unfall... ich hab ne wut im bauch

  • am 31.07 ist mir und ´meiner freundin eine frau reingefahren. beim ausparken auf dem supermarktparkplatz. wir haben beide rückwärts ausgeparkt. wir standen haben gehupt aber die frau ist weiter gefahren. sie schrabbte an unserer pappe. rücklichtglas kaputt und chromstoßstange hat n knick.
    das wir standen hat auch die polizei der frau gesagt da sie nunmal deutlich sichtbare streif spuren an ihrem wagen hatte. also sei auch sie schuld.


    auf nachfrage bei íhrer versicherung bin ich auch zum gutachter gefahren. der bescheinigte einen schaden von rund 450 euro.


    ich dachte gut damit sei es getan. irgend wann kommt der verrechnungsscheck. tat er auch heute. doch im begleitschreiben steht da davon auszugehen ist das wir und die dame die uns rein gefahren ist gleichzeitig ausgeparkt haben ist von einer gemeinsamen schuld auszugehen. deswegen bekomme ich eine entschädigung von 145 euro. eine frechheit !!


    zumal die dame direkt 20 euro an die polizei bezahlen durfte und der polizist ihr auch sagte das sie die unfall schleifspuren an ihrem wagen hat.


    nun darf ich wohl erstmal am montag zum anwalt gehen...


    was meint ihr dazu?

  • laut eines bekannten ist der scheck über 145 euro ein schuld anerkenntniss seitens der versicherung?


    ist das normal das versicherungen sich auf solch billige art und weise versuchen vorm zahlen zu drücken? wer muss eigentlich dann für den anwalt aufkommen?

  • Du musst nicht gleich zum Anwalt gehen, du kannst erst einmal selbst tätig werden.
    Als erstes solltest du den Scheck nicht einlösen, sondern bei der Versicherung per Fax Widerspruch einlegen. Dabei kannst du darauf verweisen, dass ihr gestanden seid, während sich die andere bewegte. (Gibt es dazu vielleicht ein Protokoll der Polizei, dass du beifügen kannst oder noch andere Zeugen die dir bekannt sind und auf die du verweisen kannst?) Ein kleines Schreiben mir einer sachlichen Darstellung und der eindeutigen Aussage, dass du nicht gewillt bist einen Teil der Kosten selbst zu tragen, kann unter Umständen schon reichen.
    Sollte die Versicherung sich dann immer noch stur zeigen, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Hier vorher evt ein Beratungsgespräch führen (dazu alle Bilder und Unterlagen mitnehmen!) Das ist nicht so teuer, aber du bekommt Klarheit was du tun musst.
    Wenn du eine Rechstschtuzversicherung hast, kann es sein, dass sie eine Teil der Kosten (oder ganz) übernimmt, dort aber vorher fragen.
    Viel Erfolg :top:

    Schlägt dir die Hoffnung fehl, nie fehle dir das Hoffen! Ein Tor ist zugetan, doch tausend sind noch offen. :thumbup:


    Friedrich Rückert, Deutscher Dichter, Übersetzer und Universalgelehrter, * 16.05.1788 in Schweinfurt (UFranken), † 31.01.1866 in Neuses bei Coburg (OFranken)

  • wird glaub ich mal zeit ne rechtsschutzversicherung abzuschließen....


    solltest du aber bei einer Versicherung machen, wo du keine andere Versicherung hast, eine Versicherung gibt selten Geld, wenn es gegen sich selbst geht :zwinkerer:

  • 1.) Ja, das ist bei (vielen) Versicherungen so üblich und auch gesetzlich legetim...
    2.) Nein, ich kann derartige Praktiken über die Kravag nicht bestätigen.
    3.) Eine RS hilft, wie vom Professor schon geschrieben, nur wenn sie nicht gegen sich selbst prozessieren soll. - Ist halt bissl Pokern, man weiss ja nicht welche Gesellschaft der nächste Gegner hat.


    Anwaltskosten müssen erstmal vorgestreckt werden (wenn man keine RS hat oder die RS nicht übernimmt), bei erfolgreichem Verlauf des Verfahrens steht einem die Rückerstattung duch den Prozessgegner zu. Soweit die Theorie.


    Grüße,


    Marco

  • Und bei einer RSV haste den Vorteil, das du erste mal mit nem Anwalt reden kannst, hat mir immer ungemein geholfen! Der kann ja dann ein schönes Schreiben aufsetzten!
    Nur noch paar Semster, dann is meine Sista mit ihrem Jurastudium fertig und ich kann die RSV kündigen! :lach:


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • hab grade mal mit jemanden telefoniert der sich ein wenig auskennt....


    nach dem jetzt der erste äger verflogen ist hab ich mir das schriftstück nochmal durchgelesen.


    im anschreiben steht wort wörtlich:


    sehr geehrter herr franz,


    nach bisher vorliegenden aktenstand müssen wir von einem gleichwertigen verschulden der beiden unfallparteien ausgehen. beide parkten rückwärts aus.
    sie erhalten einen verrechnungsscheck über 145,83 als entschädigung.


    eine auflistung der kosten war auch noch dabei :



    reparaturkosten nach gutachten 396,65
    nebenkosten 25,00
    sachverständigenkosten 130,00


    zwischensumme 551,65
    haftungsquote 50% 275,83
    abzüglich zahlung sachverständigenbüro 130,00


    gesamtbetrag 145,83


    welche in scheckvorm auch vorliegen


    sauerrei hoch 5 !! dann auch noch die frechheit besitzen die gutachterkosten abzuziehen, obwohl die mich zum gutachter geschickt haben. :zornig:

  • der meinte das sich die versicherung +über ein von mir erstelltes schreiben kaputtlacht. nach dem motto gebt ihm einen teil dann wird er zufrieden sein. also ich sollte mir umgehend montag morgen einen anwalt nehmen der in meinem namen ein schreiben zur versicherung schickt. dies sollte eigentlich genügen um die gegnerische versicherung zur zahlung der gesammten summe zu bewegen. und das die mir die gutachterkosten abziehen wollen dürften sie überhaupt nicht !

  • Als erstes morgen, rufe da an. Genau den Sachbearbeiter verlangen der das Schreiben aufgesetzt hat.


    Bitte um eine kurze Rechnungserklärung. Frage wieso Gutachterkosten abgezogen werden, da derjenige das Gutachten bezahlen muß, der es in Auftrag gegeben hat. Und selbst wenn du eine Teilschuld hättest, dann dürfte auch nur hälftige Gutachterkosten angerechnet werden.
    Erkläre kurze das du nach Aktenlage keine Schuld hast und verlange (immer höflich bleiben) das der Schaden vollständig abzugsfrei reguliert wird.


    Sollte sich der Bearbeiter stur zeigen und nicht darauf eingehen, erkläre kurz, dass du dies nicht hinnehmen wirst und einen Anwalt einschalten wirst.


    Es ist immer sehr eigenartig, dass die Versicherungen bei solch geringen Schäden, so eine Veranstalltung draus machen. Ich hab sowas schon so oft erlebt, dass Schäden unter 1000€ so ein Rabatz gemacht wird.


    Der Anwalt wird sich den Unfallbericht anfordern und dann kann er dir genau sagen, ob und was man machen kann.

  • Hallo Stephan,


    man muss da nicht sofort zum Anwalt.
    Ein normaler Widerspruch des Schreibens genügt erst einmal.
    Widerspruch des Schreibens vom .... da Dich bei diesem Unfall keine Schuld trifft.
    Berufe dich dabei auf das Polizeiprotokoll vom .... mit dem Aktenzeichen ..... (Das AZ müsstest du ja bekommen haben)
    Die Versicherung kann sich dann selber das Protokoll anfordern.
    Wichtig hierbei ist eine Fristsetzung im Schreiben (höchstens 2 Wochen), damit es sich nicht in die Länge zieht.
    Gutachterkosten trägt definitiv die Versicherung des Verursachers.


    Ein klarer vernünftig formulierter Widerspruch mit allen Details im Schreiben hilft sehr viel.
    Erst danach, wenn die versicherung sich immer noch quer stellt, kann man einen Anwalt einschalten.
    Vorher solltest du Dir den Besuch sparen und einen vernünftigen Widerspruch zum Schreiben der Versicherung aufsetzen.


    Solltest du Schwierigkeiten mit einem sachlichen Schreiben für die Versicherung haben, dann melde Dich einfach, denn anwaltlicher Rat sitzt oft neben mir :grinsi:


    Gruß
    Jörg

  • Hinschreiben um darauf zu warten, dass die sich querstellen, bringt garnichts.


    Man kann auch sehr viel falsch schreiben :zwinkerer:


    Ein kurzer Anruf und dann ggf. der Gang zu Anwalt ist aus meiner Sicht der einzige Weg. Somit weiß man auch gleich am Telefon, ob die Assekuranz bereit ist den Schaden zu regulieren, oder ob sie es darauf ankommen läst.


    Wenn man natürlich erstmal min. zwei Wochen warten möchte, kann man auch gern selber Briefe hinschreiben :top:

  • Bei Anrufen hat man mündliche Zusagen ohne Verbindlichkeit. Bei einem späteren Verfahren sind telefonische Aussagen nicht mehr nachzuweisen.
    Kleiner Tipp (was auch jeder Anwalt macht) : alles schriftlich !!!


    Lieber 2 Wochen auf eine (vielleicht positive) Rückantwort warten, als ein einjähriges Verfahren über einen Anwalt anzustreben.
    Denn wenn man einen aussagekräftigen Widerspruch schreibt , ist die Versicherung verpflichtet den Fall komplett zu bearbeiten (inkl. Akteneinsicht von der Polizei).


    Kleiner Tipp: Auch beim positiven Verlauf der Sache über einen Anwalt, werden die Anwaltskosten bei Stephan hängenbleiben, solange es nicht vor Gericht landet.
    Und das kann ich im voraus sagen: es wird kein Gerichtsverfahren dazu geben, sondern irgendwann nur ein Vergleich unter den Parteien.
    Stephan bekommt seine ca. 400,- € , aber die Einstufung beim Anwalt bei einem Streitwert von 400,- € liegt bei (bis zu) 1000,- €. Und die müsste er dann selbst bezahlen.
    Ist zwar jetzt grob gerechnet, aber realistisch. Definitiv werden mindestens 350,- € Anwaltskosten anfallen, die er beim Vergleich selber tragen muss.


    Also Stephan lass Dich nicht zu wild machen und versaue Dir nicht das rest-Wochenende. Entscheide selber was der richtige Weg für Dich wäre. :winker:


    Gruß
    Jörg

  • Eigene Erfahrung:


    Die gegnerische Partei behauptete auf Nachfrage der Versicherung das Gegenteil......


    Die "Tagebucheintrag"-snummer bei der Polizei erfragen und der Versicherung mitteilen.
    Sich auf die vor Ort gemachten und von der Polizei protokollierten Aussagen berufen.


    Ich habe auch mehrere Monate auf meinen Gesamtanspruch gewartet, aber ihn doch bekommen.
    Die Vers. hat mit auch erst die Hälfte überwiesen.
    Also : 1. nicht wild machen lassen und
    2. sich das so von der Vers. nicht bieten lassen!
    Zur Not mit dem Anwalt.
    Der berechnet seine Kosten auch der gegnerischen Vers.(War bei mir immer so....bisher 2x, 1x in 1998 und 1x 2007)
    Bist du im ADAC hast du Anspruch auf ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem vom ADAC benannten Anwalt!!!!
    Viel Erfolg

    :top:>>Trabant fahren ist Kult........nicht Armut!<<< :lach:

  • Naja, also mit ner Rechtsberatung durch Laien übers Netz wär ich vorsichtig :zwinkerer:


    Mein Tip wäre erstmal der Gang zu DEINER Versicherung, je nachdem ob man Glück hat oder nich (is leider so), können die einem oft schon ganz gut weiterhelfen. Oft besteht nämlich allein durch die KFZ-Haftpflicht schon eine, wenn auch eingeschränkte Rechtsschutzversicherung. Die kommt aber nur dann zum Tragen, wenn Forderungen gegen dich gestellt werden.


    Ich seh das so (kein juristischer Tip, nur so wie ich das jetzt rauslese):


    Erstmal die Kosten fürs Gutachten:


    Sollst du den Gutachter aus eigener Tasche zahlen? Vermutlich nicht. Ergo sind die Kosten für das Gutachten zwar Bestandteil der Gesamtschadenssumme, das Geld bekommst aber nicht du sondern direkt der Gutachter. Also völlig korrekt die 130 Eumel auf deinem Scheck abzuziehen.


    Solltest du dich auf die Nummer der Gegnerischen Versicherung einlassen, räumst du damit eine Teilschuld deinerseits ein. Das bedeutet, das der Unfallgegner nu auch Ansprüche gegen dich hat - zumindest wenns doof läuft.
    Und jetzt wirds für deine Versicherung interessant - und hier liegt auch der Grund warum die dir evtl helfen :zwinkerer:


    Ganz wichtig: Du bist nicht Einverstanden mit der Regelung, also erstmal Einspruch einlegen. Denn ist erstmal die Einspruchsfrist verstrichen, dann wirds schwierig - sogar mit Anwalt.


    Chrom

  • danke erstmal für die antworten ich häng mich morgen mal ans telefon und frag mal bei meiner versicherung nach. danach werd ich die gegnerische vs anrufen und zusätzlich noch was schriftlich machen. per einschreiben versteht sich. und zu aller lezt soll sich ein anwalt drumm kümmern......

  • hab heute morgen als erstes bei meiner versicherung angerufen. wollten zurück rufen warte immer noch drauf. danke für den service.....


    dann hab ich in hamburg bei der gegnerischen vs angerufen. das soll erstmal eine "vorab" zahlung sein da man keine polizei ermittlungsakte vorliegen hat. das ich einen zeugen hab und das die frau die streifspuren hat wussten die jetzt aktuell angeblich nicht, da man keine polizei ermittlungsakte vorliegen hatte. irgend wie kam ich mir verarscht vor.


    habe dann ein schreiben aufgesetzt das ich einspruch erhebe gegen die teilschuld. bin mal gespannt wie es weiter geht. ich warte jetzt noch bis nächsten montag nach erfolglosem telefonat geht die ganze sache zum anwalt.

  • Ma so ne blöde Frage, hast DU einen Direktversicherer (per Internet) gewählt oder bist du direkt vor Ort zu einem Berater und hast dort deine KFZ-Versi abgeschlossen.?


    Grüße,


    Marco