Golf 1 Scheinwerfer legal oder nicht?


  • du hast recht :top:

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • ich bin mal so frei und kopiere meine vorlesungsunterlagen:


    Teile mit EG-Typgenehmigung nach EG-ER und Teile mit ECE-Genehmigung nach ECE-R


    besagt dann:



    - von einer internationalen Genehmigungsbehörde dem Teilehersteller erteilte Typgenehmigung für serienmäßig hergestellte Fahrzeugteile
    - ohne vorgeschriebene Änderungsabnahme
    Beispiel: Abgasanlagen (allerdings nur universale, wie bei Motorädern), Reifen, Gurte, Bremsbeläge, und auch lichttechnische Einrichtungen


    Für solche Fahrzeugteile gibt es keine "ABE". Denn eine ABE gilt nur für Bauteile die vom KBA nach StVZO §22 und §22a zugelassen sind


    Man muss also beim Einbau der Scheinwerfer nur die allgemeinen Einbauvorschriften für SW einhalten, abnehmen muss das keiner. (des wegen auch "ohne vorgeschriebene Änderungsabnahme")


    Beispiel für Unterschied zwischen ABE und "E-Nummer".


    Eine Anhängerkupplung mit einer ABE muss nach dem Einbau von einem Prüfer abgenommen werden.
    Eine Anhängerkupplung mit E-Nummer muss nicht nach dem Einbau von einem Prüfer abgenommen werden.

  • @ Mullibert


    Was studierst Du?


    Die Große Frage geht ja eigentlich auch noch weiter, was ist wenn der Scheinwerfer in seiner Aufnahme weiter umgearbeitet werden muss?
    Bei KBA Teilen die verändert werden, erlischt die ABE!


    Grüße

  • Als ich mir vor 2 Monaten Klarglasscheinwerfer anbauen wollte war ich damit vorher beim TÜV, weil ich es wasserdicht haben wollte. Der gute Mann sagte mir nur: Bau sie ein, komm vorbei und ich trage dir das ein... Damit wäre alles korrekt. Er hätte in den Fahrzeugschein "Geänderte Golf2 Scheinwerfer vorne" eingetragen und ich wäre bei jeder Kontrolle mit nem Lächeln davongekommen. Auf dieses ganze "E-geprüft" kann man sich leider nicht so ganz verlassen.




    mfg

  • @X Men: Ich studiere Fahrzeugtechnik und dieses Thema hatte ich im Fach Sachverständigenwesen (die Lehrbeauftragten sind Mitarbeiter der Dekra)


    wenn du die Aufnahme des Scheinwerfers änderst, sorgst du ja dafür, dass du sie sachgerecht einbauen kannst. also so, dass sie keinen Blenden und ähnliches. Die eigentlich Prüfung von Scheinwerfern und Co, ist wie weiter oben beschrieben nur hinsichtlich des leuchtverhaltens, sprich alles was den reflektor und ähnliches angeht.

  • @ mullibert thx, aber meine eigentliche Frage war ja auch an Fischdieter, was gibt diese Typgenehmigung denn her? eingeschränkter Verwendungsbereich?


    MfG Xer

  • Also ich war am Freitag beim Tüv meine scheinwerfer einstellen und dann hab ich den gleich gefragt wegen eintragen,
    der Prüfer meinte die müssen nur fest eingebaut sein und einstellbar sein !
    Hat sie mir eingestellt und mir eine gute Fahrt gewünscht...

  • So wars bei mir auch. Wenn jemand noch welche brauchen sollte, dann hab ich noch welche mit Fadenkreuz da.

  • Eine Anhängerkupplung mit ABE muss NICHT eingetragen werden. Ist ja ne Tolle Vorlesung ;) .


    Habe bei uns nix gefunden in der Datenbank. Ich habe aber eine Anfrage gestellt, ob in der EG/ECE-Teilegenehmigung ein Verwendungsbereich angegeben ist. Wenn ja, dann verliert die Teilegenehmigung ihre Gültigkeit beim Einbau in den Trabi. Die Antwort müsste mitte der Woche kommen....


    grüße


    Andreas

  • Zitat

    Eine Anhängerkupplung mit ABE muss NICHT eingetragen werden. Ist ja ne Tolle Vorlesung ;) .

    habe nicht geschrieben, dass man sie eintragen muss, sondern das sie von einem Prüfer abgenommen werden muss (sofern die ABE es fordert). Sprich man muss sie nach dem Einbau vorführen und es wird geschaut, ob sie entsprechend der Auflagen verbaut ist.
    Dieses vorführen entfällt bei denen mit "E-Nummer"


    Aber warum sollten die Scheinwerfer gerade beim Trabant ihre Zulassung verlieren? Bei Reifen fragt doch auch keiner nach, ob er Michelin fahren darf oder nicht

  • Was ist dass denn für´n Quatsch ;) Vorführen musst Du Sachen nur zum eintragen. Ne ABE musst Du nie vorführen!! Eine Anbauabnahme ist eine Eintragung nach 19.3 bzw 19.4!!Entweder hast Du da was falsch verstanden, oder Eure Dekra-Dozenten müssen mal wieder auf Lehrgang. :) AHK`s gibt es im Übrigen nicht mit ABE, sondern nur mit Bauartgenehmigung oder EG/ECE-Teilegenehmigung.


    Der Reifen hat eine allgemeine Teilegenehmigung, ob die Scheinwerfer das haben klären wir ja gerade! Im Übrigen darfst Du einen E-geprüften Auspuff auch nicht an jedem X-beliebigen Auto fahren, sondern nur an dem wo er geprüft wurde.



    gruß

  • wenn die Auflagen der ABE/ABG eingehalten werden bzw. der Verwendungsbereich, ist keine Abnahme erforderlich. Diese kann evtl. erforderlich sein, wenn etwas in Kombination verbaut wird und die ABE den Serienzustand fordert.


    Vielleicht hätten die das an einem Beispiel Euch besser verdeutlichen sollen. Naja..ist ja auch ein sehr weitläufiges Gebiet, dass merkt man selbst wenn man in dem Job arbeitet. ;)



    grüße


    Andreas

  • Hier mal der Stand der Dinge was bei oben genannten Sachverhalt heraus kam..Nach dem ich nun den Mängelschein erhalten habe, hab ich nen Widerspruch beim zuständigen Polizeirevier eingelegt. im Antwortschreiben stand nur das der Sachverhalt an die zuständigen Bamten weiter geleitet wurde. Kurz darauf kam dann Post von der Bußgelstelle, Verwarngeld mit Anhörungsbogen. Widerspruch eingelegt, mit sämtlichen Gesetzestexten die ich finden konnte, kein Antwortschreiben von den, nichts... Zeit verging, wieder Post von der Bußgelstelle, diesmal Bußgeldbescheid, wieder Einspruch eingelegt, auch daraf wurde nicht geantwortet.. Kurze Zeit drauf bekam ich nen Brief von der Stadtverwaltung, Amt für Zulassung: Androhung der Zwangsstillegung. Darauf hin bin ich dann wutentbrannt zur Zulassungsstelle, um mit der zuständigen Tante zu labern..nach anfänglicher Kommunikationsschwierigkeiten ;) hat mir die Dame dann erklärt, das die Beamten der Zulassungstelle sowie der Bereitschaftspolizei wohl mit Ihrem Latein am Ende waren und nicht wussten was Sie auf meine Einsprüche antworten sollen. Deshalb wurde der Sachverhalt an die Zulassungsstelle abgegeben, die solle weiter entscheiden..Nach langem hin und her hab ich mich mit der Dame darauf geeignet, mal bei der Dekra vorbei zu fahren und den Sachverhalt zu klären. Der Prüfer bescheinigte mir das die Beleuchtungseinrichtung den ECE-Regelungen entspricht und nicht eingetragen werden müssen.. Die Bescheinigung hab ich dann 2-mal kopiert und an die Bereitschaftspolizei und die Bußgeldstelle geschickt, mit nem dicken Anschreiben dazu... Bis heute warte ich auf ne Entschuldigung von denen..


    Von wegen Freund und Helfer... :thumbdown:

  • Zitat

    Der Prüfer bescheinigte mir das die Beleuchtungseinrichtung den
    ECE-Regelungen entspricht und nicht eingetragen werden müssen.. Die
    Bescheinigung hab ich dann 2-mal kopiert

    Dann stell das Dokument doch mal Online..hilft hier Vielen bestimmt weiter. Obwohl ich nicht glaube, dass es ohne Weiteres so richtig ist. Mal abwarten was ich als Antwort bekomme.


    grüße
    Andreas

  • Ich glaub ja mal nicht, dass der Prüfer die E Prüfnummern geprüft hat! Oder haste wie vorgeschlagen Originale Rücklichter angeschraubt? Und Original Frontscheinwerfer?


    Was hat er Dir denn bestätigt? Mänglschein? Gutachten? Einzelabnahme?


    Grüße Xer

  • Die Frontscheinwerfer und Rückleuchten hab ich dran gelassen..Beim Rückleuchten hat der nur nach der E-Kennung geguckt und ob die farbe der birnen auch ok ist..hat dann noch nen Prüfer aus Hermsdorf angerufen zwecks der Rückleuchten, auch der sagte das es so ok wäre..beim Scheinwerfern gabs auch nichts zu meckern, is ein als Scheinwerfer geprüftes Bauteil und so zugelassen, da ist nirgends vorgeschrieben an welches Fahrzeug der gehört.erkennt man ja an den Codes auf den Scheinwerfern als was die geprüft und zugelassen sind. hat mir auf den Mängelschein als Bemerkung hinzugefügt das die den ECE-Richtlinien entsprechen. das Ding führ ich jetz immer als Kopie mit..

  • Ich glaub ja mal nicht, dass der Prüfer die E Prüfnummern geprüft hat! Oder haste wie vorgeschlagen Originale Rücklichter angeschraubt? Und Original Frontscheinwerfer?


    Was hat er Dir denn bestätigt? Mänglschein? Gutachten? Einzelabnahme?


    Grüße Xer


    es ist egal für welches Fahrzeug Lichter hergestellt wurden sind. Es gibt Grundregeln die Erfüllt sein müssen und das ist ausschlaggebend. Du kannst Lichter vom Ferrari an den Trabi bauen, Hauptsache die sitzen an einer vom Gesetzgeber definierten Position und sind gescheit eingestellt. Die Regeln für Xenon etc. lass ich jetzt mal außen vor.

  • Ferrari Leuchten dürfen nicht einfach irgendwo angebaut werden
    überlegt mal bitte was für Fahrzeuge rumfahren würden wenn alles was ein E-Prüfzeichen hat überall angebaut werden darf
    und eine oder mehrere Aussagen von Prüfern heißt nicht gleich legal wieviele Prüfer sagen denn es ist nicht legal
    das einfachste wäre doch einfach von dem entsprechenden Teil ,hier die Scheinwerfer,beim Hersteller direkt das Gutachten einzusehen
    wenn es ein legal gekauftes Teil ist liegen diese Gutachten bei bei jeder Hella Leuchte die man z.B.kauft ist ein Gutachten dabei wo steht das sie für diesen Fahrzeugtyp geprüft sind und nicht wie und wo man will dran bauen darf es sei denn es sind Universalleuchten dann gibt es Einbauvorschriften