Gesetzliche Bestimmungen für Umbau oder Reparatur

  • Das Fahrzeug muß der STVO und der FZV entsprechen. Dazu kommt der Punkt "Auslegungssache bzw Ermessensspielraum"


    Grundsätzlich müssen auch alle nichtoriginalen Anbauteile eingetragen werden, oder sie besitzen eine Betriebserlaubnis für den jeweiligen Fahzeugtyp.


    Wenn wir nun das Auto von vorn nach hinten durchgehen, so gibt es ein paar Anhaltspunkte.


    Karosserieversteifende Teile wie Domstreben sind z.B. eintragungsfrei. Ebenso wenn man ein Armaturenbrett verändert, oder Türverkleidungen neu bezieht, ebenso originale Sitze neu/anders bezieht.
    Auch außen angebrachte Beleuchtungsteile wie Nebel- oder Fernscheinwerfer wenn sie in bestimmter Abhängigkeit geschaltet sind. Auch alle anderen Serienteile die am Trabant verbaut waren und durch Modernisierung ersetzt wurden, können getauscht und verbaut werden, zu nennen wäre hier als Beispiel der Tausch der Stoßstangen von rund auf eckig oder umgedreht, oder der Tausch von Alugittergrill auf Streckmetall-alt, oder auch die Entlüftung der C-Säule.


    Teile die eingtragen werden müssen sind z.B.
    -über Toleranz geänderte Motoren und Getriebe
    -veränderte Bremsen und Fahrwerksteile wie Fahrwerksfedern
    -Räder und Reifen ohne Herstellerfreigabe
    -andere als das Originallenkrad, gemeint sind Sportlenkräder, die min. 5 verschiedenen Trabantserienlenkräder können untereinander getauscht werden
    -Sitze mit veränderten Aufnahmen in der Karosse
    -Spoiler, Schweller, Schürzen und andere Anbauteile.
    -Anhängerkupplung ohne EU Prüfzeichen/nummer
    -Auspuffteile ohne [lexicon]ABE[/lexicon]
    -veränderte Tankanlagen


    Wer Lust und Laune hat, kann sich einfach mal hier durcharbeiten:
    FZV
    STVO


    Zum Thema Reparaturen, ist es ganz einfach. Ausführen kann sie, wer will. Es muß quasi nur die Straßenverkehrstauglichkeit, in Abhängigkeit der gesetzlichen Bestimmungen, gewährleistet sein.
    Man kann es also in einer Werkstatt machen lassen, oder selbst Hand anlegen. Solange die Ausführung fachgerecht von statten geht, kann niemand etwas dagegen sagen bzw gibt es kein Gesetz was dagagen spricht.

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