies gilt unabhängig von ihrer Vereinbarkeit mit Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik auch für bis zu diesem Zeitpunkt getroffene Abreden, die vom Inhalt eines Vertrages vergleichbarer Art abweichen, nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Beteiligten führen und von denen anzunehmen ist, daß die Beteiligten sie auch getroffen hätten, wenn sie die durch den Beitritt bedingte Änderung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse vorausgesehen hätten.“


    Und in Absatz 3 heißt es
    (3) In einem Überlassungsvertrag getroffene Abreden bleiben nur wirksam, soweit es in diesem Gesetz bestimmt ist.


    Dann ist noch die Frage, in wie weit das Sachenrechtsbereinigungsgesetz greifen könnte. Dazu müsste man ebenfalls mehr über den Einzelfall wissen.


    Dem sachlichen Anwendungsbereich des Schuldrechtsbereinigungsgesetzes werden nur solche Rechtsverhältnisse geregelt, die Grundstücke regeln, die dem Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung, Erholung oder Freizeitgestaltung oder zur Errichtung von Garagen oder anderen persönlichen, jedoch nicht Wohnzwecken dienenden Bauwerken überlassen, eines Überlassungsvertrages im Sinne des Artikels 232 § 1a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu Wohnzwecken oder zu gewerblichen Zwecken übergeben oder eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsvertrages von einem anderen als dem Grundstückseigentümer bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 mit
    Billigung staatlicher Stellen mit einem Wohn- oder gewerblichen Zwecken dienenden Bauwerk bebaut worden sind. Dabei ist zu beachten, dass das Schuldrechtsbereinigungsgesetz auch dann gilt, wenn das Grundstück einem
    anderen als dem unmittelbar Nutzungsberechtigten (Zwischenpächter) zum Zwecke der vertraglichen Überlassung an Dritte übergeben worden ist.


    Dann sollte man nochmals einen Blick auf § 11 des Schuldrechtsbereinigungsgesetzes werfen. Denn dort heißt es, dass mit Beendigung des Vertragsverhältnisses geht das nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik begründete, fortbestehende Eigentum an Baulichkeiten auf den Grundstückseigentümer über. Eine mit dem Grund und Boden nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck fest verbundene Baulichkeit wird wesentlicher Bestandteil
    des Grundstücks. (das war das, was ich mit § 93, 94 BGB meinte)
    (2) Rechte Dritter an der Baulichkeit erlöschen.


    Oder anders gesagt, es ist viel komplizierter als gedacht....


  • Ich habe ehrlich nicht ganz alles gelesen, aber du wirst schon richtig recherchiert haben.


    Fakt ist, das mir bis dato kein Fall bekant ist, wo eine Garage stehen blieb und der Grundstücksbesitzer sie neu vermietet hat.
    Alle gekündigten Pachtverträge, hatten einen Abriss zur Folge. In der Regel wurden und werden die Abrisskosten "großzügiger Weise" vom Grundstücksbesitzer übernommen.
    Man darf also dankbar sein, dass man enteignet wurde und nicht noch für den Abriss und die Entsorgung aufkommen muß.


    Nichts desto trotz werde auch ich klagen, sollte mein Pachtvertrag meiner garagen gekündigt werden. Mein Anwalt wird mir dann schon sagen ob es Sinn macht oder nicht.


    Fakt ist auch, dass seit dem Anpassungsdatum, alle Garagen deutlich an Wert verloren haben. Wenn die Garage zur Wendezeit noch gut 10000 Mark an Wert hatte und ich für eine Ende 99 noch 3500 DM bezahlt habe, so habe ich eine weitere (für Umbau auf Doppelgarage) vor gut 2Jahren für 500€ bekommen.