1.1er aus Ungarn

  • Aber auch das rote KZK, glaub mit dem gelben darfste nich vom/ins Ausland überführen....kann auch sein ich lieg falsch

  • Ein Bekannter ist mit den zugelassenen polnischen Papieren und Kennzeichen gefahren. Versicherung lief sogar noch ein Monat. Ob*s es zulässig ist weiß ich aber nicht.

    2. Boom Car Musik, Anklam 2009 :)


    4. Platz 1/8 Meile Trabant 4Takt offene Klasse, Anklam 2016 :)

  • Warum sollte das illeal sein?

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Das ist ganz normal und erlaubt.
    Wenn man ei deutsches Ausfuhrkennzeichen kauft kan man damit auch noch ne gaze Weile fahren, auch im Ausland, dafür ist es ja das. ;)
    Bei den Tschechen gibts ein ähnliches und bei den polen ist es so das man noch einen Monat hat zum um- oder abmelden.
    Versicherung ist in allen Fällen ja bezahlt.

  • Hab mich grad nochmal belesen....


    Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz


    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf
    öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der
    erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat
    vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder
    Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.




    ...da hab ich wohl vorher etwas falsch verstanden...ich dachte eine Versicherung ist an den Versicherten gebunden.


    Nun hab ich aber weiter gelesen, dass der Käufer die Versicherungsrechte der vorliegenden Haftpflichtversicherung übernehmen kann, wenn die Versicherung dem Versicherten den Vertrag nach Bekanntgabe der Veräußerung nicht kündigt...


    Also hab ich das jetzt für mich so erschlossen, dass es erstmal nicht illegal ist im Sinne des Paragraph 6...wie es dahingegen mit eventuellem Versicherungsbetrug aussieht hab ich keine Ahnung.

  • Also das mit den Tschechen kann ich bestätigen. Ich hab mal nen 110er da weggeholt, der hatte extra Ausfuhrnummern.

  • Ich möchte jetzt nicht für polnische Versicherungen sprechen. Ich weiß aber, dass in Deutschland Versicherungsnehmer und Besitzer nicht identisch sein müssen. Selbst nach Besitzerwechsel ist das Auto weiterhin versichert, solange die Versicherung nicht gekündigt wird. Der alte Besitzer bezahlt halt weiterhin.

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • @FREDDY...Ich nehm mich dem an ; )


    @Sasch...Hö? Sagte ich das nicht? *wirr*


    @all...Um nur mal kurz den Werdegang so eines Reimports nachzuvollziehen...ich fahre in das EU-Land, welches ich will...Ungarn oder Polen, Tscheschei oder oder oder und schau mir das Wägelchen an, befinde es eventuell für gut und schraube in dem Falle eine rote Nummer an -die ich auch von dem Amt am Finderort kaufen kann- oder nehme die vorhanden Kennzeichen, geb dem Verkäufer sein Geld, tank nochmal voll und fahr zurück nach Hause.
    Dort angekommen klemm ich mir die ungarischen Papiere unter den Arm, gehe zur HU, dann aufs Amt, versichere mein neues Baby und hab spaß?
    So einfach? Vor allem das Anmelden würde mich mal interessieren...geht das wie mit einem Auto, welches ich in Dtl. gekauft habe?

  • Wir haben eine ähnliche Diskusion gerade im Wartburgforum. :)


    Da ich meinen Wartburg in der Winterpause ( Zulassung 4 - 10) zum Tüv schaffen möchte. Es wurden neue Felgen Reifen und Sitze eingebaut. Nun stellte sich die Frage in der Winterpause zum Tüv fahren?
    Nachfrage bei Polizei, Versicherung und Tüv ergaben, dass Fahrten zur Erlangung einer ordentlichen Betriebserlaubnis auf dem direkten Wege hin und zurück Garage / nicht öffentlicher Abstellplatz erlaubt sind. Viel mehr wollte mir meine Versicherung keine "Doppelkarte" für ein Kurzzeitkennzeichen aushändigen.


    Begründung: Versicherung ruht im Winter und ein fahren mit Kurzzeit Nr. wäre unzulässig, da der Wartburg dann doppelt versichert wäre. :huh:


    Die Frage die sich mir stellt: Darf ich mir die Werkstatt die den Tüv bzw. die Abnahme macht aussuchen? Was ist wenn diese z.b. 250 km weg ist? Ebend weil noch etwas evtl. angepaßt werden muß o.ä.. Da fahre ich doch gleich hier für in eine IFA Werkstatt meines Vertrauens und lasse alles an einem Ort machen. ATU wird mir nicht helfen können und eine Aussage bei der DEKRA - Tüv Reinland u.s.w. "dies und das müssen die noch ändern für den Tüv bringt auch nicht. Da fahre ich dann noch mehr hin und her,


    Da her bin ich der Meinung alles an einem Ort und gut. Ich habe nich 4 Monate Rest Tüv und dieser wird so gleich im Zusammenhang mit der Abnahme neu gemacht. :S


    Gruß Frank

  • Und noch eine Frage:
    Wenn ich nen 1.1er aus dem europäischen Ausland mit der roten Nummer her hole, der aber schon vom Vorbesitzer eine geänderte Auspuffanlage, Tieferlegung oder etwas in der Art hat, kann ich da bei der Überführung Probleme bekommen?
    Und was sagen unsere Abnahmestellen dazu, angenommen das steht schon im Fahrzeugschein, bleibt das dann auch drin, oder "nulle" ich den mit der Überführung? ?(

  • Im Gegensatz zu Kurzkennzeichen kann es in einigen Ländern mit roten 06er Nummern richtig Ärger geben. Die werden z.B. von der tschechischen Polizei nicht akzeptiert.


    AM besten vorher googlen ob das Land in das man möchte Ärger bei roten Schilder macht.

  • Zu den Eintragungen:


    Mein GTI kam aus Frankreich und hatte dort einen vollständigen Go-Kart-Umbau durch. Die Eintragungen wurden von der hiesigen DEKRA anstandslos übernommen, auch wenn ich bei manchen Dingen "etwas" skeptisch war.

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Die kann man nehmen. Ist aber trotzdem eine Grauzone.


    Am besten ist es wenn man einfach Ausfuhrschilder des jeweiligen Landes vor Ort holt. Damit darf man dann auch z.B. Polen/Tschechen noch 4 Wochen fahren und hat so auch Zeit hier ggf zum Gutachten zu fahren.
    Oder natürlich auf nem Hänger.

  • Ähnlich wie bei den Ausfuhrkennzeichen bei uns auch......du kaufst für das Schild ja eine Versicherung, ohne die du ja sonst garkeine Kennzeichen bekommst.
    Meist liegt das so bei, wie schon gesagt, 4 Wochen. Ist also Schild inklusive Versicherung.