Anhängerkupplung Trabant 601

  • Naja, die ahk ist ja schon dran. Typschild ist auch dran. Meine Frage ist halt nur, ob ich die eintragen lassen muss, obwohl Sie schon zu ddr zeiten verbaut war.

    Männer aus Stahl, fahren Autos aus Pappe!

  • Wenn sie schon zu DDR zeiten dran war, dann müsste sie doch auch in den Papieren stehen. Dann musst du sie auch nicht extra eintragen, wenn dem so ist ;)

    Zitat

    Motörhead´s Lemmy Kilmister: "Just 'Cos You Got The Power,That don't mean you got the right."

  • Ne sie steht eben nicht in den papieren. Vom erstbesitzer weiß ich aber, das sie einen Monat nach EZ dran gebaut wurde. Und das war dann 06.1985.
    Vermutlich wurde der überträg mal vergessen!

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  • Wenn du den Vorbesitzer kennst, frag ihn mal nach den alten papieren. Vielleicht hat er die noch. Da sollte die AHK drin stehen. So was wurde damals sicher nicht vergessen.

    :top::top::top:El Marcel


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  • Es ist recht einfach. Wenn sie nicht eingetragen ist, dann muß sie eingetragen werden, da sie kein E-Prüfzeichen hat.


    Sie wird auch nicht bei der Zulassung eingetragen sondern bei Tüv oder Dekra o.A..


    Alles andere ist Wischiwaschi Labber Labber.......kann immer gut gehen, muß aber nicht.


    Das steht aber auch schon alles hier im Thread drin und es hat sich daran nichts geändert ;)
    Gut wenn man sich an die alten Threads ranhängt, mann sollte sie aber auch mal durchlesen, dann erübrigt sich die Frage schon :thumbup:

  • Ich habe hier sehr wohl alles durchgelesen. Die alten ddr Papiere gibt es nicht mehr. Der erstbesitzer hat diese leider nicht mehr. Er weiß aber, das dort die ahk drinstand. Warum soll ich was eintragen lassen, was zu ddr Zeiten schon dran war?

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  • Warum soll ich was eintragen lassen, was zu ddr Zeiten schon dran war?


    Weil du es beweisen müßtest. Du kannst aber gerne mit deinem Wortlaut bei der Zulassung antanzen und versuchen einen Eintrag zu bekommen. Viel Glück dabei :top:

  • Man geht als Deutscher immer davon aus, das jeder noch so seltene Sonderfall immer glasklar gesetzlich geregelt ist - das ist aber leider nicht immer so.


    Kommen wir zur AHK am Trabi:
    Beim Ausstellen neuer Papiere wird gerne mal der Eintrag "vergessen". Das mag sein das dies aus Unwissenheit geschieht (AHK muß heute nicht mehr eingetragen werden), aber wie auch immer, es passiert. So auch bei meiner Pappschachtel. Nu war es früher so, das ne AHK eintragungspflichtig war, ohne wenn und aber. Und erst dann wurden auch in den Papieren die Felder für max Anhängelast gebremst/ungebremst ausgefüllt, sonst waren diese leer.
    Ist in den neuen Papieren jetzt keine AHK eingetragen, hat diese keine E-Nmmer aber trotzdem sind die Felder O1 und O2 ausgefüllt, kann man dies als Eintrag werten.
    Genausogut kann das aber irgendwer anzweifeln - wie gesagt, ist alles nicht ganz eindeutig. Genauso kann der Eintrag mit der Begründung "muß nicht" verwehrt werden.


    Ich hab das Spiel schon durch. Polizist wusste es nicht, kurze telefonische Anfrage über den kurzen Dienstweg beim Sachverständigen, der sagt wird nicht eingetragen, passt so, der Polizist hat sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und sich bedankt durch meine Mithilfe wieder etwas schlauer zu sein, das wars.


    Chrom

  • Hast du dir das selbst zusammengereimt aufgrund deiner persönlichen Erfahrung?


    Im Falle AHK ist alles ganz genau geregelt. Wie oft soll man das noch wiederholen?


    (AHK muß heute nicht mehr eingetragen werden)


    Dieser Aussage fehlt einfach der Zusatz:
    ....., wenn die AHK ein E-Prüfzeichen besitzt. Kauft man sich beispielsweise eine amerikanisches Auto Bj. 2012 und dazu eine passende Kupplung die kein E-Prüfzeichen hat, so muß man die AHK extra eintragen lassen.



    Und was hat Feld O.1 und O.2 mit der AHK zu tun. Es sagt aus wieviel man ranhängen kann und das der Hersteller diese Lasten freigegeben hat und sie Inhalt der Fahrzeug ABE sind. Es sagt nicht darüber aus womit man etwas anhängen kann.


    Im angefragten Fall von Flips muß die AHK neu abgenommen und eingetragen werden. PUNKT. Es sei den er kann die alten Papiere auftreiben und dann kann er eine Übertragung in seine neuen Papiere vornehmen lassen, ohne extra Abnahme.


    Nachlesen kann man alles hier:
    EG-Richtline 94/20


    und der Rest steht im §19 STVZO Abs. 3

  • Ok. Und was würde diese Einzelabnahme kosten?

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  • Erstmal hab ich mir nichts zusammengereimt, sondern beziehe ich mich auf die Aussage eines Sachverständigen - unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber irgendwann ist die Sorgfaltspflicht auch erfüllt.
    Wenn du was von mir zitierst, reiß es bitte nicht aus dem Zusammenhang. War in dem Fall eine in Klammern gesetzte Beründung zum Satz "....aus Unwissenheit geschieht".


    Ferner hab ich nirgens geschrieben, das nichts eingetragen werden muß, sondern ein Eintrag in den Zeilen O1 und O2 als Eintrag gewertet wird. Diese Werte gibt eben nicht das Fahrzeug vor, sondern die Kombination aus Fahrzeug und AHZV. Beim Trabi ist alles das gleiche, bei manch LKW ist es aber nicht unüblich, das das Fahrzeug mehr ziehen dürfte als es die AHZV aushält. Hier würde die AHZV die max Anhängelast vorgeben, damit auch in O1 und O2 eingetragen werden.
    Und das man beinen 350Kg Anhänger an die Stoßstange tüddeln darf, darüber brauchen wir denke ich nicht diskutieren. Demnach wäre ein Eintrag in O1 und O2 ein Hinweis darauf, das zumindest mal ne AHK eingetragen war.


    Was soll mir dein Link sagen? das sind die Vorgaben für eine EWG Typisierung, darum gehts doch bei der AHK mit KTA-Nummer garnicht. Im Gegenteil, in einigen Abschitten wird die EWG Typengenehmigung mit der Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung gleichgestellt.


    Es ist und bleibt interpretierbar, einen derzeit gültigen Gesetzestext der Aussagt "eine AHK ohne E Zeichen hat wie folgt in die Papiere eingetragen zu sein..." wirst du nicht finden. Typengenehmigt ist die AHK ja durch die KTA Nummer.


    Chrom

  • Es ist und bleibt interpretierbar, einen derzeit gültigen Gesetzestext der Aussagt "eine AHK ohne E Zeichen hat wie folgt in die Papiere eingetragen zu sein..." wirst du nicht finden.


    Eben doch, denn das steht im §19 der Abs. 3 der STVZO. Kannst oder willst du es nicht verstehen? Oder willst du nur einfach recht haben?


    Und es mag auch sein, das Einträge irgendwo irgendwie gewertet werden, aber davon sollte man nicht ausgehen.
    Ich persönlich habe noch nie davon gehört, das die eingetragene Anhängelast automatisch auch für einen montierte AHK steht ?(


    Diese Werte gibt eben nicht das Fahrzeug vor, sondern die Kombination aus Fahrzeug und AHZV.


    Das steht wo?


    Ist es nicht so, das dies die technisch zulässige Anhängelast des Fahrzeugs ist, unabhängig davon wie man die da dran hängt? Soll ja auch AHKs am PKW geben, die mehr können als die Anhängelast des PKW und das steht dann weiter unten im Fahrzeugschein ala: 1200kg bis 8% Steigung wogegen dann unter O.2 nur 1000kg stand ;)


  • :genau: das hat der TÜV-Mann mir auch erzählt. Danke Chrom für die detailierte Ausführung.
    KTA-Nummer = Typgenehmigung = Eintragungungsfrei. Auch ohne Zuglasteintrag in den Papieren. Da diese in der Betriebsanleitung und gegebenenfalls in der Typgenehmigumng schon steht.
    Er empfahl, diese Daten am Typenschild mit anzubrigen zu lassen, das würde Diskussionen vermeiden helfen.
    Ich habe ihn deswegen gerade nochmals angerufen.
    Was er nicht ad Hock sagen konnte, ob eine Bescheinigung zur Typgenehmigung mitzuführen ist.
    Aber aller Warscheinlichkeit besser wenn vorhanden!

  • Den TÜV- Mann kannste in der Pfeife roochen. Es ist so wie TV P schreibt. Entweder hat das Auto ne EU- Zulassung in der automatisch auf die entsprechende AHZV hingewiesen wird, oder sie wird eingetragen.


    In den DDR Papieren wurde ausdrücklich auf die Bauartgenehmigte Kupplung mit entsprechender KTA-Nummer hingewiesen. Somit war entsprechende Kupplung eintragungsfrei.
    BRD-Papiere, wo diese nicht eingetragen ist muss dieses gemacht werden, da es eben keine EU Regelung gibt. Die bereits eingetragenen Anhängelasten geben nur an, was möglich ist. Dass die AHZV auch Typgerecht ist und ordnungsgemäß angebracht die Eintragung zur AHZV.


    Die Kosten dafür sind überschaubar und sollten nicht gescheut werden, weil sonst jeder Polizeibeamte, auch die von der Bereitschaftspolizei ( die eigentlich keine Ahnung haben ) das Auto still legen. BE erloschen ... heißt das.



    @ Flips .... ich bot dir schon Hilfe in L an.....

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • Nochmal, "mein" Prüfer hat die AHK nicht eingetragen - weils nicht nötig ist. (Oberprüfer beim Haupttüv)
    Zur Geschichte meiner AHK: in den DDR Papieren ist sie eingetragen
    In den BRD Papieren war sie eingetragen, Papiere eingezogen
    In den neuen Papieren steht sie nicht mehr drin, übrig geblieben ist nur der Eintrag in O1 und O2 - darauf Nachfrage bei der Zulassungsstelle, Ergebnis: passt so
    Dann die Geschichte mit dem Polizisten
    Als letztes bei der letzten HU, um Diskussionen mit eifrigen Beamten aus dem Weg zu gehen, wieder Nachgefragt. Ergebnis: Wird nicht mehr eingetragen.


    Wir fassen zusammen:
    Sachverständige haben alle keine Ahnung, genauso wie Mitarbeiter der Zulassungsstellen.
    Wie in einem anderen Thread zu lesen, sind selbst Eintragungen nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.
    Es macht Sinn, ein paar Semester Verkehrsrecht studiert zu haben, um legal ein Kraftfahrzeug bewegen zu können.


    Mir wurscht, steh ich halt mit einem Bein im Knast - ich fahr so weiter....


    Chrom

  • Und nochmal, es wird mit Einführung der neuen EU-Papiere nicht mehr eingetragen.
    Auch zigfache Eintragungen von Bereifung werden nicht mehr eingetragen.
    Ich habe gerade meine Motorradpapiere nachgesehen.
    Auch da ist beim Umtragen auf die neuen EU-Dinger so einiges nicht mehr eingetragen worden.
    Unter Anderem auch die AHK.


    Am Trabi kommt mir übrigens keine dran, der bleibt original.


    Mich hat es nur interessiert warum, deshalb war meine Anfrage beim TÜV-Nord.

  • .... Gutachten §21 am 17.10.2011 von der DEKRA in Leipzig....



    AHK wurde eingetragen und in die Zulassung übernommen.

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -