Stillegen / Abmelden...

  • Im vorigen Jahr (im Januar) hab ich meinen 1.1er abgemeldet...hab also den Fahrzeugbrief noch. Kann er jetzt ewig stehen und kann ich ihn zu jeder beliebigen Zeit wieder anmelden oder gibts da Fristen ab denen ein Auto automatisch für immer aus dem Verkehr gezogen wird :verwirrter: . Ich hatte letztens was mit einer 18 Monatsfrist gehört - danach ist das Auto für die lieben Behörden offiziell für immer aus´m Verkehr gezogen :staun: - stimmt das? Oder kann er noch ein paar Jahre stehenbleiben und ich kann ihn trotzdem - wenn er wieder TÜV haben sollte un so - wieder anmelden...?

  • Nö, ich glaube nach 18 Monaten musst du eine Vollabnahme machen lassen, ist ziemlich aufwändig und deshalb auch teuer...


    Vielleicht zwischendurch mal wieder anmelden? Brauchst aber dazu wohl TüV. Für wieviel willst du ihn denn verkaufen und wie ist der technische Zustand??

  • das, was du oben mit den 18 Monaten geschrieben hast, ist derzeit der aktuelle Stand der Dinge - Vollgutachten bekommst du für fahrtüchtige Auto´s immer - auch nach 20 Jahren... (Scheunenfunde :winker: ) du brauchst ihn übrigens nicht "komplett" aus dem Verkehr ziehen, wenn er stillgelegt ist, passiert das nach 18 Monaten automatisch... :verwirrter:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • NUR MIT Vollabnahme - hat früher 100 DM gekostet

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • :augendreh: das sinbd doch aber "nur" 40 DM mehr als der TÜV :augendreh: dann gehts ja...ich dachte es geht in die tausende :verwirrter: - aber mit dieser Vollabnahme kann ich ihn auch noch nach der 18-Monatsfrist wieder anmelden :hmm: rischtisch :hä:

  • jo, die Vollabnahme gilt gleichzeitig als TÜV für 2 Jahre... jedenfalls wars früher so... :lach:


    die Abnahme brauchst du NUR nach den 18 Monaten...

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke: