Eintragung Breitreifen / Eintragung Spurverbreiterung

  • Also erstmal diese Formel kenne ich. Diese Formel wende ich als Zerspaner jeden Tag an. Ich wollte eine Andere, nämlich die Formel um von 5.20-13 auf 132/100 R13 zu kommen?!


    Jetzt bin ich mal gespannt :grinsi:

  • Ja habe ich!


    So jetzt gibt es was neues!!!!


    Ich war beim [lexicon]TÜV[/lexicon] habe ihn mein 5.20 Reifen gezeigt und er hat zugegegben das ich recht habe.


    ABER........................


    Die Spurverbreiterung von 2x20mm seien zuviel. Die dürften nur 2% betragen und nicht mehr wenn kein fahrzeugspezifisches Gutachten dazu gibt.
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    Hat jemand sowas?
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    Meine Rechnung :


    Trabantbreite 1510/100 Prozent= 15,1mm(1 Prozent) mal 2(pro Seite)= 30,2mm ich habe nach meiner Rechnung 9,8mm zuviel?!


    Stimmt diese Rechnung????

  • Erstmal, such dir nen anderen Prüfer, deiner will nich :zwinkerer:


    Überzteugst du in von deinen Spurverbreiterungen, zaubert er was neues aus dem hut.


    Dann zur Umrechnungsformel:


    Gibts nich, man muß nur ein paar Dinge wissen.
    5.20 ist ne alte Bezweichnung in Zoll, 1 Zoll ungefähr 25,4mm, 5.20 heißt 5,2 - das mal 25,4 sind ungefähr 132mm.
    Steht da keine zweite Zahl, heißt das nach der alten Bezeichnung (also wenn die erste Angabe in Zoll ist) ein Querschnitt von 100 (also 100% der Breite ist die Höhe vom Reifen). Anders nach der neueren Bezeichnung mit ner Angabe in mm, steht da keine zweite Zahl ist der Querschnitt ca 80.
    Steht dann kein Buchstabe, ist es ein Diagonalreifen, steht da nen R ist es ein Radialreifen.


    Na und 13 bleibt 13, ist immer ne Angabe in Zoll :zwinkerer:


    Chrom

  • Ich will Felgen mit Spurverbreiterung von je 20mm vorne (also insgesammt 40mm) eintragen lassen.


    Die Reifen + Felgen würden gehen, aber die Spurverbreiterung nicht.


    Aber ich bekomme die Felgen nicht ohne Spurverbreiterung vorne runter (Blattfedern sin im Weg).


    Die Spurverbreiterung von 2x20mm seien zuviel. Die dürften nur 2% betragen und nicht mehr wenn kein fahrzeugspezifisches Gutachten dazu gibt.
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    Hat jemand sowas?---> fahrzeugspezifisches Gutachten
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    Meine Rechnung :


    Trabantbreite 1510/100 Prozent= 15,1mm(1 Prozent) mal 2(pro Seite)= 30,2mm ich habe nach meiner Rechnung 9,8mm zuviel?!


    Stimmt diese Rechnung???? - Dann müstten 15mm kein Problem sein?!

  • Ich habe in ganz S-H rumtelefoniert:


    Das will keiner hier oben im Norden mir eintragen!!!


    Er meine 10mm würde gehen, aber ich bräuchte min 2x15mm (zu 15mm hat er nichts gesagt- noch nicht) um genug freigang zur Blattfeder zu bekommen!


    Also geht meine Vorrechnung

  • Du brauchst hier nicht für ein und das selbe Thema mehrere Beiträge eröffnen. Danke.
    Ein Thema reicht, die Überschrift hab ich editiert.

  • das trägt dir auch keiner im Süden ein. Bei dir handelt es sich um eine Spurverbreiterung, die ein gesondertes Gutachten verlangt.
    Du kannst sicherlich 20mm Spurplatten verbauen, aber die [lexicon]Einpresstiefe[/lexicon] der Felgen muss die Verbreiterung wieder kompensieren. Am
    Ende darfst du max 17mm pro Seite breiter sein.( Felgenmitte gemessen )
    Wenn du erst zum Prüfer gegangen wärst und gefragt hättest, hättest du Kosten und Ärger sparen können.

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • ich hatte beim lada auch fzgspezifisches gutachten für die platten, wo drin stand das die nur bis zu ner bestimmten felgengröße angewendet werden dürfen ,meine felgen sind drüber


    , hat den prüfer nich intressiert , is eben unterschiedlich


    ich habe aber alles vorher mit ihm abgesprochen

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  • son humbug,dann dürften wahrscheinlich 99% der trabis mit alus illegale eintragungen haben...liegt alles im ermessen des prüfers,weil beim trabi eh alles per §21 eigetragen wird...prüfer wechseln und nicht anrufen sonder das ganze mal zeigen,dass er sich auch nen bild davon machen kann...

    Hätte die Partei mir den Auftrag gegeben, dann gäbe es die DDR vielleicht noch heute.

  • selbst meine 100er LK felgen wurden auf den 98er LK eingetragen. ABER als zusatz mußte ich distanzschrauben bzw muttern vewenden. um auf nummer sicher zu gehen, wurde mein LK auf 100 umgebaut. daher ist es immer ratsam VORHER mit dem prüfer das ganze abzukaspern. somit erspart man sich eine menge stress. wie hier schon erwähnt wurde, es liegt im ermessen des prüfers. wenn der eine nicht will, geht man zum nächsten. was nicht heißen soll das der nächste prüfer das ganze ab nimmt.

  • Murphy: Also wenn ich 2*15mm Platten hole könnte er es eintagen?


    Bevor er mich wieder anmacht, will ich wissen, ob es eigendlich erlaubt ist.


    Wie gesagt es hängt vom Prüfer ab, dass habe ich schon verstanden.


    Ich werde ihn auch diesmal vorher Fragen, ob es geht.


    Wie sieht es bei euch mit 15er Platten aus?

  • Zitat

    son humbug,dann dürften wahrscheinlich 99% der trabis mit alus illegale
    eintragungen haben...liegt alles im ermessen des prüfers,weil beim
    trabi eh alles per §21 eigetragen wird...prüfer wechseln und nicht
    anrufen sonder das ganze mal zeigen,dass er sich auch nen bild davon
    machen kann...

    ist Schwachsinn...auch 21er Abnahmen sind an bestimmte Arbeitsanweisungen gebunden! die 99% der Eintragungen könnten von den Prüfern vor Gericht nie rechtlich vertreten werden, wenn mal was passiert, da sie sich über Dienstanweisungen hinweg gesetzt haben. Somit wären sie voll Alleine haftbar für sämtliche Schäden. Und das ist ganz schön dämlich.....


    gruß

  • Fischdieter! Die Arbeitsanweisung möchte ich gerne mal sehen :grinsi:
    Wozu wird das Zeug denn hergestellt wenn ich die Platten nicht ranbauen darf? Ich hab auf der [lexicon]VA[/lexicon] schon 45mm Platten pro Seite abnehmen lassen ohne Probleme! Is ja scheinbar illegal :lach:

  • kannst gerne mal nach Bremerhaven kommen, dann zeige ich die Dir! :winker: kann Dir auch Adressen nennen, wo Du alles eingetragen bekommst... heißt ja aber noch lange nicht, dass dieses dann auch legal ist. :staun: Kenne genug Fälle, wo reihenweise Gutachten wieder zurück gezogen wurden, also freue Dich über Deine Eintragung und hoffe, dass Deinen Prüfer nie auffälig wird und seine Gutachten überprüft werden. :zwinkerer:

  • Moin,


    ich war Heute wieder beim Tüv. Ohne was zu ändern!!!
    :top: 5min abnahme fertig :top:


    Da fehlen mir die Worte!


    DANKE an alle die mir Tipps gegeben haben

  • Hallo :|


    Noch ma ne Frage zu denn Spurverbreiterungen, hab einen 601 Limo mit Wartimotor und Scheibenbremsen an VA von VW.


    An HA hab ich auf LK 4x100 umgestellt und ohne Spurverbreiterungen Stahlfelgen vom Honda 5Jx13 mit 155/80R13 stehen genau bündig im Radkasten schleifen auch nirgends.


    VA hab ich aber ein problem brauch für die Felgen mindestens 35mm Spurverbreiterung pro Seite, schleift sonst an der Feder( Wenns fast bündig werden soll sogar 50mm pro Seite) ET der Felgen ist glaub ich 37mm. Felgen mit ET 0 gibts ja eher schlecht.


    Was meint ihr kriegt man das eingetragen im Raum Meissen? ?(

  • Lies doch meine Beitrag vor dir! Ob nun Dresden oder Meißen, is doch egal.
    50mm pro Seite bei ner ET37...
    Edit: Warum soll es keine ET 0 geben? Es gibt/gab sogar ne negative ET! Habe heute bei Ebay 14" Magnesiumfelgen mit ner ET2 gekauft.


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.