tachchen..
hab heut meinen ersten Mängelschein bekommen.. Bemängelt wurden Rücklichtschalen(weiß mit "E-Zeichen") sowie Scheinwerfer vorn(Klarglas mit Standlichtring von FK mit E-Zeichen).
Das die Rücklichtschalen im Bereich der STVZO eigentlich nicht zulässig sind, weiß ich. Aber wie sieht das mit den Frontscheinwerfern nun aus? Der "nette" Herr in blau wollte da n Teilegutachten für sehen, aufm Mängelschein steht " Scheinwerfer vorn E-Zeichnung ohne Teilegutachten, Rückleuchten ohne [lexicon]ABE[/lexicon]". Muß ich die Scheinwerfer nun eintragen lassen oder kann ich mich auf das E-Zeichen berufen?und welche Rückleuchten außer die Originalen sind denn noch zulässig?
gruß matze