Golf 1 Scheinwerfer legal oder nicht?

  • tachchen..


    hab heut meinen ersten Mängelschein bekommen.. Bemängelt wurden Rücklichtschalen(weiß mit "E-Zeichen") sowie Scheinwerfer vorn(Klarglas mit Standlichtring von FK mit E-Zeichen).
    Das die Rücklichtschalen im Bereich der STVZO eigentlich nicht zulässig sind, weiß ich. Aber wie sieht das mit den Frontscheinwerfern nun aus? Der "nette" Herr in blau wollte da n Teilegutachten für sehen, aufm Mängelschein steht " Scheinwerfer vorn E-Zeichnung ohne Teilegutachten, Rückleuchten ohne [lexicon]ABE[/lexicon]". Muß ich die Scheinwerfer nun eintragen lassen oder kann ich mich auf das E-Zeichen berufen?und welche Rückleuchten außer die Originalen sind denn noch zulässig?


    gruß matze

  • Dadrüber könnte man sich wieder stundenlang steiten. :blabla:
    Laß die Scheinwerfer eintragen und dann haste Ruhe ! Ich hab die getönten mit Fadenkreuz und se auch eintragen lassen.
    Das E-Prüfzeichen sagt nicht aus,das die Scheinwerfer für den Trabant bestimmt sind bzw. geprüft worden sind.


    Gruss Michel :winker:

    10 Jahre Trabant IG-OST
    2003-2013

    Und kein Ende in sicht
    :2Kumpels::bigbeer::2Kumpels:

  • Hallo,
    war das heut beim großen goldenen M,hab dich dort noch gesehen als ich von Arbeit kam.
    Das Problem mit dem E-Prüfzeichen hatte ich damals auch an meinem Golf,aber eintragen tun´s die meisten nicht weil ja ein E-Prüfzeichen drauf ist.
    Für hinten gibt es jedenfalls nur die Originalen Rot-Orange und komplett Orange,alles andere dürfte nicht zulässig sein.


    Gruß Andreas

  • Wenn Du zum Tüver sagst,er möge dir das eintragen damit du auf der sicheren seite bist, dann macht der das auch.
    E-Prüfzeichen hin oder her. Siehst ja was die Herren in Blau dazu sagen.


    Gruss Michel :winker:

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  • schraub doch fürn tüv kurz original dranne :grinser:

  • Hallo,
    war das heut beim großen goldenen M,hab dich dort noch gesehen als ich von Arbeit kam.
    Das Problem mit dem E-Prüfzeichen hatte ich damals auch an meinem Golf,aber eintragen tun´s die meisten nicht weil ja ein E-Prüfzeichen drauf ist.
    Für hinten gibt es jedenfalls nur die Originalen Rot-Orange und komplett Orange,alles andere dürfte nicht zulässig sein.


    Gruß Andreas



    jupp, genau da war das...da kommt man ohne mängel durch jeden [lexicon]TÜV[/lexicon] und Polizeikontrolle, und dann kommt so n neunmalkluger Staatsdiener und versaubeutelt einen den Donnerstag. sein kollege meinte noch zu mir das sei so`n trabifetischist, hab ich viel von gemerkt :dududu:

  • @ ms1988



    dein Rat ist schon verdammt gut wenn man daran denkt das es hier um die Alltäglichen Kontrollen der Polizei geht und nicht um die [lexicon]HU[/lexicon] :zwinkerer: bzw. wie man die Kontrollorgane hintergeht :augendreh:


    Zu denn Scheinwerfern kann ich nur sagen Trabiteamer hats vor kurzem erst in einem anderren Thread erklärt, am besten du nutzt mal die Suche Matze.

  • den thread hab ich mir schon durchgelesen.Auf meinen Scheinwerfern steht HC/R 00 E4 10783 17.5 und [lexicon]A[/lexicon] E4 02 10783(für Standlicht) Aus den Abkürzungen geht ja nun hervor E4=Niederlande; HC/R=Halogen Fern-oder Abblendlicht. was die 10783 17.5 nun heißt weiß ich leider nicht..

  • Guten Tag







    [b][i]


    Teile mit EWG- oder ECE-Genehmigung


    Teile mit einer EWG-Genehmigung als technische Einheit haben ein Betriebserlaubniszeichen bestehend aus einem Unterscheidungsbuchstaben des genehmigenden Mitgliedstaates oder einem Rechteck mit dem Buchstaben „e“ gefolgt von der Kennzahl oder dem Kennbuchstaben des genehmigenden Mitgliedstaates und einer Ziffernfolge


    Beispiel:e 9007


    Haben Teile eine ECE-Genehmigung, tragen sie ein Genehmigungszeichen bestehend aus




    • einem Kreis mit dem Buchstaben „E“

    • der Kennzahl des genehmigenden Staates

    • einer Genehmigungsnummer

    • ggf. den Buchstaben „R“ und/oder der Nummer der entsprechenden ECE-Regelung und


      • ggf. zusätzliche Zeichen


      Beispiel:
      F - 00 E 4 2439


      Die entsprechenden Zertifikate zu den neuen Fahrzeugteilen werden vom Hersteller der Teile gestellt.




    [Blockierte Grafik: http://vasmodis.tripod.com/imagelib/sitebuilder/layout/spacer.gif]








    [size=32][color=red]Infos zum E-Prüfzeichen


    [font=courier new]Die Zahl nach dem E verrät welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat.
    z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was - kann also auch die eine Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.
    Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen oder Gutachten erforderlich.
    Aber eine Eintragung entfällt hierbei!
    Für Dich heisst das, Dein TÜVler braucht Teile mit E-Prüfzeichen gar nicht einzutragen, deswegen heisst ja eintragungsfrei!



    Diesen wundesschönen Text Habe ich mal für euch aus dem Inet kopiert, um die Freag nun entgültig zu klären. Und ich denke alle wissen was eintragungsfrei bedeutet.


    Der Scheinwerfer ist als Scheinwerfer und nicht als Golf 1 Scheinwerfer Typgeprüft, also ists egal ob ich den an Golf Trabant oder wo anders ran bastel solange er seinem bestimmten geprüften Zweck erfüllt.



    Mfg :winker:


  • Zitat

    Der
    Scheinwerfer ist als Scheinwerfer und nicht als Golf 1 Scheinwerfer
    Typgeprüft, also ists egal ob ich den an Golf Trabant oder wo anders
    ran bastel solange er seinem bestimmten geprüften Zweck erfüllt.

    das ist bei bauartgenehmigten Teilen so, aber nicht bei e-geprüften. Bestes und einfachstes Beispiel e-geprüfte Auspuffanlagen. Diese sind auch nur für einen bestimmten Typ geprüft! Sobald diese an einem anderen Modell angebaut ist, erlischt die BE des Fahrzeugs. Jedoch braucht man für e-geprüfte Sachen nicht mal ne [lexicon]ABE[/lexicon] mitführen, solange diese in Ihrem eingeschränkten Zuordnungsbereich eingesetzt werden.


    also, eintragen lassen, wenn es keine Scheinwerfer für die Pappe sind....


    gruß

  • Mal ein anderes Beispiel;


    Motorradblinker, Rücklicht, Scheinwerfer, Reflektoren hab ich bei meinem Streetfighter Umbau alles aus dem Zubehör und nichts davon ist in die Zulassung eingetragen. Weil nach aussage des Prüfers der den Umbau abgenommen hat braucht man das nicht. Weil alle diese Teile ein E besitzen.

  • @trabirider


    danke für den eingefügten text, so oder so ähnlich hab ichs auch grad im I-Net gelesen..hier mal der text dazu:


    Grundlage für das ECE-Prüfzeichen [Bearbeiten]


    Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.


    Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.


    Ausführung und Form [Bearbeiten]


    Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen.


    Verwendung [Bearbeiten]


    Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen, das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem ECE-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein. Bei Betrieb von Geräten, die ohne „e“- oder „E“-Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, können unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen



    so, wenn ich jetz nach dem o.a. Text gehe, schließe ich daraus das ich bauliche Teile mit einem ECE-prüfzeichen nicht eintragen muß, zumal auf meinen Scheinwerfern HC/R mit angegeben ist, was auf einen Verwendungsbereches des Scheinwerfers als Halogen Fern-oder Abblendlicht deutet..

  • ja, das ist auch richtig. das sind auch universal Teile... die klar-glas vom Einser sind aber für den Einser. man müsste sich mal die Typgenehmigung zu der Nummer ziehen. Mal schaun...vielleicht mache ich das mal nächste Woche. Vorher komme ich da nicht zu.


    gruß
    andreas

  • Leute, es sollte doch klar sein, dass Teile deren Anbau mehr erfordert, als ein Loch für 'ne Schraube zu bohren, gar keine Generalzulassung haben können.
    Nach der Auffassung könnte ich mir die Golf I -Teile ja an' IVer nageln. Jetzt überlegt mal, was da für Karosseriearbeiten nötig wären, um die Teile halbwegs geradeaus funzeln zu lassen.
    Solche Gedankengänge verbieten sich doch schon der Logik nach, oder?!


    Aber warten wir Fischdieters Recherche ab.

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Leute, es sollte doch klar sein, dass Teile deren Anbau mehr erfordert, als ein Loch für 'ne Schraube zu bohren, gar keine Generalzulassung haben können.
    Nach der Auffassung könnte ich mir die Golf I -Teile ja an' IVer nageln. Jetzt überlegt mal, was da für Karosseriearbeiten nötig wären, um die Teile halbwegs geradeaus funzeln zu lassen.
    Solche Gedankengänge verbieten sich doch schon der Logik nach, oder?!


    Aber warten wir Fischdieters Recherche ab.


    aha, warum verbieten sich solche gedankengänge ?


    vierer golf scheinwerfer wurden am 3 er verbaut , bora front wird am golf verbaut und andersrum, neue bmw front an alten bmw , alles kein problem


    das bautei list als scheinwerfer geprüft und kann dafür verwendet werden, alles muß stimmen (scheinwerfereinstellungen)

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • Das Problem is ein ganz anderes.
    Man darf ohne wenn und aber geprüfte Lampen anbauen. Nu kommts drauf an für was die geprüft sind. Nebelscheinwerfer werden gerne mal als Abblendscheinwerfer angeboten usw.
    Also erstmal muß das Teil für den Verwendungszweck ne Zulassung haben, dann müssen die Anbauvorschriften eingehalten werden, Hauptscheinwerfer müssen einstellbar sein aber sich nicht selbst verstellen können, durch den Umbau darf keine Verletzungsgefahr ausgehen usw.


    Vor allem: Die Teile müssen wirklich geprüft und zugelassen sein - und das ist längst nicht immer der Fall.


    Nen Trabi ist doch ein schönes Beispiel:
    Da gibts doch diese klaren Rücklichter mit E Zeichen. Die haben garkeins, auch wenn eins dran ist. Findige Geschäftsleute haben nen orginales Rücklichglas genommen, abgeformt (natürlich inkl aller Buchstaben und Zahlen) und schütten nu in diese Form klares Plastik. Das Ergebnis ist zulassungstechnisch totaler Quatsch, das Ganze eine Fälschung wenn man so will.


    Mit diesen ganzen Angeleye-Fadenkreuz-Schwarzchrom-Klarglasscheinwerfern kenn ich mich jetzt nicht so aus, aber wenn ich mir die Verkaufspreise so anschau - na zumindest würde ich die Möglichkeiten der gefälschten E-Nummern nicht gänzlich ausschließen :zwinkerer:


    Wäre also grundsätzlich nich doof, wenn man irgendwas schriftliches dabei hätte. Auch wenn mans eigentlich nicht braucht...


    Chrom

  • vierer golf scheinwerfer wurden am 3 er verbaut ,


    1. Meinst du die allseits beliebten "Golf IV Style"-Scheinwerfer? Klar, die sind ja auch für'n IIIer.
    2. IVer Scheinis in Verbindung mit Cabriofront? Kein Problem, da Plug&Play durch reines Facelift.
    3. Echte IVer Scheinis in originaler IIIer Front? Wer sollte sich wozu den Aufwand machen, vom Frontmittelteil über Kotflügel und Haube bis hin zur Stoßstange alles anzupassen, wenn es die Teile aus Punkt 1. gibt.


    bora front wird am golf verbaut und andersrum,


    Genauso ohne Bohren, Schneiden und Schweißen machbar. Kuck dir mal 'nen Jetta/Vento/Bora von unten an. Da siehst du genau, wo der Golf aufhört und der Rucksack anfängt.


    Ich sagte ja auch, "Aber warten wir Fischdieters Recherche ab. " da ich mir nicht ganz sicher bin. Rein logisch gesehen, kann ich mir halt schwer vorstellen, dass Umbauten die Arbeiten mit Flex und Blechschere beinhalten, prüfungsfrei zugelassen sind. Schließlich kann man der Rennleitung auch nicht zumuten, dass sie an Ort und Stelle die Funktionalität der Scheinwerferverstellung auf gesetzliche Toleranzen prüfen, oder? :gruebel:
    Ich bin mit meiner Meinung etwas forsch aufgetreten. Sorry! :wechgeh:

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Schließlich kann man der Rennleitung auch nicht zumuten, dass sie an Ort und Stelle die Funktionalität der Scheinwerferverstellung auf gesetzliche Toleranzen prüfen, oder?


    Da gibt es andere Möglichkeiten, das eine nennt sich Mängelkarte, wo dann der ordnungsgemäße Anbau bestätigt wird, oder der direkte Weg zur Dekrastelle, wo das bemängelte Bauteil begutachtet wird.
    Ich gebe jedem Recht, der postuliert, Golf-Scheinwerfer besser eintragen zu lassen, um Ärger mit unwissender Rennleitung zu entgehen, rechtlich gesehen ist aber jeder auf der sicheren Seite, wenn legale E-gekennzeichnete Teile ohne Eintragung eingebaut und im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

  • Aber mal ganz ehrlich, so lange die Dinger fest am Auto sind und die Einstellung stimmt, wo sollte der Unterschied zwischen nem Golf und nem Trabant-SW sein? Das die Verstelleinrichtung (ist die überhaupt Pflicht?) ordnungsgemäß funktioniert kann im normalen Verkehr eh kein Polizist überprüfen, ob nun am Trabant oder an irgend ner anderen Kiste.


    Fakt ist: die Verwendung von E-geprüften Beleuchtungseinrichtungen ist nicht fahrzeuggebunden. Wenn man mal schaut, wie die lichttechnische Prüfung von statten geht, wird einem auch klar warum. Dort wird der [lexicon]SW[/lexicon] und nur dieser eingespannt und die Lichtausbeute gemessen. Was da für ein Auto drumherum ist, juckt doch den [lexicon]SW[/lexicon] überhaupt nicht.


    Klar sehen es die Grün-Weißen gern mal etwas anders und ne Eintragung hilft da, aber notwendig ist sie nicht. Bei meinen Wagen hatte ich bisher immer jeden Firlefanz eintragen lassen, auch wenn da 10 Prüfzeichen drauf waren und fünf ABEs dazu. Warum? Erstens braucht man keine dicke Mappe mit ABEs mit rumzuschleppen (Handschuhfach als solches fehlt ja im Trabant) und so erspart man dem Polizisten mühevolle Lesearbeit. Er wird sich freuen und ich mich dann auch. :grinser:



    edit: ich schreib zu langsam! :doh:

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von hotwheelz ()

  • Zu dem Thema gibt es nicht viel zu sagen.
    1. Die Scheinwerfer und auch teilweise andere Elektrikteile für den Golf kamen seit 1976 und kommen auch heute noch zum Teil aus Ruhla! - Fazit, wenn der Golf (I und II) Trabant - Scheinwerfer hat, dann kann der Trabant auch Golf Scheinwerfer haben!
    2. wenn Du die Scheinwerfer bei einem reellen Verkäufer und nicht auf der "wilden Wiese" erworben hast, dann gibt es eine Einbauanleitung für den Golf dazu.Die führst Du einfach mit.
    3. Beim Einbau von Klarglasern braucht am Trabant nichts geändert werden, also kein Eingriff in die Grundstruktur des Fahrzeuges (Bei Angeleyes sieht das etwas anders aus, aber auch die brauchst Du nicht eintragen zu lassen!)
    4. ein sicheres und vor allem höfliches Auftreten erschwert den Wegelagerern Kritiken an Deinem Fahrzeug, denn die müssen Dir beweisen, daß Du die Teile nicht anbauen darfst. Also frage ruhig mal nach, wo das stehen soll. Einfache Einwände, daß das in der StVZO steht kannst Du entkräften, indem Du freundlich bittest,Dir zu sagen, welcher Paragraph das vorschreibt. Bei mir haben die Herren in Grün (neuerdings Blau) bis heute immer nach spätestens 10 Minuten aufgegeben. Natürlich dürfen da keine Klarglasrückleuchtengläser (wenn da Prüfzeichen drauf sind, dann ist das Urkundenfälschung und da haben sie Dich zu Recht am Ar . . .)oder andere nicht genehmigte Teile das Auto zieren.
    5. Das E - Zeichen bedeutet, daß das Teil in den Mitgliedsländern verwendet werden darf, wenn es den nationalen Vorschriften nicht widerspricht. Ein typisches Beispiel waren zum Beispiel die nachrüstbaren "3. Bremsleuchten", die in der BRD ein E - Zeichen hatten, aber bis zum 02.10.1990 in der [lexicon]DDR[/lexicon] verboten waren.
    Gruß Jürgen :winker: